Teilnahmebedingungen der Go & Grow Geburtstagskampagne

  1. Allgemeine Informationen und Kampagne
    1. Die Kampagne „Go & Grow Birthday“ (nachfolgend die „Kampagne“) wird von Bondora Capital OÜ, Registernummer 12831506, mit Sitz in A.H. Tammsaare tee 56, 11316 Tallinn, Estland (nachfolgend „Bondora“) organisiert.
    2. Die Kampagne läuft vom 7. April 2025 bis zum 4. Juni 2025 (nachstehend der „Kampagnenzeitraum“).
    3. Im Rahmen der Kampagne werden unter den Teilnehmern, die die Bedingungen für die Teilnahme an der Kampagne erfüllen (im Folgenden „Teilnehmer“), die folgenden Preise (im Folgenden „Preis“ oder „Preise“) verlost:
      1. Ein Geldpreis von 2.000 € am 17. April;
      2. Ein Geldpreis von 3.000 € am 1. Mai;
      3. Ein Geldpreis von 4.000 € am 15. Mai;
      4. Ein Geldpreis von 6.000 € am 29. Mai;
      5. Ein Hauptpreis, bestehend aus 10.000 € in bar und einer Reise für zwei Personen auf die Malediven (einschließlich Flugtickets und Unterkunft in einem 5-Sterne-Hotel) im Wert von 10.000 €. Der Hauptpreis wird am 5. Juni auf der Geburtstagsveranstaltung von Go & Grow bekannt gegeben.
    4. Das Preisgeld der Kampagne beträgt insgesamt 35.000 €, und die Gewinner werden von einem Computerprogramm nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.
  2. Teilnahmebedingungen für die Teilnahme an der Kampagne
    1. Alle natürlichen Personen nehmen automatisch an der Kampagne teil, wenn sie:
      1. Go & Grow-Nutzer sind und eine gültige Vereinbarung mit Bondora unter den Nutzungsbedingungen von Go & Grow (https://bondora.com/de/terms/) haben; und
      2. während des Kampagnenzeitraums Einzahlungen auf ihr Go & Grow-Konto getätigt haben.
    2. Für jeden angelegten Betrag von 100 € erhält der Teilnehmer ein Los zur Teilnahme an den vier Verlosungen und der großen Verlosung. Es sind mehrere Teilnahmen möglich; bei einer Einzahlung von 1.000 € erhält der Teilnehmer beispielsweise 10 entsprechende Lose für die Verlosung.[1]
    3. Der Teilnehmer muss den eingezahlten Betrag auf seinem Go & Grow-Konto bis zum Ziehungsdatum aufrechterhalten, um sich zu qualifizieren.
    4. Mitarbeiter von Bondora (einschließlich der Unternehmen der Bondora-Gruppe), Personen, die im Rahmen eines Mandatsvertrags Dienstleistungen für Bondora erbringen, und Familienmitglieder der oben genannten Personen können Investitionen tätigen, die den Bedingungen der Kampagne entsprechen, nehmen jedoch nicht an den Verlosungen teil.
  3. Verlosung
    1. Bondora wird die Gewinner (im Folgenden der „Gewinner“) nach dem Zufallsprinzip unter den Teilnehmern auswählen.
    2. Die im Rahmen der Kampagne ausgelosten Preise werden per E-Mail an die Teilnehmer und in den sozialen Medien bekannt gegeben (Namen werden aus Datenschutzgründen teilweise offengelegt).
    3. Bondora kontaktiert die Gewinner persönlich über die E-Mail-Adresse, die sie Bondora mitgeteilt haben, spätestens sieben (7) Tage nach der Verlosung. Der Preis wird dem Go & Grow-Konto des Gewinners spätestens vierzehn (14) Tage nach der Verlosung gutgeschrieben, wobei es keine Einschränkungen für die Auszahlung gibt.
    4. Der Hauptgewinner erhält von Bondora die Kontaktdaten des Reisebüros. Die Agentur ist der Hauptansprechpartner für alle reisebezogenen Anfragen und organisiert die Reise zu einem für den Gewinner günstigen Termin innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Bekanntgabe.
    5. Der Gewinner ist für alle steuerlichen Verpflichtungen/Haftungen verantwortlich, die sich aus dem Erhalt oder der Verwendung des Preises ergeben können.
    6. Wenn der Gewinner gegen die Bedingungen der Kampagne verstoßen hat, Bondora falsche Informationen zur Verfügung gestellt hat oder Bondora aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, nicht in der Lage ist, mit dem Gewinner in Kontakt zu treten, kann Bondora entscheiden, einen neuen Gewinner zu ziehen. In solchen Fällen haftet Bondora nicht für die Verlosung des ursprünglichen Gewinners oder für den Nichterhalt des Preises.
    7. Der Preis kann nicht durch andere Preise ersetzt werden. Der Gewinner kann auf das Recht, den Preis zu erhalten, verzichten, indem er Bondora per E-Mail benachrichtigt.
  4. Verarbeitung personenbezogener Daten
    1. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass Bondora die personenbezogenen Daten der Teilnehmer im Rahmen der Kampagne gemäß der Datenschutzrichtlinie von Bondora verarbeitet, jedoch nur zum Zweck der Organisation der Kampagne und des Gewinnspiels.
  5. Verschiedenes
    1. Das Verfahren für die Durchführung der Kampagne ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, die von allen Teilnehmern an der Kampagne einzuhalten sind.
    2. Bondora hat das Recht, die Bedingungen der Kampagne zu ändern oder die Kampagne aus einem wichtigen Grund vorzeitig zu beenden. Bondora informiert die Teilnehmer über die oben genannten Umstände durch eine E-Mail-Nachricht an die Teilnehmer.
    3. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Kampagne, einschließlich möglicher Beschwerden, kann der Teilnehmer der Kampagne Bondora über die in Artikel 1.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Kontaktdaten kontaktieren oder eine Nachricht über die Seite „Hilfe-Center“ von Bondora schreiben. Bondora beantwortet Fragen und bearbeitet Anträge innerhalb von höchstens 15 Tagen. Der Verbraucher hat das Recht, eine Beschwerde bei der Verbraucherschlichtungsstelle einzureichen (Adresse: Endla 10A, 10122 Tallinn, E-Mail: avaldus@komisjon.ee, Telefon: +372 620 1707).
    4. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Kampagne ergeben, werden gemäß den Gesetzen der Republik Estland vor der Verbraucherschlichtungsstelle oder gemäß den Go & Grow-Nutzungsbedingungen beigelegt.

[1] Bei hohen Einzahlungen können die Teilnehmer aufgefordert werden, zusätzliche Unterlagen vorzulegen, um ihr Einkommen im Einklang mit den Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche zu verifizieren.

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Hierbei handelt es sich um eine Finanzdienstleistung. Bitte prüfen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf bondora.ee und konsultieren Sie ggf. einen Experten.