Nutzungsbedingungen ab 30. November, 2024
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Definitionen
Abtretungsvertrag – ein Vertrag, der über das Portal geschlossen und bei der Abtretung der Forderung abgeschlossen wurde, mit dem das Unternehmen die Forderung an den Käufer überträgt.
Kreditnehmer – eine Person, die den Kreditvertrag als Kreditnehmer abgeschlossen hat oder eine Person, die einen Antrag auf Kreditaufnahme gestellt hat.
Bankarbeitstag – ein Geschäftstag, d. h. ein beliebiger Tag außer Samstag, Sonntag, nationale oder gesetzliche Feiertage der Republik Estland.
Bondora API – eine Programmschnittstelle, auf die der Nutzer im Rahmen des Nutzungsvertrags zugreifen kann, um einzigartige Anlagestrategien zu erstellen und Forderungen zu erwerben und zu verkaufen.
Käufer – der Nutzer, der ein Angebot zum Kauf der Forderung vom Unternehmen oder dem Verkäufer abgegeben oder die Forderung gekauft hat, einschließlich GG-Nutzer unter des GG-Vertrags.
Forderung – eine teilweise Geldforderung aus dem Kreditvertrag gegen den Kreditnehmer. Die genaue Zusammensetzung der Forderung wird im Portal angegeben.
Unternehmen – Bondora Capital OÜ, eingetragen nach dem Recht der Republik Estland, estnische Registernummer 12831506.
Kreditgeber – das Unternehmen oder Bondora AS, eine nach dem Recht der Republik Estland eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, estnische Registernummer 11483929, einschließlich ihrer Niederlassungen.
Portalkonto des Unternehmens – das Giro- oder Einlagenkonto des Unternehmens bei einer Bank, auf dem das von den Nutzern gemäß dem Nutzungsvertrag oder einem anderen Vertrag überwiesene Geld verwahrt wird.
Schuldendienstkosten – ein fester, vom Unternehmen festgelegter Satz für die Entschädigung der Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit dem Inkasso- und dem gerichtlichen Beitreibungsverfahren des jeweiligen Kreditnehmers (auch wenn diese Gebühren und Kosten den Höchstbetrag übersteigen, der dem Kreditnehmer nach geltendem Recht in Rechnung gestellt werden kann). Diese Gebühren und Kosten umfassen Gebühren, die an den Kreditgeber für seine Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beitreibung von Forderungen und dem gerichtlichen Beitreibungsverfahren der Forderung zu zahlen sind, sowie alle direkten und tatsächlichen Kosten im Zusammenhang mit der Beitreibung von Forderungen (Mahnungen, Gebühren für Inkassounternehmen, Beitreibungsgebühren usw.) und der gerichtlichen Beitreibung (Gerichtsgebühren, Anwaltskosten usw.) in dem Umfang, der zum Zeitpunkt der Abtretung der Forderung im Portal angegeben ist. Das Unternehmen kann die Schuldendienstkosten mit einem mindestens 30 Kalendertage im Voraus über das Portal erfolgenden Hinweis ändern. Die Schuldendienstkosten dürfen 35 % des eingezogenen Betrags pro Forderung nicht übersteigen.
Kündigung – Kündigung des jeweiligen Kreditvertrags für den Fall, dass der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, eine planmäßige Zahlung vollständig im Rahmen des Kreditvertrags zu leisten und mehr als ein Monat seit dem Fälligkeitsdatum der zweiten Rückzahlung (die nicht ordnungsgemäß gezahlt wurde) vergangen ist und dem Kreditnehmer eine zusätzliche Frist von zwei Wochen für die Zahlung des nicht gezahlten Kreditbetrages (ohne fällige Zahlung) gewährt wurde, sofern nicht anders im Kreditvertrag vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben. Bei Kündigung wird die Zahlung der gesamten Schuld (d. h. des Kredits zusammen mit aufgelaufenen Zinsen, Verzugszinsen und Gebühren) vom Kreditnehmer verlangt.
GG-Konto – ein Portalkonto, das ausschließlich zur Verwendung gemäß den GG-Vertragsbedingungen bestimmt ist.
GG-Vertrag – der Go & Grow-Vertrag, der zwischen dem Unternehmen und dem GG-Nutzer gemäß den Allgemeinen Go & Grow-Bedingungen geschlossen wurde.
GG-Forderung – eine Forderung, die vom GG-Nutzer oder dem Unternehmen gemäß dem GG-Vertrag erworben oder als solche gemäß dem GG-Vertrag zugeteilt wurden.
GG-Kaufpreis – der Gesamtkaufpreis, den das Unternehmen an den GG-Käufer für den Erwerb aller oder eines Teils der GG-Forderungen des GG-Nutzers zu zahlen hat.
GG-Nutzer – der Nutzer, der das GG-Konto im Rahmen des GG-Vertrages nutzt, einschließlich des Nutzers, der eine GG-Forderung übernommen oder ein Angebot zur Übernahme einer GG-Forderung abgegeben hat.
Kredit – der Nominalbetrag, der von einem Kreditgeber an den Kreditnehmer gemäß Kreditvertrag verliehen wird und der Gegenstand der Tilgung durch den Kreditnehmer.
Kreditvertrag – ein zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber abgeschlossener Kreditvertrag.
Portal – eine E-Service-Umgebung unter www.bondora.com im Internet oder in Form einer mobilen Anwendung, die vom Unternehmen verwaltet wird und über die die Nutzer Forderungen verkaufen und kaufen können.
Portfolio Manager & Pro – Anwendungen des Portals, die automatisch Transaktionsaufträge gemäß den vom Käufer festgelegten Bedingungen einreichen.
Portalkonto – ein separates Konto des Nutzers oder des Unternehmens auf dem Portal für Abrechnungen und Transaktionen mit dem Unternehmen und anderen Nutzern basierend auf dem Nutzungsvertrag, dem Abtretungsvertrag, dem Weiterverkaufsvertrag und anderen Verträgen. Der Nutzer kann alle mit dem Unternehmen abgeschlossenen Verträge über das Portalkonto aufrufen.
Preisliste – eine Liste der geltenden Gebühren für die Dienstleistungen des Unternehmens, die auf der Website des Unternehmens zur Verfügung gestellt wird.
Kaufpreis – Preis für die Forderung, der zwischen dem Käufer und dem Unternehmen im Abtretungsvertrag oder zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Rahmen des Weiterverkaufsvertrags vereinbart wurde.
Referenznummer – eine personalisierte Nummer für jeden Nutzer, durch die ein Nutzer identifiziert werden kann.
Weiterverkaufsvertrag – ein Vertrag, der über das Portal im Sekundärmarkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer beim Weiterverkauf einer Forderung geschlossen wird.
Verkäufer – der Nutzer, der die ihm gehörende Forderung über den vom Portal verwalteten Sekundärmarkt verkauft.
Abwicklungsverfahren für Offerten – ein Verfahren des Unternehmens, bei dem das Unternehmen (a) die Übereinstimmung zwischen einer Forderung und der Offerte feststellt und (b) alle notwendigen Schritte unternimmt, um die Abtretung der Forderung in Übereinstimmung mit dem Abtretungsvertrag vorzubereiten.
Offerte – ein unverbindliches Angebot des Käufers, das die Kriterien festlegt, die eine Forderung erfüllen muss, damit der Käufer bereit ist, eine Forderung von dem Unternehmen oder dem Verkäufer zu erwerben.
Nutzungsbedingungen – diese Nutzungsbedingungen von Bondora Capital, die Teil des Nutzungsvertrags sind.
Testangebot – das Unternehmen kann dem Nutzer gelegentlich kostenlos Guthaben für den Kauf von Forderungen über das Portal anbieten. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Testangebot vollständig zurückzufordern, wenn der jeweilige Nutzer ein solches Testangebot erhalten und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Testangebots keine Forderungen in Höhe von mindestens 50 Euro erworben hat. Falls das Testangebot für den Kauf einer Forderung durch den jeweiligen Nutzer verwendet wurde, hat das Unternehmen das Recht, die Forderung zu verkaufen und die aus diesem Verkauf erhaltenen Gelder auf das Konto des Unternehmens zu übertragen oder das Eigentum an der jeweiligen Forderung im Namen des jeweiligen Nutzers an das Unternehmen zu übertragen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, den jeweiligen Nutzer über eine solche Rückforderung des Testangebots oder einen Verkauf der Forderung zu informieren.
Nutzer – eine natürliche oder juristische Person, die einen Nutzungsvertrag mit dem Unternehmen geschlossen hat und als Nutzer des Portals registriert wurde.
Nutzungsvertrag – ein Vertrag, der zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen auf Grundlage der Nutzungsbedingungen geschlossen wird und unter dem das Unternehmen dem Nutzer über das Portal Dienstleistungen anbietet. Der Nutzungsvertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, in dem der Nutzer die Nutzungsbedingungen akzeptiert.
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Allgemeine Aufgaben und Pflichten des Nutzers
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Der Nutzer:
- darf das Portal nicht für illegale Transaktionen oder Operationen, einschließlich Betrug, verwenden
- darf bei der Anmeldung, beim Kauf einer Forderung sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern nur korrekte Informationen angeben
- muss die für die Anmeldung im Portal erforderlichen Mittel, einschließlich Personalausweis, Passwörter und Nutzernamen, so aufbewahren, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben
- muss das Unternehmen unverzüglich, in jedem Fall aber spätestens innerhalb von fünf (5) Tagen
- über Änderungen der übermittelten Daten informieren
- muss das Unternehmen darüber informieren, falls Dritte auf die in Artikel 2.1.3 genannten Daten und Mittel Zugriff gehabt haben
- muss, wenn sich das Vertretungsrecht des Vertreters der juristischen Person geändert hat oder erloschen ist, das Unternehmen über die Änderung oder das Erlöschen informieren. Der neue Vertreter muss das Erlöschen oder die Änderung der Vertretungsrechte dem Unternehmen mitteilen und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen
- muss dem Unternehmen zusätzliche Dokumente und/oder Informationen zur Verfügung stellen, wenn dies für die Erfüllung des Nutzungsvertrags oder eines anderen zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen geschlossenen Vertrags erforderlich ist
- muss bei der Nutzung des Portals umsichtig handeln muss sich bei der Kommunikation mit anderen Nutzern oder mit dem Unternehmen höflich und respektvoll verhalten.
- Das Unternehmen hat das Recht, die Rechte des Nutzers zur Nutzung des Portals einzuschränken oder zu kündigen und die Erfüllung der Pflichten oder Verpflichtungen des Unternehmens aus dem Nutzungsvertrag, dem GG-Vertrag, dem Abtretungsvertrag oder einem anderen Vertrag zu verweigern, wenn Folgendes ersichtlich wird:
- der Nutzer verstößt gegen den Nutzungsvertrag oder die Pflichten oder Verpflichtungen des Nutzers aus einem Vertrag, der über das Portal geschlossen wurde
- der Nutzer hat gegenüber dem Unternehmen oder anderen Nutzern falsche, irreführende und/oder ungenaue Informationen angegeben
- der Nutzer verhält sich vulgär oder missachtet die in dem Unternehmen allgemein akzeptierten guten Sitten, wenn er das Portal nutzt oder mit anderen Nutzern oder mit dem Unternehmen kommuniziert
- der Nutzer hat sich nicht in Übereinstimmung mit den Unternehmensrichtlinien identifiziert
- der Nutzer weigert sich, dem Unternehmen angeforderte Informationen und/oder Dokumente, die in diesem Nutzungsvertrag angegeben sind, zur Verfügung zu stellen.
- Der Nutzer bestätigt, dass er über ein Bankkonto verfügt, das auf seinen Namen bei einer Bank eröffnet wurde, die im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz oder in anderen Ländern, die das Unternehmen ausdrücklich genehmigt hat, tätig ist, und dass er:
- seinen ständigen Wohnsitz in der Europäischen Union oder der Schweiz hat und mindestens 18 Jahre alt ist oder
- eine juristische Person ist, die im jeweiligen Register in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz eingetragen ist oder
- eine natürliche oder juristische Person ist, für die das Unternehmen die Nutzung des Portals gesondert gestattet hat oder
- ein zugelassener Investor ist, der in einem Land gemeldet ist, welches das Unternehmen separat genehmigt hat.
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Der Nutzer:
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Portalkonto
- Eine Person darf nicht mehr als ein Portalkonto haben. Das Unternehmen hat das Recht, jedes doppelte Portalkonto nach eigenem Ermessen zu löschen. In diesem Fall überweist das Unternehmen die Geldmittel von dem doppelten Portalkonto auf das Bankkonto des Nutzers.
- Das Geld, das auf das Portalkonto des Unternehmens überwiesen wird, wird auf dem Portalkonto des Nutzers, dessen Referenznummer in der Überweisung angegeben wurde, als Eingang angezeigt. Solche aufgrund des Nutzungsvertrags und anderer Verträge überwiesenen Geldbeträge dürfen vom Unternehmen nur gemäß den Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag, dem GG-Vertrag, dem Abtretungsvertrag, dem Weiterverkaufsvertrag und anderen einschlägigen Verträgen verwendet werden.
- Das vom Nutzer überwiesene Geld wird dabei zur Erfüllung des Auftrags im Sinne von § 626 des estnischen Gesetzes über das Schuldrecht (VÕS) übergeben. Der jeweilige Geldbetrag in der Bank ist seiner Natur nach eine Forderung (gegen die Bank), die das Unternehmen in seinem eigenen Namen, aber im Auftrag des Nutzers und nur zu dem Zweck erworben hat, es zur Erfüllung des Auftrags zu nutzen. Das betreffende Geld gehört nicht zur Konkursmasse des Unternehmens, kann in einem Vollstreckungsverfahren gegen das Unternehmen nicht eingefordert werden und wird auch nicht in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen. Dies bedeutet für den Nutzer vor allem, dass durch die Überweisung von Geld auf das Portalkonto des Unternehmens und damit auf das Portalkonto des Nutzers dieses Geld nicht vollständig in das Vermögen des Unternehmens übergeht, sondern dass der Nutzer die notwendigen Rechte auf das Geld behält, sodass er es im Falle eines Konkurses des Unternehmens vollständig zurückerhält. Das Unternehmen zahlt dem Nutzer keine Zinsen für das Geld auf dem Portalkonto des Unternehmens.
- Geld ist auf das Portalkonto des Unternehmens in Euro zu überweisen.
- Das Unternehmen ist berechtigt und verpflichtet, Abzüge und Gutschriften für das Portalkonto des Nutzers vorzunehmen und, um die Verpflichtungen des Nutzers aus dem Nutzungsvertrag, dem GG-Vertrag, dem Abtretungsvertrag, dem Weiterverkaufsvertrag und anderen mit dem Nutzer abgeschlossenen Verträgen zu erfüllen. Der Nutzer ermächtigt das Unternehmen hiermit unwiderruflich, Abzüge und Gutschriften für das Portalkonto des Nutzers gemäß den Nutzungsbedingungen oder einem anderen über das Portal abgeschlossenen Vertrag vorzunehmen.
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Forderungsabtretung
- Das Unternehmen ist berechtigt, die ihm zustehenden Forderungen an die Nutzer oder an Dritte abzutreten.
- Der Käufer ist berechtigt, eine Offerte an das Unternehmen über die Nutzeroberfläche, die Bondora-API, den Portfolio Manager & Pro oder gemäß dem GG-Vertrag abzugeben.
- Die Offerte ist für maximal 3 Bankarbeitstage gültig. Der Käufer ist berechtigt, die Offerte jederzeit über die Nutzeroberfläche oder die API zu widerrufen, bis das Unternehmen das Abwicklungsverfahren für die Offerte begonnen hat. Für den Fall, dass das Abwicklungsverfahren für die Offerte länger als 3 Bankarbeitstage in Anspruch nimmt (d. h. um eine Forderung zuzuweisen, die der Offerte entspricht), gilt die Offerte als nichtig. Zur Klarstellung sei erwähnt, dass Artikel 4.3 nicht für Offerten gilt, die gemäß dem GG-Vertrag abgegeben werden.
- Nach Abschluss des Abwicklungsverfahrens für die Offerte wird der verbindliche Abtretungsvertrag zwischen dem Käufer und dem Unternehmen erstellt und ausgeführt.
- Nach Abschluss des Abtretungsvertrags wird der Kaufpreis dem Portalkonto des Käufers automatisch durch das Unternehmen belastet und dem Portalkonto des Unternehmens automatisch gutgeschrieben. Die Forderung gilt zu dem Zeitpunkt als von dem Unternehmen an den Käufer abgetreten, an dem das Portalkonto des Käufers mit dem vollständigen Kaufpreis belastet wurde.
- Das Unternehmen oder der Käufer informieren den Kreditnehmer nicht über die Abtretung der Forderung und das Unternehmen oder eine vom Unternehmen autorisierte Person bedient den Kredit weiter, sofern das Unternehmen dies nicht anders verlangt.
- Die Bestimmungen der Artikel 5.6, 5.7 und 5.11 gelten auch für die Abtretung der Forderung gemäß dem Abtretungsvertrag. Artikel 5.6 gilt für den Erwerb der GG-Forderungen durch den GG-Nutzer.
- Die genauen Bedingungen der Verfahren zur Abtretung einer Forderung sind im Abtretungsvertrag oder im Falle des Erwerbs der GG-Forderungen im GG-Vertrag festgelegt.
- Der Nutzer, einschließlich des GG-Nutzers gemäß dem GG-Vertrag, erkennt an, dass das Unternehmen Forderungen auch in dänischen Kronen abtreten kann. Der Nutzer sieht den Wert der Forderungen nur in Nicht-Euro-Währungen. Die Länder mit Nicht-Euro-Währungen sind im Portal aufgeführt. Die Bewertung solcher Forderungen und alle damit verbundenen währungsbezogenen Maßnahmen erfolgen nach dem Wechselkurs eines Anbieters von Fremdwährungsumtauschleistungen nach alleinigem Ermessen des Unternehmens, der am Abrechnungstag einer solchen Maßnahme festgelegt wird. Alle Risiken im Zusammenhang mit den Währungsschwankungen des Wertes der Forderungen und alle Kosten im Zusammenhang mit Gebühren für den Fremdwährungsumtausch trägt der Nutzer.
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Weiterverkauf von Forderungen
- Der Nutzer hat das Recht, eine Forderung, die ihm gehört, an andere Nutzer weiterzuverkaufen.
- Der Weiterverkauf der Forderungen erfolgt über das Portal.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Forderungen mit einem Abschlag oder Aufschlag weiterzuverkaufen. Der Abschlag bzw. Aufschlag wird auf den Rest des Kredits berechnet, der einen Teil der Forderung bildet. Bei Angebot der Forderungen für den Weiterverkauf gibt der Verkäufer, falls erforderlich, den Prozentsatz des Auf- oder Abschlags für die zum Weiterverkauf gekennzeichnete Forderung an.
- Der Kaufpreis ist der verbleibende Teil des Kredits, der Teil der Forderung, der ggf. mit einem Auf- oder Abschlag weiterverkauft wird.
- Das Angebot der Forderungen zum Weiterverkauf gilt als verbindliches Angebot an alle Nutzer. Das betreffende Angebot gilt als erfolgt, wenn der Verkäufer bestätigt, dass Forderungen abgetreten werden sollen und das diesbezügliche Angebot unterschrieben oder bestätigt hat. Die angebotenen Forderungen werden für alle identifizierten Nutzer sichtbar und alle identifizierten Nutzer können die angebotenen Forderungen zu dem vom Verkäufer bestimmten Preis erwerben.
- Nach dem Anbieten der Forderungen wird das Portal den Nutzern nicht den Namen, den persönlichen Identifikationscode, den spezifischen Wohnort (die lokale Jurisdiktion wird offengelegt), Daten über den Arbeitgeber oder Kontoauszüge des Kreditnehmers offenlegen. Beim Angebot der Forderungen kann das Portal die vom Kreditnehmer selbst offengelegten Daten mit Ausnahme der in diesem Artikel spezifizierten Daten an alle Nutzer weitergeben.
- Das Portal gibt die Kreditbewertung des Kreditvertrags an, jedoch haften das Unternehmen, der Verkäufer oder sonstige an der Kreditbewertung beteiligten Personen nicht für die Gültigkeit oder Richtigkeit der Kreditbewertung des Kreditvertrags. Die Kreditbewertung stellt keine Zusicherung in Bezug auf die Kreditfähigkeit des Kreditnehmers oder die Erfüllung des Kreditvertrags durch den Kreditnehmer dar. Der Käufer bestätigt hiermit, dass er das Verfahren und die Methode der Kreditbewertung versteht und dass die Kreditbewertung nur für die internen Verfahren der Kreditvergabe durch den Kreditgeber bestimmt ist und keine Zusicherung über die Kreditfähigkeit des Kreditnehmers oder die Erfüllung des Kreditvertrags durch den Kreditnehmer darstellt. Die Kreditwürdigkeitsprüfung durch eine Person ersetzt keine eigene Kreditbewertung durch den Käufer und entbindet ihn nicht von dem Erfordernis der Durchführung eigener Risikobewertungen.
- Der Nutzer kann die angebotenen Forderungen nur im Umfang des nicht eingeschränkten Betrags auf dem Portalkonto des Nutzers erwerben.
- Der Verkäufer und der Käufer schließen für den Verkauf der Forderung über den Sekundärmarkt im Rahmen des Portals einen Weiterverkaufsvertrag ab.
- Nach Abschluss des Weiterverkaufsvertrags wird das Portalkonto des Käufers automatisch vom Unternehmen belastet und das Portalkonto des Verkäufers erhält vom Unternehmen automatisch eine Gutschrift in Höhe des Kaufpreises.
- Bei Abtretung einer Forderung werden auch die Rechte des Verkäufers auf Rückzahlung des nicht getilgten Kredits, der Teil der Forderung ist, sowie die Zahlung der fälligen Zinsen und Verzugszinsen, einschließlich der Verbindlichkeiten und Verzugszinsen, an den Käufer übertragen. Nach der Abtretung einer Forderung werden alle vom Kreditnehmer geleisteten Zahlungen mit Ausnahme der Schuldendienstkosten direkt an den Käufer überwiesen.
- Dieser Artikel 5 gilt nicht für GG-Forderungen, sofern in den Nutzungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
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Betreuung von Forderungen
- Das Unternehmen (oder eine vom Unternehmen autorisierte Person), der Käufer oder der Verkäufer haben den Kreditnehmer nicht über die Abtretung der Forderung im Falle des Abschlusses eines Abtretungsvertrags oder eines Weiterverkaufsvertrags zu informieren. Das Unternehmen oder eine vom Unternehmen bevollmächtigte Person (unter anderem die Person, von der die Forderung erworben wurde) bleibt in der Beziehung zum Kreditnehmer der Kreditgeber, sofern das Unternehmen nichts anderes erfordert.
- Durch den Abschluss eines GG-Vertrages, eines Abtretungsvertrages oder eines Wiederverkaufsvertrags ermächtigt der Käufer das Unternehmen oder eine vom Unternehmen bevollmächtigte Person (einschließlich des Kreditgebers) unwiderruflich dazu:
- die Forderung und den Kreditvertrag, welcher die Forderung zugunsten des Käufers der Forderung begründet, gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu betreuen. Der Kreditvertrag wird im Namen des Unternehmens oder der Person, die das Unternehmen mit der Betreuung des Kreditvertrags beauftragt hat, betreut. Diese Betreuung umfasst:
- (a) die Dokumentierung aller Unterlagen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag
- (b) die Kommunikation mit dem Kreditnehmer und den Behörden
- (c) die Verwaltung der Erfüllung des Kreditvertrags einschließlich ausstehender Beträge
- (d) Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten mit dem Kreditnehmer
- (e) Inkasso
- (f) Rückforderung der Forderung vor Gericht und
- (g) die Durchsetzung von Gerichtsurteilen.
- Verträge zur Änderung des Kreditvertrags, der der Forderung zugrunde liegt, gemäß den geltenden lokalen Vorschriften, Verbraucherkreditrichtlinien, Leitlinien für verantwortungsvolle Kreditvergabe und Marktpraktiken (unter anderem die Abtretung der Forderung an Dritte, Reduzierung der Forderung in Höhe der Kosten des Schuldendienstkosten) sowie die Ausübung des in Artikel 6.2.3 dargelegten Rechts, abzuschließen. Dies beinhaltet unter anderem:
- Abtretung der Forderung an Dritte
- Reduzierung der Forderung in Höhe der Kosten der Schuldendienstkosten
- Festlegung eines neuen Zahlungsplans, vorausgesetzt dass:
- (a) der bisher im Rahmen des Kreditvertrags geltende Zahlungsplan durch diesen neuen Zahlungsplan ersetzt wird und
- (b) die Anzahl der zu zahlenden Raten die 120 nicht übersteigt.
- die Gewährung einer Zahlungspause, vorausgesetzt dass:
- (a) in einem solchen Fall der Zahlungsplan um den Zeitraum der Zahlungspause, jedoch nicht über 120 Raten hinaus, verlängert wird und
- (b) während der Zahlungspause Zinsen für den betreffenden Zeitraum berechnet werden, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
- die Abtretung oder den Verkauf der Forderung an einen Dritten, wenn der Kreditnehmer den geschuldeten Betrag bis zum Tag der Kündigung nicht vollständig bezahlt hat und kein neuer Zahlungsplan mit dem Kreditnehmer vereinbart wurde. Vor der Abtretung oder dem Verkauf der Forderung hat das Unternehmen jedoch Folgendes zu berücksichtigen:
- die finanzielle Lage des Kreditnehmers
- die Höhe der Forderung und andere Umstände und
- die Inkassokosten der Forderung.
- die Forderung des Käufers an eine von dem Unternehmen bevollmächtigte Person zu übertragen (unter anderem auf die Person, von der die Forderung erworben wurde) im Falle einer fortgesetzten Verschuldung oder eines sich anbahnenden Gerichtsverfahrens mit dem Kreditnehmer oder wenn der Kreditgeber das Recht hat, den Kreditvertrag nach dem jeweiligen Kreditvertrag zu kündigen. Das Unternehmen hat das Recht, den jeweiligen Abtretungsvertrag im Namen des Käufers abzuschließen.
- die Forderung und den Kreditvertrag, welcher die Forderung zugunsten des Käufers der Forderung begründet, gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu betreuen. Der Kreditvertrag wird im Namen des Unternehmens oder der Person, die das Unternehmen mit der Betreuung des Kreditvertrags beauftragt hat, betreut. Diese Betreuung umfasst:
- Für den Fall, dass der Verkäufer vor Abschluss des Weiterverkaufsvertrags die Forderung nach den Bedingungen des jeweiligen Kreditvertrags, Abtretungsvertrags und sonstiger Verträge an das Unternehmen zur Einziehung abgetreten hat, gehen mit Abschluss des Weiterverkaufsvertrags anstelle der ursprünglichen Forderung alle Forderungen, die der Verkäufer bei Abtretung der Forderung an das Unternehmen erworben hat, auf den Käufer über.
- Das Unternehmen oder eine vom Unternehmen bevollmächtigte Person (einschließlich des Kreditgebers) überweist alle Gelder, die zur Erfüllung der Forderung vom Kreditnehmer eingezogen wurden, auf das Portalkonto des Käufers, mit Ausnahme der Geldmittel, die zur Erfüllung der GG-Forderung eingezogen wurden. Die vom Kreditnehmer an den Kreditgeber gezahlten Gebühren (z. B. Vertragsgebühr und jährliche Verwaltungsgebühr) (die nicht als Teil der Forderung an den Nutzer abgetreten werden) und die Kosten für die Schuldendienstkosten werden jedoch nicht auf den Käufer übertragen, es sei denn, das Unternehmen entscheidet nach eigenem Ermessen anders.
- Alle hierin enthaltenen Bevollmächtigungen des Käufers an das Unternehmen beinhalten ein uneingeschränktes Recht zur Übertragung von Befugnissen, d. h. das Unternehmen kann die Vollmachten (zusammen mit allen diesen beigefügten Rechten und Pflichten) an jede Person übertragen (unter anderem auf Personen, die derselben Kontrolle wie das Unternehmen unterliegen, übertragen, wobei eine solche Übertragung nicht als Interessenkonflikt gilt). Alle hierin dargelegten Bevollmächtigungen des Käufers an das Unternehmen bleiben bis zur Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag, der die Forderung des Käufers begründet, in Kraft. Sollte der Käufer eine der in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Vollmachten widerrufen, kann das Unternehmen die Beitreibung der Forderung vom Kreditnehmer und die Betreuung der Forderung verweigern.
- Unbeschadet der in diesem Artikel 6 aufgeführten Rechte und Pflichten trägt der Käufer allein die Verantwortung für alle Risiken, die mit dem Erwerb der Forderung zusammenhängen oder durch sie begründet sind, einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit der Erfüllung des Kreditvertrags sowie der Kreditaufnahme, Rückzahlung und eines Konkurses des Kreditnehmers. Der Käufer erklärt hiermit, dass er versteht, dass selbst nach besten Kräften weder das Unternehmen (noch Dritte, welche das Unternehmen mit der Betreuung der Forderung beauftragt hat) die Rückzahlung von im Rahmen eines Kreditvertrags verliehenen Geldes bzw. die Erfüllung des Zahlungsanspruchs aus der Forderung garantieren oder sicherstellen kann.
- Der Käufer erkennt an, dass der Kreditnehmer gemäß den geltenden Verbraucherschutzgesetzen Rechte im Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückzahlung und vorzeitigen Kündigung des Kreditvertrags haben kann und dass das Unternehmen und der Kreditgeber die Rückzahlung des Kreditvertrags in den mit dem Kreditnehmer im ursprünglichen Zahlungsplan vereinbarten Beträgen nicht garantieren oder sicherstellen können.
- Der Käufer versteht und akzeptiert, dass das Unternehmen und der Kreditgeber verbundene Unternehmen sein können. Falls das Unternehmen selbst der Kreditgeber ist, kann der Kreditnehmer ein verbundenes Unternehmen sein, das nur dann zur Zahlung im Rahmen des Kreditvertrags verpflichtet ist, wenn die Schuldner des Kreditnehmers ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kreditnehmer nachkommen. Der Käufer bestätigt, dass dies keinen Interessenkonflikt darstellt, und verzichtet auf jegliche Forderungen, die er gegen das Unternehmen oder den Kreditgeber in Bezug darauf haben könnte, dass das Unternehmen und der Kreditgeber verbundene Unternehmen oder dieselbe juristische Person sind.
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Personenbezogene Daten des Nutzers und Weitergabe von Daten
- Der Nutzer erkennt an, dass das Unternehmen und gegebenenfalls andere Unternehmen, die zum selben Konzern wie das Unternehmen gehören, seine personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie verarbeiten.
- Bei Abschluss eines Nutzungsvertrages und der Abgabe von Willenserklärungen über das Portal, einschließlich der Unterzeichnung des Abtretungsvertrages, hat der Nutzer korrekte und genaue Angaben zu machen. Die vorsätzliche Angabe von unrichtigen und unvollständigen Informationen ist verboten und stellt einen Verstoß gegen den Nutzungsvertrag dar. Jeder Nutzer bestätigt bei Abschluss des Nutzungsvertrags, dass die von ihm über das Portal übermittelten Daten, einschließlich der im Abtretungsvertrag übermittelten Daten, korrekt sind.
- Die vom Nutzer angegebenen Kontaktinformationen und sonstigen personenbezogenen Daten gelten auch dann als korrekt, wenn dieser es versäumt hat, das Unternehmen über Änderungen zu informieren. Die Personen, die den Nutzer vertreten, gelten so lange als vertretungsberechtigt, bis der Nutzer das Unternehmen über eine Beendigung der Vertretungsberechtigung in Kenntnis gesetzt hat.
- Alle Mitteilungen des Nutzers an das Unternehmen sind schriftlich über das Portal zu übermitteln. Ein Versäumnis der Übermittlung nötiger Mitteilungen, die sich aus diesem Nutzungsvertrag ergeben, stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Nutzungsvertrag dar. Der Nutzer trägt das Risiko einer nicht ordnungsgemäßen Benachrichtigung des Unternehmens.
- Die Kontaktdaten des Unternehmens lauten: A. H. Tammsaare tee 56, 11316 Tallinn, Estland; E-Mail-Adresse: investor@bondora.com. Die Kontaktdaten des Unternehmens werden außerdem auf www.bondora.com veröffentlicht. Das Unternehmen setzt den Nutzer nicht über die Änderung der Kontaktdaten des Unternehmens in Kenntnis, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben oder ergibt sich aus dem Nutzungsvertrag.
- Die an die andere Partei unter Verwendung der korrekten Kontaktdaten gesendete Mitteilung gilt als von der empfangenden Partei empfangen: 1) bei persönlicher Übergabe zum Zeitpunkt der Quittierung durch Unterschrift; 2) bei Versand über das Portal, per E-Mail oder andere technische Mittel innerhalb von drei (3) Tagen nach dem Versand; 3) bei Versand per Post an einen Bestimmungsort innerhalb des Versandlandes innerhalb von fünf (5) Tagen nach Versand per Einschreiben und 4) bei Versand per Post an einen Bestimmungsort außerhalb des Versandlandes, innerhalb von sieben (7) Tage nach der Versendung per Einschreiben.
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Zugriff auf das Portal, Identifizierung und Genehmigung von Transaktionen
- Der Nutzer muss sich einmalig nach seiner Registrierung als Nutzer und vor der Unterzeichnung des ersten Abtretungsvertrages bzw. der Verifizierung der ersten Kauf- oder Verkaufstransaktion der Forderung identifizieren. Für den Fall, dass durch die Transaktionsparameter eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung entsteht, werden die Personen der jeweiligen Nutzer erneut identifiziert. Der Nutzer kann erst mit dem Investieren beginnen, wenn das Identifikationsverfahren vollständig abgeschlossen ist.
- Als juristische Person kann ein Nutzer über den individuellen Vertreter, der als Nutzer registriert wurde, auf der Grundlage seines Nutzernamens und Passworts auf das Portal zugreifen. Wenn sich der Vertreter der juristischen Person, die der Nutzer ist, ändert oder ein neuer Vertreter hinzukommt, kann der neue Vertreter (wenn eine Überprüfung seine Vertretungsberechtigung bestätigt) den Nutzer, der eine juristische Person ist, an dessen persönlichen Nutzer binden. Falls die Vertretungsbefugnis des Vertreters des Nutzers, der eine juristische Person ist, erloschen ist, hat der neue Vertreter das Unternehmen über das Erlöschen zu informieren.
- 3. Der Nutzer hat unter anderem seine Identität nachzuweisen, indem er eine Überweisung auf das Portalkonto des Nutzers von einem auf seinen Namen eröffneten privaten Bankkonto bei einer Bank im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz oder in anderen Ländern, die das Unternehmen ausdrücklich genehmigt hat, vornimmt. Das verknüpfte Privatkonto ist in den Einstellungen des Portalkontos des Nutzers anzugeben. Zur Klarstellung: Wenn der Nutzer andere alternative Zahlungsoptionen für die Zahlung verwendet (wie z. B. Zahlungsoptionen von Dritten), ist er verpflichtet, eine Zahlung wie im ersten Satz dieses Abschnitts beschrieben zu leisten, um seine Identität zu bestätigen.
- Zusätzlich zur Überprüfung der Identität durch eine Banküberweisung ist der Nutzer oder, im Falle einer juristischen Person, der Vertreter des Nutzers verpflichtet, alle weiteren Dokumente vorzulegen, die das Unternehmen zumutbarerweise anfordert, einschließlich einer Kopie eines gültigen, im Land des Wohnsitzes ausgestellten Ausweisdokuments, wie z. B. eines Reisepasses, eines Personalausweises oder eines Führerscheins. Die Kopie ist in Farbe und im Falle eines Personalausweises oder eines Führerscheins doppelseitig vorzulegen. Alle durch den Identifikationsprozess erhaltenen Nutzerinformationen, wie Vor- und Nachname, Firmenname, persönlicher ID-Code, Registernummer, Bankkontonummer, Wohnadresse usw. werden am Ende des Registrierungsverfahrens gesammelt und gespeichert.
- Das Unternehmen ist berechtigt, eine Übersicht über den Nutzer, der mit ihnen in Verbindung stehenden Personen (einschließlich des letztendlich Begünstigten, Kooperationspartner) sowie eine Übersicht über die Aktivitäten (einschließlich der wirtschaftlichen Aktivitäten) und die Herkunft der Vermögenswerte des Nutzers zu verlangen („Know Your Customer“-Prinzip). Das Unternehmen kann den Zugang des Nutzers zum Portal einschränken oder unterbinden und/oder den Abschluss des Abtretungsvertrags verweigern, bevor der Nutzer die angeforderten Dokumente und/oder Informationen an das Unternehmen übermittelt hat.
- Das Unternehmen ist berechtigt, das Geld an den Nutzer zurückzugeben, wenn der Nutzer sich nicht gemäß Artikel 8.1 identifiziert hat.
- Wenn der Nutzer sich gemäß Artikel 8.1 identifiziert hat, aber das überwiesene Geld nicht in eines der Produkte und/oder Dienstleistungen des Unternehmens investiert hat, ist das Unternehmen berechtigt, das Geld automatisch an das GG-Konto des Nutzers zu überweisen.
- Das Unternehmen ist bei der Identifizierung eines Nutzers nicht durch die Artikel 8.3, 8.4 und 8.5 beschränkt und hat das Recht, das Verfahren der Identifizierung des Nutzers zu ändern und jedes andere Mittel zur Identifizierung eines Nutzers zu verwenden, das es zu einem beliebigen Zeitpunkt für angemessen hält.
- Bei der Anmeldung im Portal hat der Nutzer seinen Nutzernamen und sein Passwort einzugeben. Jede Person, die sich mit den für die Anmeldung erforderlichen Mitteln des Nutzers im Portal anmeldet, gilt als rechtmäßiger Vertreter des Nutzers, es sei denn, der Nutzer hat das Unternehmen gemäß Artikel 2.1.4.2 ordnungsgemäß informiert.
- Wenn eine zusätzliche Identifizierung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann der Abschluss des Nutzungsvertrags, des Abtretungsvertrags oder des Weiterverkaufsvertrags nur durch eine Genehmigung auf eine der folgenden Arten nach Ermessen des Nutzers erfolgen:
- Genehmigung mit dem Passwort des Portals
- mobile Genehmigung (zu diesem Zweck hat der Nutzer seine Mobiltelefonnummer anzugeben, an die jedes Mal eine neue PIN gesendet wird; die PIN ist im System einzugeben, um die Absichtserklärung zu bestätigen
- Genehmigungen auf anderem Weg, die vom Unternehmen als ausreichend angesehen werden und die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
- Das Unternehmen kann den Nutzer auffordern, den Identifizierungsprozess erneut zu durchlaufen und/oder zusätzliche Dokumente in Bezug auf die Identifizierung, die Einhaltung des „Know Your Customer“-Prinzips oder die bei der Transaktion verwendeten Finanzmittel vorzulegen, wenn
- ein begründeter Zweifel an der Richtigkeit der Identifizierung des Nutzers besteht
- die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Dokumente und/oder Informationen nicht ausreichend sind
- das Unternehmen sonstige Zweifel in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Dokumente und/oder Informationen oder den Nutzer hat.
- basierend auf dem AML-Risikolevel des Nutzers, wie vom Unternehmen festgelegt, ein Zeitraum von 1 (einem) oder 3 (drei) Jahren vergangen ist, seit der Nutzer sich zuletzt dem Identifizierungsverfahren unterzogen hat.
- Eine Weigerung des Nutzers, sich zu identifizieren oder dem Unternehmen die verlangten Dokumente und/oder Informationen, die in diesem Nutzungsvertrag spezifiziert sind, zur Verfügung zu stellen, stellt einen grundlegenden Verstoß gegen diesen Nutzungsvertrag dar.
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Gebühren
- Das Unternehmen hat einen Anspruch auf die Gebühren für die erbrachten Leistungen gemäß der Preisliste, des Nutzungsvertrags oder anderer Verträge, die der Nutzer mit dem Unternehmen abgeschlossen hat. Der Nutzer ist verpflichtet, diese zu zahlen.
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Konkurs des Unternehmens
- Im Falle eines Konkurses des Unternehmens wird das Abschließen neuer Abtretungsverträge und Weiterverkaufsverträge sowie der Erwerb von GG-Forderungen unverzüglich eingestellt. Das Geld, das sich auf dem Portalkonto des Nutzers befindet, ist dem Nutzer zurückzuerstatten.
- Der Nutzer erhält alle Informationen über die Forderungen, die er besitzt, aus der Datenbank des Portals. Unabhängig von den Bestimmungen des GG-Vertrags erhält der Nutzer im Falle eines Konkurses des Unternehmens alle Informationen in der Datenbank des Portals, auch in Bezug auf die GG-Forderungen, die der Nutzer besitzt.
- Ein Konkurs des Unternehmens berührt nicht die Gültigkeit der Kreditverträge, der Abtretungsverträge oder der Weiterverkaufsverträge. Der GG-Kaufpreis wird jedoch sofort bei Konkurs des Unternehmens fällig.
- Im Falle eines Konkurses unternimmt das Unternehmen angemessene Schritte, um eine Einigung mit einem anderen Unternehmen zu erzielen, um die Verwaltung und Verfügung der Kreditverträge zwischen den Nutzern zu übertragen. Nachdem ein geeignetes Unternehmen ausgewählt wurde, informiert das Unternehmen die Käufer über die Identität des Unternehmens, mit dem der Vertrag angeschlossen wurden, und darüber, wie das Unternehmen das Portal einschließlich der Abtretungsverträge, des Weiterverkaufsvertrags und der Portalkonten weiter verwalten wird.
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Haftung
- Ein Nutzer, der falsche Informationen angegeben hat, haftet für den Schaden, der dem Unternehmen und anderen Nutzern durch die Angabe falscher Informationen entsteht, vor allem dann, wenn das Unternehmen oder andere Nutzer eine Transaktion mit dem Nutzer, der falsche Informationen angegeben hat, abgeschlossen haben, wenn sie von der Richtigkeit der übermittelten Informationen ausgegangen sind.
- Der Nutzer haftet für die Schäden und Verluste, die dadurch entstehen, dass Dritte in den Besitz der in Artikel 2.1.3 genannten Daten und Mittel gelangt sind. Der Nutzer ist sich dabei dessen bewusst und akzeptiert, dass Dritte, die die Daten missbräuchlich verwenden, rechtsverbindliche Verpflichtungen im Namen des Nutzers übernehmen können und der Nutzer zu deren Erfüllung verpflichtet ist.
- Der Nutzer haftet für die Verwendung der korrekten Zahlungsangaben (einschließlich Referenznummer), wenn er Zahlungen auf das Portalkonto des Unternehmens vornimmt. Das Unternehmen haftet nicht für eventuelle Schäden und Verluste, die dadurch entstehen, dass der Nutzer falsche Zahlungsangaben verwendet hat. Der Nutzer ist verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich zu informieren, wenn die geleistete Zahlung nicht auf seinem Portalkonto eingegangen ist und wenn der Nutzer eine falsche Zahlung auf sein Portalkonto erhält. Der Nutzer ist nicht berechtigt, über Beträge, die sich auf seinem Portalkonto befinden, zu verfügen, die Gegenstand von Streitigkeiten oder Rückgabeforderungen anderer Personen sein können (z. B. im Falle von falschen Zahlungen).
- Das Unternehmen haftet in keiner Weise für die Genauigkeit und Richtigkeit der Informationen, die ihm vom Nutzer oder einer anderen Person (unter anderem von der Person, von der die Forderung erworben wurde) vorgelegt werden.
- Das Unternehmen haftet nicht für:
- die Richtigkeit der vom Nutzer angegebenen Daten
- Verstöße gegen den Vertrag oder rechtswidriges Verhalten durch den Nutzer
- die Erfüllung der Aufgaben und Pflichten des Kreditnehmers im Rahmen des Kreditvertrags, u. a. Zahlungsverzögerungen im Rahmen des Kreditvertrags
- die Erfüllung von Verpflichtungen, die sich aus dem GG-Vertrag, den Abtretungsverträgen oder den Weiterverkaufsverträgen der Nutzer oder aus anderen Handlungen oder Unterlassungen der Nutzer ergeben
- das Bestehen der Vertretungsberechtigung des Vertreters des Nutzers, der eine juristische Person ist
- Das Unternehmen ist berechtigt, den Zugang zum Portal für die Dauer von Wartungs- und Reparaturarbeiten am Portal zu beschränken. Das Unternehmen haftet nicht für mögliche Schäden, die durch die Unterbrechung der Portaldienste verursacht werden.
- Der Nutzer haftet für die Rechtmäßigkeit der über das Portal getätigten Transaktionen.
- Der Nutzer schließt die Geschäfte im Portal direkt und auf eigene Verantwortung ab, wenn er selbst Partei der Transaktionen ist; er kann die im Portal vorgeschlagenen Vertragsvorlagen auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko nutzen. Das Unternehmen haftet nicht für etwaige Verpflichtungen, die sich für den Nutzer nach dem Gesetz aus dem Abschluss oder der Unterzeichnung des GG-Vertrags, des Abtretungsvertrages, des Weiterverkaufsvertrags oder der Nutzung des Portals ergeben können.
- Nichts in diesen Nutzungsbedingungen schränkt die Haftung im Falle einer vorsätzlichen Pflichtverletzung ein.
- Keine der Parteien ist für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Nutzungsvertrag verantwortlich, wenn sie durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung dieser Verpflichtungen gehindert oder die Erfüllung dadurch verzögert wird.
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Änderung der Nutzungsbedingungen und der Preisliste
- Zum Zweck der Entwicklung von Diensten und ihrer besseren und sichereren Nutzung ist das Unternehmen berechtigt, die Nutzungsbedingungen einseitig zu ändern. Der Nutzer wird über die Änderung der Nutzungsbedingungen über das Portal informiert.
- Änderungen der Nutzungsbedingungen treten innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der Mitteilung im Portal in Kraft, es sei denn, die Nutzungsbedingungen schreiben etwas anderes vor.
- Das Unternehmen ist berechtigt, die Preisliste nach eigenem Ermessen zu ändern. Das Unternehmen informiert den Nutzer über die Änderungen der Preisliste mindestens 30 Kalendertage im Voraus über das Portal. Das Unternehmen benachrichtigt den Nutzer nicht im Voraus, wenn die Preisliste für den Nutzer vorteilhafter wird (z. B. durch Preissenkungen).
- Wenn der Nutzer mit den Änderungen in den Nutzungsbedingungen oder in der Preisliste nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den Nutzungsvertrag innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Information über die Änderung oder nach dem Zeitpunkt der Änderung zu kündigen, je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt.
- Das Unternehmen hat das Recht, die Nutzungsbedingungen ohne Vorankündigung gemäß Artikel 12.2
- aufgrund von Gesetzesänderungen oder Gerichtsbeschlüssen zu ändern und, falls erforderlich, diesen Änderungen oder dem Gerichtsbeschluss unverzüglich nachzukommen;
- wobei die Änderungen der Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten der Parteien nicht berühren (z. B. grammatikalische Anpassungen oder Verbesserungen).
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Kündigung des Nutzungsvertrags
- Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag nur dann kündigen, wenn die Aufgaben und Pflichten gegenüber anderen Nutzern und dem Unternehmen, die sich aus den über das Portal unterzeichneten Verträgen ergeben, erfüllt wurden, der GG-Vertrag, die Abtretungsverträge und Weiterverkaufsverträge, die der Nutzer im Portal eingegangen ist, abgeschlossen sind (als Ergebnis einer ordnungsgemäßen Erfüllung) und der Kontostand des Nutzers weniger als den Mindestabhebungsbetrag beträgt. Dieser Artikel 13.1 gilt auch für den Fall, dass der Nutzer seine Rechte gemäß Artikel 12.4 wahrnimmt.
- Der Nutzungsvertrag kann vom Nutzer durch Senden einer entsprechenden Mitteilung an das Unternehmen über das Portal gekündigt werden.
- Der Nutzer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragseintritt vom Nutzungsvertrag zurückzutreten, sofern die in Artikel 13.1 genannten Bedingungen erfüllt sind.
- Das Unternehmen kann den Nutzungsvertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn der Nutzer gegen die Bedingungen des Nutzungsvertrags verstößt.
- Das Unternehmen kann dem Nutzungsvertrag (einschließlich Sperrung oder Einschränkung des Zugriffs des Nutzers auf das Portal) ohne Vorankündigung kündigen, wenn der Nutzer ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens automatisierte Mittel verwendet oder verwendet hat (wobei die Zugriffsmittel nicht vom Unternehmen bereitgestellt werden), um auf das Portal zuzugreifen und alle Daten des Portals automatisiert zu erfassen (u. a. Harvester-Bots, Roboter, Spider, Scraper oder andere automatischen Geräte oder Programme) oder wenn der Nutzer Framing-Techniken verwendet, um dem Portal Daten oder Inhalte hinzuzufügen oder anderweitig auf das Portal einzuwirken.
- Das Unternehmen kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen, indem es den Nutzer mindestens 30 Kalendertage im Voraus darüber informiert.
- Bei Kündigung des Nutzungsvertrags wird das Portalkonto des Nutzers geschlossen. Ab dem Datum der Kündigungsmitteilung hat der Nutzer 30 Kalendertage Zeit, um alle mit seinem Portalkonto verbundenen Forderungen zu verkaufen. Wenn der Nutzer die Forderungen nicht innerhalb von 30 Kalendertagen verkauft, kauft das Unternehmen diese Forderungen zu einem fairen Marktwert (Kaufpreis). Alle auf dem Portalkonto verbleibenden Geldmittel werden auf das Bankkonto des Nutzers rückerstattet, sofern die in Artikel 2.3 festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Nutzer dem Unternehmen ein falsches Bankkonto oder ein Bankkonto, das nicht den in Artikel 2.3 festgelegten Bedingungen entspricht, zur Verfügung stellt. Das Unternehmen behält die Geldmittel des Nutzers bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Forderungen gemäß geltendem Recht ein. Der Nutzer erkennt an, dass das Unternehmen nicht verpflichtet ist, dem Nutzer Zinsen oder eine Rückgabe der vom Unternehmen einbehaltenen Geldmittel zu zahlen, nachdem das Portalkonto des Nutzers geschlossen wurde.
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Schlussbestimmungen
- Mit der Registrierung des Nutzers durch das Unternehmen als Nutzer des Portals gilt der Nutzungsvertrag (der Teil dieser Nutzungsbedingungen ist) zwischen dem Unternehmen und dem Nutzer als geschlossen.
- Die Einkünfte aus der Nutzung des Portals sind gemäß der Gesetzgebung, der der Käufer unterliegt (z. B. das Land, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat), vom Käufer zu erklären und zu versteuern. Das Unternehmen ist nicht für eine steuerliche Beratung oder die Erklärung der Einkünfte verantwortlich.
- Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle mit dem Unternehmen geschlossenen Nutzungsverträge und für alle anderen Rechtsgeschäfte und -verträge, die zwischen den Nutzern und zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen bei der Nutzung des Portals geschlossen werden.
- Das Portal, die Portal-Website und das Urheberrecht der Inhalte gehören dem Unternehmen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Seiten des Portals zu einem anderen Zweck als dem persönlichen Gebrauch zu speichern, zu kopieren, zu ändern, zu übertragen, weiterzuleiten oder offenzulegen.
- Für die Rechtsverhältnisse, die sich aus der Nutzung des Portals ergeben, ist die Gesetzgebung der Republik Estland unter Berücksichtigung der geltenden zwingenden Bestimmungen aus dem Recht der Europäischen Union und der Gesetzgebung anderer Mitgliedstaaten maßgebend.
- Die Nutzer und das Unternehmen sind gehalten, ihre Konflikte auf dem Verhandlungswege lösen. Sollte keine Einigung zustande kommen, wird die Streitigkeit bezüglich dieses Nutzungsvertrags vor dem zuständigen Gericht des Nutzers entschieden, falls der Nutzer eine natürliche Person ist. Ist der Nutzer eine juristische Person oder bezieht sich die Streitigkeit auf einen anderen zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen geschlossenen Vertrag außer diesem Nutzungsvertrag, wird die Streitigkeit vor dem Landgericht Harju in der Republik Estland entschieden.
- Die Nutzungsbedingungen treten ab ihrer Zustimmung durch den Nutzer in Kraft und sind während der Dauer der im Nutzungsvertrag geregelten Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen gültig.
- Dieser Vertrag wurde in englischer Sprache verfasst.
- Diese Nutzungsbedingungen wurden zuletzt am 31.10.2024 aktualisiert.
Datenschutzerklärung von Bondora.com
Diese Datenschutzerklärung gibt einen Überblick darüber, welche personenbezogenen Daten des Nutzers des Portals von Bondora.com (im Folgenden auch Sie) das Unternehmen (im Folgenden Bondora oder wir) bei der Erbringung von Dienstleistungen über das Portal verarbeitet, wie und zu welchen Zwecken es dies tut und welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten haben. Da personenbezogene Daten alle Informationen sind, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, gilt diese Datenschutzerklärung ausschließlich für Nutzer, die natürliche Personen sind, und nicht für Nutzer, die juristische Personen sind.
Wir befolgen sehr strenge Regeln für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die sich aus der Gesetzgebung der Europäischen Union und der estnischen Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten ergeben, einschließlich der Allgemeinen Datenschutzverordnung der Europäischen Union (nachfolgend die DSGVO). Die in dieser Datenschutzrichtlinie enthaltenen Begriffe haben die gleiche Bedeutung, wie sie in den Bondora.com-Nutzungsbedingungen und der DSGVO beschrieben sind.
Verantwortlicher für die Verarbeitung und Kontaktdaten
Der Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Bondora Capital OÜ (Registernummer im estnischen Firmenverzeichnis 12831506; Postanschrift des Unternehmens: A. H. Tammsaare tee 56, 11316 Tallinn, Estland). Das erforderliche Formular zur Kontaktaufnahme finden Sie hier.
Erfassung personenbezogener Daten
Wir erfassen im Allgemeinen personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um eine Vereinbarung mit Ihnen zu schließen und diese zu erfüllen. In Anbetracht unseres Tätigkeitsfeldes gehört dazu auch das Sammeln von verschiedenen Hintergrundinformationen zum Zweck der Erfüllung unserer verschiedenen rechtlichen Verpflichtungen.
Wir sammeln personenbezogene Daten aus den folgenden Quellen:
- von Ihnen selbst (z. B. Daten, die von Ihnen übermittelt und freigegeben wurden); und
- von Dritten (z.B. öffentliche Quellen, Kooperationspartner (zu Zwecken der Identifikation) und Unternehmen, die zu der gleichen Unternehmensgruppe gehören wie wir).
Wir erfassen personenbezogene Daten von Dritten, die es uns ermöglichen, Maßnahmen im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anzuwenden.
Wir können personenbezogene Daten auch automatisch (z. B. die Art und Weise, wie Sie die Plattform nutzen, die von Ihnen verwendeten digitalen Geräte und Cookies) zu statistischen Zwecken erfassen.
Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten
Um Ihnen über die Plattform Dienste anbieten zu können, kann es erforderlich sein, dass Sie unseren Partnern oder uns die für die Erbringung der Dienste erforderlichen Daten zur Verfügung stellen. Wenn Sie diese Daten nicht zur Verfügung stellen, sind wir nicht in der Lage, Dienstleistungen für Sie zu erbringen. Solche Daten sind immer entsprechend gekennzeichnet.
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke und auf Grundlage der folgenden Rechtsvorschriften:
Personenbezogene Daten |
Zwecke der Verarbeitung |
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Wir verarbeiten keine besonderen Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten.
Wir können Ihre personenbezogenen Daten mit Ihrer Einwilligung auch für andere Zwecke verarbeiten. Der Zweck der Verarbeitung und weitere Einzelheiten sind in einem solchen Fall in der Einwilligung beschrieben.
Wenn die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unser berechtigtes Interesse oder das eines Dritten ist, haben Sie das Recht, zusätzliche Informationen zu erhalten und einer solchen Verarbeitung jederzeit zu widersprechen. Dazu kontaktieren Sie uns über die oben genannten Kontaktdaten.
Übermittlung personenbezogener Daten
Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten auch an unsere Auftragsverarbeiter oder Dritte. Eine solche Übermittlung findet nur unter den folgenden Bedingungen statt:
Auftragsverarbeiter. Wir setzen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sorgfältig ausgewählte Dienstleister (Auftragsverarbeiter) ein. Dabei bleiben wir für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten voll verantwortlich.
Wir setzen folgende Auftragsverarbeiter ein: Anbieter von Marketing- und Umfragediensten und -werkzeugen, Anbieter von Suchdiensten für Risiken der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung, Anbieter von Identifizierungsdiensten, Anbieter von Kundenbetreuungsdiensten, Anbieter von Buchhaltungsdiensten, Anbieter von Servermanagement und Serverhosting, IT-Dienstleister und andere Unternehmen, die zur gleichen Gruppe wie wir gehören und die Dienstleistungen für uns erbringen.
Wenn Sie detailliertere Informationen über unsere Auftragsverarbeiter wünschen (z.B. deren Namen und Standorte), kontaktieren Sie uns über die oben genannten Kontaktdaten.
Drittparteien/Dritte. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte übermitteln, wenn dies in dieser Datenschutzrichtlinie bestimmt ist, wenn dies durch geltendes Recht vorgeschrieben ist (z. B. wenn wir verpflichtet sind, personenbezogene Daten an Behörden weiterzugeben) oder aufgrund Ihrer Zustimmung oder Anweisung.
Wir können Ihre personenbezogenen Daten an die folgenden Dritten übermitteln:
- um von Ihnen über das Portal ausgewählte Transaktionen mit anderen Nutzern durchzuführen. In diesem Fall ist die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten der Abschluss oder die Erfüllung der Vereinbarung (Art. 6 Unterabsatz (1) Buchstabe (b) der DSGVO);
- zur Erfüllung der Vereinbarung mit Zahlungsdienstleistern. In diesem Fall ist die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten die Erfüllung der Vereinbarung zwischen Ihnen und uns (Art. 6 Unterabsatz (1) Buchstabe (b) der DSGVO);
- zu Zwecken unserer internen Verwaltung mit Unternehmen, die zur gleichen Gruppe wie wir gehören. In diesem Fall ist die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten unser berechtigtes Interesse an der Weitergabe der Daten an Unternehmen, die zur selben Gruppe wie wir gehören, zu internen Verwaltungszwecken (Art. 6 Unterabsatz (1) Buchstabe (f) der DSGVO);
- für die Zwecke des Direktmarketings an Unternehmen, die zur gleichen Gruppe wie wir gehören. In diesem Fall ist die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten Ihre Einwilligung (Art. 6 Unterabsatz (1) Buchstabe (a) der DSGVO);
- zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen an Behörden und Strafverfolgungsbehörden. In diesem Fall ist die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten die Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen (Art. 6 Unterabsatz (1) Buchstabe (c) der DSGVO);
- um unsere Rechte und Interessen zu schützen, an Inkassobüros, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und andere betroffene Personen. In diesem Fall ist die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten unser berechtigtes Interesse an der Wahrung unserer Rechte und Interessen (Art. 6 Unterabsatz (1) Buchstabe (f) der DSGVO). Wir werden Ihre personenbezogenen Daten nur dann übermitteln, wenn wir davon überzeugt sind, dass unsere berechtigten Interessen nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, für die Ihre personenbezogenen Daten geschützt werden müssen, überwiegen. Da wir Ihre personenbezogenen Daten in der Regel nur dann übermitteln, wenn dies zum Schutz unserer Rechte und Interessen erforderlich ist (d. h. wenn ein Verstoß oder ein vermuteter Verstoß durch Sie vorliegt), halten wir dies für gerechtfertigt.
- um unsere rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, mit Wirtschaftsprüfern. In diesem Fall ist die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten die Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen (Art. 6 Unterabsatz (1) Buchstabe (c) der DSGVO und des Gesetzes über die Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern);
- zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen oder in unserem berechtigten Interesse oder dem berechtigten Interesse unserer Gegenpartei, wenn eine solche Übermittlung notwendig ist, um unsere Aktivitäten oder Vermögenswerte aufgrund einer Transaktion zu übermitteln oder um das Potenzial einer solchen Transaktion zu prüfen. In diesem Fall ist die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten die Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen (Art. 6 Unterabsatz (1) Buchstabe (c) der DSGVO und des Schuldrechtsgesetzes) oder das berechtigte Interesse von uns oder unserer Gegenpartei am Abschluss der Transaktion oder der Bewertung ihres Potenzials (Art. 6 Unterabsatz (1) Buchstabe (f) der DSGVO). Wir werden Ihre personenbezogenen Daten nur dann übermitteln, wenn wir sicher sind, dass unsere berechtigten Interessen oder die berechtigten Interessen unserer Gegenpartei Ihre Interessen oder Grundrechte und -freiheiten, für die personenbezogene Daten geschützt werden müssen, nicht überwiegen.
Wenn die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unser berechtigtes Interesse oder das eines Dritten ist, haben Sie das Recht, zusätzliche Informationen zu erhalten und einer solchen Verarbeitung jederzeit zu widersprechen. Dazu kontaktieren Sie uns über die oben genannten Kontaktdaten.
Übermittlung von personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union
Im Allgemeinen übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten nicht außerhalb der Europäischen Union, aber unsere Auftragsverarbeiter und Dritte, an die wir die personenbezogenen Daten übermitteln, können Ihre personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union verarbeiten. Soweit erforderlich, erfolgt die Übermittlung nur dann, wenn wir eine gesetzliche Grundlage dafür haben, insbesondere wenn der Empfänger: (i) sich in einem Land befindet, das nach Ansicht der Europäischen Kommission ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet, oder (ii) im Rahmen einer Vereinbarung handelt, die die Anforderungen der Europäischen Union für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union erfüllt.
Wenn Sie detailliertere Informationen über die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union wünschen (z.B. die Namen der Empfänger und die Rechtsgrundlage für die Übermittlung), kontaktieren Sie uns über die oben genannten Kontaktdaten.
Aufbewahrung personenbezogener Daten
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten so lange auf, wie wir gesetzlich dazu verpflichtet sind (z. B. müssen wir nach dem Rechnungslegungsgesetz die Buchhaltungsunterlagen sieben Jahre ab Ende des jeweiligen Geschäftsjahres aufbewahren) oder wie wir ein berechtigtes Interesse daran haben (z. B. bis zum Ende der Verjährungsfrist von Ansprüchen, um ggf. unsere Interessen und Rechte zu wahren).
Sicherheit personenbezogener Daten
Wir stellen sicher, dass die personenbezogenen Daten der Nutzer nur solchen Mitarbeitern zugänglich sind, die aufgrund ihrer Aufgaben Zugang zu diesen Daten haben müssen. Alle Mitarbeiter von Bondora sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der Daten zu wahren und dürfen die Daten außer zu den oben genannten Zwecken nicht an Dritte weitergeben.
Personenbezogene Daten werden auf einem sicheren Server gespeichert und archiviert, auf den nur wenige Personen Zugriff haben. Die Sicherheit wird durch strenge Datenschutzstandards garantiert, die durch gewissenhafte externe Partner erfüllt werden.
Wir verwenden eine Reihe von Internet-Sicherheitsmaßnahmen, um die sichere Verarbeitung, Übermittlung und Archivierung von personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Die Server befinden sich in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main und werden von Telehouse, einem der 200 weltweit führenden Unternehmen, betrieben. Über die Verwaltung der Server wurde eine separate Vereinbarung mit der Virtion GmbH abgeschlossen. Diese Unternehmen ermöglichen uns eine bessere Verfügbarkeit und ein größeres Wachstumspotenzial unserer IT-Ressourcen sowie eine höhere Flexibilität.
Alle ihre Aktivitäten erfüllen eine Reihe von Normen, darunter die Normen ISO 27001 (Informationssicherheits-Managementsystem) und ISO 22301 (Zertifikat für das Business-Continuity-Managementsystem).
Bei Bondora werden Sicherheitsverletzungen durch Software- und Hardware-Schutzwände erkannt, überwacht und abgewehrt.
Ihre Rechte
Sie haben alle Rechte der betroffenen Person in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten in dem Umfang inne, den die geltenden Datenschutzgesetze vorsehen, einschließlich:
- das Recht, relevante Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu erhalten;
- das Recht, eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden;
- das Recht, eine Kopie der personenbezogenen Daten zu erhalten;
- das Recht zu verlangen, dass wir unrichtige personenbezogene Daten berichtigen oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen;
- das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn: (i) die personenbezogenen Daten für den Zweck, für den sie erfasst oder anderweitig verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind; (ii) Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widerrufen und es keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gibt; (iii) Sie der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen und es keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung gibt; (iv) Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken des Direktmarketings widersprechen; (v) personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden; oder (vi) personenbezogene Daten gelöscht werden müssen, um unsere rechtliche Verpflichtung zu erfüllen. Ungeachtet dessen haben Sie nicht das Recht, die Löschung der personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn die Verarbeitung notwendig ist: (a) zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen; oder (b) zur Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen;
- das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn: (i) Sie die Richtigkeit der personenbezogenen Daten für einen Zeitraum, der es uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen, bestreiten; (ii) die Verarbeitung der personenbezogenen Daten unrechtmäßig ist, wobei Sie nicht die Löschung der personenbezogenen Daten, sondern die Einschränkung der Nutzung verlangen; (iii) wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für die Verarbeitung benötigen, die Daten jedoch für Sie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind; oder (iv) Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprochen haben, wobei wir prüfen, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen. Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten eingeschränkt ist, können wir sie dennoch verarbeiten: (a) mit Ihrer Einwilligung; (b) zur Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen; (c) zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person; oder (d) aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses;
- das Recht auf Übertragbarkeit von Daten, d.h. das Recht, personenbezogene Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und das Recht, diese Daten an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln, wenn: (i) die Verarbeitung mit Ihrer Zustimmung oder zum Zwecke des Abschlusses oder der Erfüllung der Vereinbarung erfolgt; und (ii) automatisch verarbeitet wird. Sofern dies technisch möglich ist, haben Sie das Recht zu verlangen, dass wir die Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln. Bei der Ausübung Ihres Rechts dürfen wir die Rechte und Freiheiten anderer nicht verletzen;
- das Recht, je nach Ihrer besonderen Situation, jederzeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die im berechtigten Interesse von uns oder eines Dritten erfolgt, zu widersprechen. In diesem Fall werden wir die personenbezogenen Daten nicht weiter verarbeiten, es sei denn, wir können nachweisen, dass die Verarbeitung aus einem triftigen Grund erfolgt, der Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegt, oder zu Zwecken der Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Wenn sich Ihr Widerspruch auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke des Direktmarketings bezieht, sind wir nicht berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten weiter zu verarbeiten;
- das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Dazu können Sie uns über die oben genannten Kontaktdaten kontaktieren oder andere Möglichkeiten nutzen, die bei der Einholung Ihrer Zustimmung dargelegt sind.
Kontaktieren Sie uns bitte über die oben genannten Kontaktdaten, um Ihre Rechte auszuüben. Wir werden Ihre Anfrage spätestens innerhalb eines Monats beantworten. In einigen Fällen (unter Berücksichtigung der Komplexität und Anzahl der Anfragen) haben wir das Recht, die Frist für die Beantwortung Ihrer Anfrage um zwei Monate zu verlängern. In diesem Fall werden wir Sie benachrichtigen.
Wenn Sie glauben, dass Ihre Rechte verletzt wurden, kontaktieren Sie uns bitte umgehend, um die Situation zu klären. Sie haben jedoch das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde des Mitgliedsstaats, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz oder Arbeitsplatz haben, oder bei der (estnischen) Datenschutzaufsichtsbehörde (www.aki.ee; info@aki.ee; Tatari 39, 10134 Tallinn, Estland) zu beschweren.
Links zu Websites Dritter
Links zu Websites Dritter von der Plattform oder einer anderen Website von Bondora oder umgekehrt sind nur schnelle Links zu Dienstleistungen oder Themen, die für die Nutzer unserer Plattform nützlich sind. Bitte beachten Sie, dass Websites Dritter möglicherweise anderen Datenschutzrichtlinien und/oder Sicherheitsstandards für ihre Websites unterliegen. Wir empfehlen Ihnen, diese zu überprüfen.
Ergänzungen zur Datenschutzrichtlinie
Sollten sich unsere Praktiken zur Verarbeitung personenbezogener Daten ändern oder sollten wir verpflichtet sein, wir diese Datenschutzerklärung aufgrund von geltendem Recht, der Rechtsprechung oder Praxis von Gerichten bzw. zuständigen Aufsichtsbehörden oder aufgrund von Richtlinien der zuständigen Aufsichtsbehörden zu ändern, sind wir berechtigt, diese Datenschutzerklärung jederzeit einseitig zu ändern. In diesem Fall werden wir Sie über das Portal oder per E-Mail eine angemessene Zeit vor Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen.
Anwendbares Recht
Bondora ist ein in der Republik Estland registriertes Unternehmen, daher gilt für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten estnisches Recht.
Diese Datenschutzrichtlinie wurde zuletzt am 8 Februar 2021 aktualisiert.
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Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden
Wir möchten, dass Sie mit den Dienstleistungen von Bondora zufrieden sind. Sollte dies jedoch einmal nicht der Fall sein und Sie sind mit der von Ihnen angeforderten oder erbrachten Dienstleistung, deren Bedingungen oder Qualität unzufrieden, möchten wir dies wissen. Damit wird Ihre Beschwerde so schnell und effizient wie möglich bearbeiten können, lesen Sie sich bitte diese Informationen zu unserem Verfahren durch, bevor Sie eine Beschwerde einreichen.
Wie reiche ich eine Beschwerde ein?
Der Kundensupport von Bondora ist vollständig digital. Das bedeutet, dass wir Beschwerden schnell und sicher online bearbeiten und lösen können. Sie können eine Beschwerde über das Feedback-Formular auf unserer Support-Website einreichen.
Welche Informationen sollte ich in der Beschwerde angeben?
Bitte geben Sie alle relevanten Informationen an, damit wir Ihre Beschwerde so schnell und effizient wie möglich prüfen können. Beschreiben und spezifizieren Sie das Problem so verständlich wie möglich. Geben Sie dabei bitte auch genau an, welche Lösung Sie benötigen.
Bitte fügen Sie Ihrer Beschwerde alle relevanten Dokumente bei, wenn sie für Bondora nicht zugänglich sind.
Wenn ein Vertreter eine Beschwerde in Ihrem Namen einreicht, fügen Sie bitte ein Dokument bei, das seine Vertretungsrechte nachweist. Dies kann ein Schreiben mit der von Ihnen erteilten Vollmacht oder ein anderes/andere relevantes Dokument(e) sein.
Wie wird Bondora die Beschwerde bearbeiten?
Bondora behandelt alle Kunden mit Respekt und unvoreingenommen. Wir werden die spezifischen Umstände Ihrer Beschwerde überprüfen und die Ursache des Problems analysieren. Falls erforderlich, können wir Sie um zusätzliche Informationen oder Dokumente bitten, um unser Verfahren zu unterstützen.
Wenn die Beschwerde berechtigt ist, werden wir sofort versuchen, das Problem zu beheben oder eine andere Lösung anzubieten. Wenn wir jedoch Ihrer Beschwerde (teilweise oder ganz) nicht zustimmen, werden wir Ihnen die Gründe dafür in unserer Antwort erläutern.
Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?
Sobald wir Ihre Beschwerde erhalten haben, erhalten Sie eine automatische E-Mail-Benachrichtigung (meist innerhalb eines Geschäftstages).
Normalerweise bearbeiten wir Beschwerden innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Eingang, es kann aber auch bis zu 15 Tage dauern. Wenn wir Ihre Beschwerde nicht innerhalb von 15 Tagen bearbeiten können, informieren wir Sie, warum es länger dauert, und setzen einen neuen Termin fest, bis zu dem Sie mit der Antwort rechnen können.
Was soll ich tun, wenn ich mit der von Ihnen vorgeschlagenen Lösung nicht zufrieden bin?
Wir werden unser Bestes tun, um eine Lösung zu finden, mit der Sie zufrieden sind. Wenn Sie jedoch mit unserem Vorschlag, unseren Antworten oder Erklärungen nicht zufrieden sind, können Sie der Entscheidung widersprechen, indem Sie uns erneut kontaktieren.
Wenn Sie mit der von uns angebotenen Lösung weiterhin nicht zufrieden sind, können Sie sich an folgende Stellen wenden, um Ihre Rechte zu wahren:
- Consumer Protection and Technical Regulatory Authority / Estnische Behörde für Verbraucherschutz und technische Regulierung (für Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutzungsvereinbarung): https://www.ttja.ee/en; Anschrift: Endla 10a, 10142 Tallinn, Estland; E-Mail-Adresse: info@ttja.ee; Telefonnr.: +372 620 1707
- Gericht (gemäß der Gerichtsbarkeit, die in der Nutzungsvereinbarung oder in anderen mit Bondora abgeschlossenen Vereinbarungen angegeben ist)
- Consumer Complaint Committee / Estnische Stelle für Verbraucher-Beschwerden (für Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutzungsvereinbarung): www.komisjon.ee; Anschrift: Endla 10a, 10142 Tallinn, Estland; E-Mail: avaldus@komisjon.ee; Telefonnr.: +372 620 1707. Da die Nutzungsvereinbarung auf elektronischem Wege abgeschlossen wird, ist es auch möglich, eine außergerichtliche Einigung anzustreben, indem die Beschwerde online über die Plattform zur Online-Streitbeilegung unter ec.europa.eu/odr eingereicht wird.
- Data Protection Inspectorate / Estnische Datenschutzaufsichtsbehörde (für Beschwerden im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten): www.aki.ee; Anschrift: Tatari 39, 10134 Tallinn, Estland; E-Mail info@aki.ee; Telefon: +372 627 4135
Richtlinie zur Handhabung von Interessenkonflikten
Einführung
Interessenkonflikte, die im Zusammenhang mit dem Unternehmen entstehen können, werden von dem Unternehmen identifiziert und verwaltet. Wir werden alle Vorkehrungen treffen und verwalten, die notwendig sind, um zu verhindern, dass ein Konflikt eskaliert und die Interessen unserer Nutzer erheblich beeinträchtigt. Das vorliegende Dokument enthält unsere Richtlinie zu Interessenkonflikten (hier und weiter "Richtlinie zur Handhabung von Interessenkonflikten"), soweit sie für unsere Aktivitäten gilt.
Wir haben uns uneingeschränkt verpflichtet, unsere regulatorischen und rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und die ethischen Standards einzuhalten. Wir verlangen, dass sich alle unsere Mitarbeiter vertraglich dazu verpflichten, unsere Richtlinie zur Streitbeilegung einzuhalten, und jeder Verstoß dagegen kann zu einem Disziplinarverfahren führen, das die Entlassung aus dem Dienst nicht ausschließt.
Hinweise auf potenzielle oder tatsächliche Interessenkonflikte
Ein Interessenkonflikt kann entstehen, wenn einer der Geschäftsführer, Mitarbeiter, externen Partner oder anderweitig „relevanten Personen“, die mit dem Unternehmen aufgrund von Kontrollbeziehungen verbunden sind, eine Dienstleistung für die Nutzer erbringt oder Aktivitäten auf eigene Rechnung durchführt, die ein wesentliches Risiko oder einen Schaden für die Interessen der Nutzer verursachen können, z. B. wenn eine der oben genannten Personen:
- auf dem Konto eines Nutzers entweder einen finanziellen Gewinn erzielen oder einen finanziellen Verlust vermeiden könnte;
- ein Interesse an dem Ergebnis einer erbrachten Leistung hat, das sich von dem Interesse eines Nutzers unterscheidet;
- einen Anreiz hat, einem Kunden des Unternehmens auf dem Konto eines anderen Nutzers Vergünstigungen anzubieten;
- einen Anreiz in beliebiger Form (finanziell / Waren / Dienstleistungen) außer der Standardprovisionsgebühr von einer anderen Person als dem Nutzer für eine Dienstleistung erhält, die für einen Nutzer erbracht wird.
Potenzielle oder tatsächliche Interessenkonflikte, die wir identifiziert haben
Wir können auch Zahlungen an Dritte für die Vermittlung von Nutzern an uns leisten; in solchen Fällen muss jedoch eine entsprechende Offenlegung erfolgen.
Wir bieten möglicherweise auch bevorzugten Zugang zum Portal und zusätzliche nicht standardisierte Beratungsdienste für institutionelle Anleger.
Mitarbeiter
Ein Interessenkonflikt kann auftreten, wenn ein Mitarbeiter des Unternehmens (oder die Familie des Mitarbeiters) in irgendeiner Weise mit der anderen Partei einer bestimmten Transaktion verbunden ist, insbesondere wenn diese Partei ein Nutzer ist. Diese Verbindung kann beispielsweise darin bestehen, dass jemand Geschäftsführer, ein bedeutender Anteilseigner/Aktionär oder ein Berater für einen Nutzer ist. Die Mitarbeiter des Unternehmens sind verpflichtet, jede Verbindung offenzulegen, die ihr Urteilsvermögen beeinträchtigen oder wesentliche Interessen betreffen könnte.
Umgang mit Interessenkonflikten und Offenlegung
Das Unternehmen wird alle möglichen und angemessenen Anstrengungen unternehmen, um bei Interessenkonflikten zu vermitteln.
Sollte ein erhebliches Schadensrisiko für einen Nutzer bestehen, werden wir eine entsprechende Offenlegung vornehmen.
Wir werden alle notwendigen Verfahren, einschließlich Mitarbeiterschulungen, durchführen, um sicherzustellen, dass Umstände, bei denen Interessenkonflikte auftreten können, erkannt und ordnungsgemäß gehandhabt werden.
Alle Konflikte, die entstehen können, müssen genau überwacht werden.
Weitere Informationen
Das vorliegende Dokument wird bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Sollten Sie Fragen zu dieser Richtlinie haben, kontaktieren Sie uns bitte über das Portal.
Hervorgehobene Begriffe haben, sofern nichts anderes definiert ist, die in den Nutzungsbedingungen angegebene Bedeutung.
Nutzungsbedingungen bis 30. November, 2024
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen und anderen Nutzern.
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Definitionen
Abtretungsvertrag – ein Vertrag, der über das Portal geschlossen und bei der Abtretung der Forderung abgeschlossen wurde, mit dem das Unternehmen die Forderung an den Käufer überträgt.
Kreditnehmer – eine Person, die den Kreditvertrag als Kreditnehmer abgeschlossen hat oder eine Person, die einen Antrag auf Kreditaufnahme gestellt hat.
Bankarbeitstag – ein Geschäftstag, d. h. ein beliebiger Tag außer Samstag, Sonntag, nationale oder gesetzliche Feiertage der Republik Estland.
Bondora API – eine Programmschnittstelle, auf die der Nutzer im Rahmen des Nutzungsvertrags zugreifen kann, um einzigartige Anlagestrategien zu erstellen und Forderungen zu erwerben und zu verkaufen.
Käufer – der Nutzer, der ein Angebot zum Kauf der Forderung vom Unternehmen oder dem Verkäufer abgegeben oder die Forderung gekauft hat, einschließlich GG-Nutzer unter des GG-Vertrags.
Forderung – eine Geldforderung aus dem Kreditvertrag gegen den Kreditnehmer. Die genaue Zusammensetzung der Forderung wird im Portal angegeben.
Unternehmen – Bondora Capital OÜ, eingetragen nach dem Recht der Republik Estland, estnische Registernummer 12831506.
Kreditgeber – Bondora AS, eine nach dem Recht der Republik Estland eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, estnische Registernummer 11483929, einschließlich ihrer Niederlassungen.
Portalkonto des Unternehmens – das Giro- oder Einlagenkonto des Unternehmens bei einer Bank, auf dem das von den Nutzern gemäß dem Nutzungsvertrag oder einem anderen Vertrag überwiesene Geld verwahrt wird.
Schuldendienstkosten – ein fester, vom Unternehmen festgelegter Satz für die Entschädigung der Kosten im Zusammenhang mit dem Inkasso- und gerichtlichen Eintreibungsverfahren des jeweiligen Kreditnehmers durch den Käufer an die Gesellschaft. Diese Kosten umfassen alle direkten und tatsächlichen Kosten im Zusammenhang mit Inkasso (Mahnungen, Gebühren von Inkassobüros, Gebühren für die Eintreibung usw.) und der rechtlichen Beitreibung (Gerichtskosten, Anwaltsgebühren usw.).
Kündigung – Kündigung des jeweiligen Kreditvertrags für den Fall, dass der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, eine planmäßige Zahlung vollständig im Rahmen des Kreditvertrags zu leisten und mehr als ein Monat seit dem Fälligkeitsdatum der zweiten Rückzahlung (die nicht ordnungsgemäß gezahlt wurde) vergangen ist und dem Kreditnehmer eine zusätzliche Frist von zwei Wochen für die Zahlung des nicht gezahlten Kreditbetrages (ohne fällige Zahlung) gewährt wurde, sofern nicht anders im Kreditvertrag vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben. Bei Kündigung wird die Zahlung der gesamten Schuld (d. h. des Kredits zusammen mit aufgelaufenen Zinsen, Verzugszinsen und Gebühren) vom Kreditnehmer verlangt.
GG-Konto – eine Art des Portalkontos, die ausschließlich zur Verwendung gemäß den GG-Vertragsbedingungen bestimmt ist.
GG-Vertrag – der Go & Grow-Vertrag, der zwischen dem Unternehmen und dem GG-Nutzer gemäß den Allgemeinen Go & Grow-Bedingungen geschlossen wurde.
GG-Forderung – eine Forderung, die vom GG-Nutzer oder dem Unternehmen gemäß dem GG-Vertrag erworben oder als solche gemäß dem GG-Vertrag zugeteilt wurden.
GG-Kaufpreis – der Gesamtkaufpreis, den das Unternehmen an den GG-Käufer für den Erwerb aller oder eines Teils der GG-Forderungen des GG-Nutzers zu zahlen hat.
GG-Nutzer – der Nutzer, der das GG-Konto im Rahmen des GG-Vertrages nutzt, einschließlich des Nutzers, der eine GG-Forderung übernommen oder ein Angebot zur Übernahme einer GG-Forderung abgegeben hat.
Kredit – der Nominalbetrag, der von einem Kreditgeber an den Kreditnehmer gemäß Kreditvertrag verliehen wird und der Gegenstand der Tilgung durch den Kreditnehmer.
Kreditvertrag – ein zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber abgeschlossener Kreditvertrag.
Portal – eine E-Service-Umgebung unter www.bondora.com im Internet, die vom Unternehmen verwaltet wird und über die die Nutzer Forderungen verkaufen und kaufen können.
Postfach des Portals – eine Anwendung des Portals, über die die Nutzer wichtige persönliche Nachrichten bei der Nutzung des Portals erhalten und persönliche Nachrichten an andere Nutzer, das Unternehmen oder andere Personen im Portal senden können.
Portfolio Manager & Pro – Anwendungen des Portals, die automatisch Transaktionsaufträge gemäß den vom Käufer festgelegten Bedingungen einreichen.
Portalkonto – ein separates Konto des Nutzers oder des Unternehmens auf dem Portal für Abrechnungen und Transaktionen mit dem Unternehmen und anderen Nutzern basierend auf dem Nutzungsvertrag, dem Abtretungsvertrag, dem Weiterverkaufsvertrag und anderen Verträgen. Der Nutzer kann alle mit dem Unternehmen abgeschlossenen Verträge über das Portalkonto aufrufen.
Preisliste – eine Liste der geltenden Gebühren für die Dienstleistungen des Unternehmens, die auf der Website des Unternehmens zur Verfügung gestellt wird.
Kaufpreis – Preis für die Forderung, der zwischen dem Käufer und dem Unternehmen im Abtretungsvertrag oder zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Rahmen des Weiterverkaufsvertrags vereinbart wurde.
Referenznummer – eine personalisierte Nummer für jeden Nutzer, durch die ein Nutzer identifiziert werden kann.
Weiterverkaufsvertrag – ein Vertrag, der über das Portal im Sekundärmarkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer beim Weiterverkauf einer Forderung geschlossen wird.
Verkäufer – der Nutzer, der die ihm gehörende Forderung über den vom Portal verwalteten Sekundärmarkt verkauft.
Abwicklungsverfahren für Offerten – ein Verfahren des Unternehmens, bei dem das Unternehmen (a) die Übereinstimmung zwischen einer Forderung und der Offerte feststellt und (b) alle notwendigen Schritte unternimmt, um die Abtretung der Forderung in Übereinstimmung mit dem Abtretungsvertrag vorzubereiten.
Offerte – ein unverbindliches Angebot des Käufers, das die Kriterien festlegt, die eine Forderung erfüllen muss, damit der Käufer bereit ist, eine Forderung von dem Unternehmen oder dem Verkäufer zu erwerben.
Nutzungsbedingungen – diese Nutzungsbedingungen von Bondora Capital, die Teil des Nutzungsvertrags sind.
Testangebot – das Unternehmen kann dem Nutzer gelegentlich kostenlos Guthaben für den Kauf von Forderungen über das Portal anbieten. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Testangebot vollständig zurückzufordern, wenn der jeweilige Nutzer ein solches Testangebot erhalten und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Testangebots keine Forderungen in Höhe von mindestens 10 Euro erworben hat. Falls das Testangebot für den Kauf einer Forderung durch den jeweiligen Nutzer verwendet wurde, hat das Unternehmen das Recht, die Forderung zu verkaufen und die aus diesem Verkauf erhaltenen Gelder auf das Konto des Unternehmens zu übertragen oder das Eigentum an der jeweiligen Forderung im Namen des jeweiligen Nutzers an das Unternehmen zu übertragen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, den jeweiligen Nutzer über eine solche Rückforderung des Testangebots oder einen Verkauf der Forderung zu informieren.
Nutzer – eine natürliche oder juristische Person, die einen Nutzungsvertrag mit dem Unternehmen geschlossen hat und als Nutzer des Portals registriert wurde.
Nutzungsvertrag – ein Vertrag, der zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen auf Grundlage der Nutzungsbedingungen geschlossen wird und unter dem das Unternehmen dem Nutzer über das Portal Dienstleistungen anbietet. Der Nutzungsvertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, in dem der Nutzer die Nutzungsbedingungen akzeptiert.
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Allgemeine Aufgaben und Pflichten des Nutzers
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Der Nutzer:
- darf das Portal nicht für illegale Transaktionen oder Operationen, einschließlich Betrug, verwenden
- darf bei der Anmeldung, beim Kauf einer Forderung sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern nur korrekte Informationen angeben
- muss die für die Anmeldung im Portal erforderlichen Mittel, einschließlich Personalausweis, Passwörter und Nutzernamen, so aufbewahren, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben
- muss das Unternehmen unverzüglich, in jedem Fall aber spätestens innerhalb von fünf (5) Tagen
- über Änderungen der übermittelten Daten informieren
- muss das Unternehmen darüber informieren, falls Dritte auf die in Artikel 2.1.3 genannten Daten und Mittel Zugriff gehabt haben
- muss, wenn sich das Vertretungsrecht des Vertreters der juristischen Person geändert hat oder erloschen ist, das Unternehmen über die Änderung oder das Erlöschen informieren. Der neue Vertreter muss das Erlöschen oder die Änderung der Vertretungsrechte dem Unternehmen mitteilen und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen
- muss dem Unternehmen zusätzliche Dokumente und/oder Informationen zur Verfügung stellen, wenn dies für die Erfüllung des Nutzungsvertrags oder eines anderen zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen geschlossenen Vertrags erforderlich ist
- muss bei der Nutzung des Portals umsichtig handeln muss sich bei der Kommunikation mit anderen Nutzern oder mit dem Unternehmen höflich und respektvoll verhalten.
- Das Unternehmen hat das Recht, die Rechte des Nutzers zur Nutzung des Portals einzuschränken oder zu kündigen und die Erfüllung der Pflichten oder Verpflichtungen des Unternehmens aus dem Nutzungsvertrag, dem GG-Vertrag, dem Abtretungsvertrag oder einem anderen Vertrag zu verweigern, wenn Folgendes ersichtlich wird:
- der Nutzer verstößt gegen den Nutzungsvertrag oder die Pflichten oder Verpflichtungen des Nutzers aus einem Vertrag, der über das Portal geschlossen wurde
- der Nutzer hat gegenüber dem Unternehmen oder anderen Nutzern falsche, irreführende und/oder ungenaue Informationen angegeben
- der Nutzer verhält sich vulgär oder missachtet die in dem Unternehmen allgemein akzeptierten guten Sitten, wenn er das Portal nutzt oder mit anderen Nutzern oder mit dem Unternehmen kommuniziert
- der Nutzer hat sich nicht in Übereinstimmung mit den Unternehmensrichtlinien identifiziert
- der Nutzer weigert sich, dem Unternehmen angeforderte Informationen und/oder Dokumente, die in diesem Nutzungsvertrag angegeben sind, zur Verfügung zu stellen.
- Der Nutzer bestätigt, dass er über ein Bankkonto verfügt, das auf seinen Namen bei einer Bank eröffnet wurde, die im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz oder in anderen Ländern, die das Unternehmen ausdrücklich genehmigt hat, tätig ist, und dass er:
- seinen ständigen Wohnsitz in der Europäischen Union oder der Schweiz hat und mindestens 18 Jahre alt ist oder
- eine juristische Person ist, die im jeweiligen Register in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz eingetragen ist oder
- eine natürliche oder juristische Person ist, für die das Unternehmen die Nutzung des Portals gesondert gestattet hat oder
- ein zugelassener Investor ist, der in einem Land gemeldet ist, welches das Unternehmen separat genehmigt hat.
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Der Nutzer:
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Portalkonto
- Eine Person darf nicht mehr als ein Portalkonto haben. Das Unternehmen hat das Recht, jedes doppelte Portalkonto nach eigenem Ermessen zu löschen. In diesem Fall überweist das Unternehmen die Geldmittel von dem doppelten Portalkonto auf das Bankkonto des Nutzers.
- Das Geld, das auf das Portalkonto des Unternehmens überwiesen wird, wird auf dem Portalkonto des Nutzers, dessen Referenznummer in der Überweisung angegeben wurde, als Eingang angezeigt. Solche aufgrund des Nutzungsvertrags und anderer Verträge überwiesenen Geldbeträge dürfen vom Unternehmen nur gemäß den Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag, dem GG-Vertrag, dem Abtretungsvertrag, dem Weiterverkaufsvertrag und anderen einschlägigen Verträgen verwendet werden.
- Das vom Nutzer überwiesene Geld wird dabei zur Erfüllung des Auftrags im Sinne von § 626 des estnischen Gesetzes über das Schuldrecht (VÕS) übergeben. Der jeweilige Geldbetrag in der Bank ist seiner Natur nach eine Forderung (gegen die Bank), die das Unternehmen in seinem eigenen Namen, aber im Auftrag des Nutzers und nur zu dem Zweck erworben hat, es zur Erfüllung des Auftrags zu nutzen. Das betreffende Geld gehört nicht zur Konkursmasse des Unternehmens, kann in einem Vollstreckungsverfahren gegen das Unternehmen nicht eingefordert werden und wird auch nicht in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen. Dies bedeutet für den Nutzer vor allem, dass durch die Überweisung von Geld auf das Portalkonto des Unternehmens und damit auf das Portalkonto des Nutzers dieses Geld nicht vollständig in das Vermögen des Unternehmens übergeht, sondern dass der Nutzer die notwendigen Rechte auf das Geld behält, sodass er es im Falle eines Konkurses des Unternehmens vollständig zurückerhält. Das Unternehmen zahlt dem Nutzer keine Zinsen für das Geld auf dem Portalkonto des Unternehmens.
- Geld ist auf das Portalkonto des Unternehmens in Euro zu überweisen.
- Das Unternehmen ist berechtigt und verpflichtet, Abzüge und Gutschriften für das Portalkonto des Nutzers vorzunehmen und, um die Verpflichtungen des Nutzers aus dem Nutzungsvertrag, dem GG-Vertrag, dem Abtretungsvertrag, dem Weiterverkaufsvertrag und anderen mit dem Nutzer abgeschlossenen Verträgen zu erfüllen. Der Nutzer ermächtigt das Unternehmen hiermit unwiderruflich, Abzüge und Gutschriften für das Portalkonto des Nutzers gemäß den Nutzungsbedingungen oder einem anderen über das Portal abgeschlossenen Vertrag vorzunehmen.
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Forderungsabtretung
- Das Unternehmen ist berechtigt, die ihm zustehenden Forderungen an die Nutzer oder an Dritte abzutreten.
- Der Käufer ist berechtigt, eine Offerte an das Unternehmen über die Nutzeroberfläche, die Bondora-API, den Portfolio Manager & Pro oder gemäß dem GG-Vertrag abzugeben.
- Die Offerte ist für maximal 3 Bankarbeitstage gültig. Der Käufer ist berechtigt, die Offerte jederzeit über die Nutzeroberfläche oder die API zu widerrufen, bis das Unternehmen das Abwicklungsverfahren für die Offerte begonnen hat. Für den Fall, dass das Abwicklungsverfahren für die Offerte länger als 3 Bankarbeitstage in Anspruch nimmt (d. h. um eine Forderung zuzuweisen, die der Offerte entspricht), gilt die Offerte als nichtig. Zur Klarstellung sei erwähnt, dass Artikel 4.3 nicht für Offerten gilt, die gemäß dem GG-Vertrag abgegeben werden.
- Nach Abschluss des Abwicklungsverfahrens für die Offerte wird der verbindliche Abtretungsvertrag zwischen dem Käufer und dem Unternehmen erstellt und ausgeführt.
- Nach Abschluss des Abtretungsvertrags wird der Kaufpreis dem Portalkonto des Käufers automatisch durch das Unternehmen belastet und dem Portalkonto des Unternehmens automatisch gutgeschrieben. Die Forderung gilt zu dem Zeitpunkt als von dem Unternehmen an den Käufer abgetreten, an dem das Portalkonto des Käufers mit dem vollständigen Kaufpreis belastet wurde.
- Das Unternehmen oder der Käufer informieren den Kreditnehmer nicht über die Abtretung der Forderung und das Unternehmen oder eine vom Unternehmen autorisierte Person bedient den Kredit weiter, sofern das Unternehmen dies nicht anders verlangt.
- Die Bestimmungen der Artikel 5.6, 5.7 und 5.11 gelten auch für die Abtretung der Forderung gemäß dem Abtretungsvertrag. Artikel 5.6 gilt für den Erwerb der GG-Forderungen durch den GG-Nutzer.
- Die genauen Bedingungen der Verfahren zur Abtretung einer Forderung sind im Abtretungsvertrag oder im Falle des Erwerbs der GG-Forderungen im GG-Vertrag festgelegt.
- Der Nutzer, einschließlich des GG-Nutzers im Rahmen des GG-Vertrages, nimmt zur Kenntnis, dass das Unternehmen auch Forderungen in Dänischen Kronen abtreten kann. Der Nutzer kann den Wert der Forderungen nur in Euro sehen. Die Bewertung dieser Forderungen und alle währungsbezogenen Maßnahmen unterliegen einem festen Wechselkurs von 7,46038 EUR-DKK. Das Unternehmen überprüft und aktualisiert den festen Wechselkurs in regelmäßigen Abständen, um die von der Danmarks Nationalbank verfolgte Politik der festen Wechselkurse zu erfüllen. Alle mit dem Währungsumtausch verbundenen Kosten und Gebühren sowie alle mit der Währungsfluktuation verbundenen Risiken gehen zu Lasten des Gläubigers.
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Weiterverkauf von Forderungen
- Der Nutzer hat das Recht, eine Forderung, die ihm gehört, an andere Nutzer weiterzuverkaufen.
- Der Weiterverkauf der Forderungen erfolgt über das Portal.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Forderungen mit einem Abschlag oder Aufschlag weiterzuverkaufen. Der Abschlag bzw. Aufschlag wird auf den Rest des Kredits berechnet, der einen Teil der Forderung bildet. Bei Angebot der Forderungen für den Weiterverkauf gibt der Verkäufer, falls erforderlich, den Prozentsatz des Auf- oder Abschlags für die zum Weiterverkauf gekennzeichnete Forderung an.
- Der Kaufpreis ist der verbleibende Teil des Kredits, der Teil der Forderung, der ggf. mit einem Auf- oder Abschlag weiterverkauft wird.
- Das Angebot der Forderungen zum Weiterverkauf gilt als verbindliches Angebot an alle Nutzer. Das betreffende Angebot gilt als erfolgt, wenn der Verkäufer bestätigt, dass Forderungen abgetreten werden sollen und das diesbezügliche Angebot unterschrieben oder bestätigt hat. Die angebotenen Forderungen werden für alle identifizierten Nutzer sichtbar und alle identifizierten Nutzer können die angebotenen Forderungen zu dem vom Verkäufer bestimmten Preis erwerben.
- Nach dem Anbieten der Forderungen wird das Portal den Nutzern nicht den Namen, den persönlichen Identifikationscode, den spezifischen Wohnort (die lokale Jurisdiktion wird offengelegt), Daten über den Arbeitgeber oder Kontoauszüge des Kreditnehmers offenlegen. Beim Angebot der Forderungen kann das Portal die vom Kreditnehmer selbst offengelegten Daten mit Ausnahme der in diesem Artikel spezifizierten Daten an alle Nutzer weitergeben.
- Das Portal gibt die Kreditbewertung des Kreditvertrags an, jedoch haften das Unternehmen, der Verkäufer oder sonstige an der Kreditbewertung beteiligten Personen nicht für die Gültigkeit oder Richtigkeit der Kreditbewertung des Kreditvertrags. Die Kreditbewertung stellt keine Zusicherung in Bezug auf die Kreditfähigkeit des Kreditnehmers oder die Erfüllung des Kreditvertrags durch den Kreditnehmer dar. Der Käufer bestätigt hiermit, dass er das Verfahren und die Methode der Kreditbewertung versteht und dass die Kreditbewertung nur für die internen Verfahren der Kreditvergabe durch den Kreditgeber bestimmt ist und keine Zusicherung über die Kreditfähigkeit des Kreditnehmers oder die Erfüllung des Kreditvertrags durch den Kreditnehmer darstellt. Die Kreditwürdigkeitsprüfung durch eine Person ersetzt keine eigene Kreditbewertung durch den Käufer und entbindet ihn nicht von dem Erfordernis der Durchführung eigener Risikobewertungen.
- Der Nutzer kann die angebotenen Forderungen nur im Umfang des nicht eingeschränkten Betrags auf dem Portalkonto des Nutzers erwerben.
- Der Verkäufer und der Käufer schließen für den Verkauf der Forderung über den Sekundärmarkt im Rahmen des Portals einen Weiterverkaufsvertrag ab.
- Nach Abschluss des Weiterverkaufsvertrags wird das Portalkonto des Käufers automatisch vom Unternehmen belastet und das Portalkonto des Verkäufers erhält vom Unternehmen automatisch eine Gutschrift in Höhe des Kaufpreises.
- Bei Abtretung einer Forderung werden auch die Rechte des Verkäufers auf Rückzahlung des nicht getilgten Kredits, der Teil der Forderung ist, sowie die Zahlung der fälligen Zinsen und Verzugszinsen, einschließlich der Verbindlichkeiten und Verzugszinsen, an den Käufer übertragen. Nach der Abtretung einer Forderung werden alle vom Kreditnehmer geleisteten Zahlungen mit Ausnahme der Schuldendienstkosten direkt an den Käufer überwiesen.
- Dieser Artikel 5 gilt nicht für GG-Forderungen, sofern in den Nutzungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
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Betreuung von Forderungen
- Das Unternehmen (oder eine vom Unternehmen autorisierte Person), der Käufer oder der Verkäufer haben den Kreditnehmer nicht über die Abtretung der Forderung im Falle des Abschlusses eines Abtretungsvertrags oder eines Weiterverkaufsvertrags zu informieren. Das Unternehmen oder eine vom Unternehmen bevollmächtigte Person (unter anderem die Person, von der die Forderung erworben wurde) bleibt in der Beziehung zum Kreditnehmer der Kreditgeber, sofern das Unternehmen nichts anderes erfordert.
- Durch den Abschluss eines GG-Vertrages, eines Abtretungsvertrages oder eines Wiederverkaufsvertrags ermächtigt der Käufer das Unternehmen oder eine vom Unternehmen bevollmächtigte Person (einschließlich des Kreditgebers) unwiderruflich dazu:
- die Forderung und den Kreditvertrag, welcher die Forderung zugunsten des Käufers der Forderung begründet, gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu betreuen. Der Kreditvertrag wird im Namen des Unternehmens oder der Person, die das Unternehmen mit der Betreuung des Kreditvertrags beauftragt hat, betreut. Diese Betreuung umfasst:
- (a) die Dokumentierung aller Unterlagen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag
- (b) die Kommunikation mit dem Kreditnehmer und den Behörden
- (c) die Verwaltung der Erfüllung des Kreditvertrags einschließlich ausstehender Beträge
- (d) Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten mit dem Kreditnehmer
- (e) Inkasso
- (f) Rückforderung der Forderung vor Gericht und
- (g) die Durchsetzung von Gerichtsurteilen.
- Verträge zur Änderung des Kreditvertrags, der der Forderung zugrunde liegt, gemäß den geltenden lokalen Vorschriften, Verbraucherkreditrichtlinien, Leitlinien für verantwortungsvolle Kreditvergabe und Marktpraktiken (unter anderem die Abtretung der Forderung an Dritte, Reduzierung der Forderung in Höhe der Kosten des Schuldendienstkosten) sowie die Ausübung des in Artikel 6.2.3 dargelegten Rechts, abzuschließen. Dies beinhaltet unter anderem:
- Abtretung der Forderung an Dritte
- Reduzierung der Forderung in Höhe der Kosten der Schuldendienstkosten
- Festlegung eines neuen Zahlungsplans, vorausgesetzt dass:
- (a) der bisher im Rahmen des Kreditvertrags geltende Zahlungsplan durch diesen neuen Zahlungsplan ersetzt wird und
- (b) die Anzahl der zu zahlenden Raten die 120 nicht übersteigt.
- die Gewährung einer Zahlungspause, vorausgesetzt dass:
- (a) in einem solchen Fall der Zahlungsplan um den Zeitraum der Zahlungspause, jedoch nicht über 120 Raten hinaus, verlängert wird und
- (b) während der Zahlungspause Zinsen für den betreffenden Zeitraum berechnet werden, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
- die Abtretung oder den Verkauf der Forderung an einen Dritten, wenn der Kreditnehmer den geschuldeten Betrag bis zum Tag der Kündigung nicht vollständig bezahlt hat und kein neuer Zahlungsplan mit dem Kreditnehmer vereinbart wurde. Vor der Abtretung oder dem Verkauf der Forderung hat das Unternehmen jedoch Folgendes zu berücksichtigen:
- die finanzielle Lage des Kreditnehmers
- die Höhe der Forderung und andere Umstände und
- die Inkassokosten der Forderung.
- die Forderung des Käufers an eine von dem Unternehmen bevollmächtigte Person zu übertragen (unter anderem auf die Person, von der die Forderung erworben wurde) im Falle einer fortgesetzten Verschuldung oder eines sich anbahnenden Gerichtsverfahrens mit dem Kreditnehmer oder wenn der Kreditgeber das Recht hat, den Kreditvertrag nach dem jeweiligen Kreditvertrag zu kündigen. Das Unternehmen hat das Recht, den jeweiligen Abtretungsvertrag im Namen des Käufers abzuschließen.
- die Forderung und den Kreditvertrag, welcher die Forderung zugunsten des Käufers der Forderung begründet, gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu betreuen. Der Kreditvertrag wird im Namen des Unternehmens oder der Person, die das Unternehmen mit der Betreuung des Kreditvertrags beauftragt hat, betreut. Diese Betreuung umfasst:
- Für den Fall, dass der Verkäufer vor Abschluss des Weiterverkaufsvertrags die Forderung nach den Bedingungen des jeweiligen Kreditvertrags, Abtretungsvertrags und sonstiger Verträge an das Unternehmen zur Einziehung abgetreten hat, gehen mit Abschluss des Weiterverkaufsvertrags anstelle der ursprünglichen Forderung alle Forderungen, die der Verkäufer bei Abtretung der Forderung an das Unternehmen erworben hat, auf den Käufer über.
- Das Unternehmen oder eine vom Unternehmen bevollmächtigte Person (einschließlich des Kreditgebers) überweist alle Gelder, die zur Erfüllung der Forderung vom Kreditnehmer eingezogen wurden, auf das Portalkonto des Käufers, mit Ausnahme der Geldmittel, die zur Erfüllung der GG-Forderung eingezogen wurden. Die vom Kreditnehmer an den Kreditgeber gezahlten Gebühren (z. B. Vertragsgebühr und jährliche Verwaltungsgebühr) (die nicht als Teil der Forderung an den Nutzer abgetreten werden) und die Kosten für die Schuldendienstkosten werden jedoch nicht auf den Käufer übertragen, es sei denn, das Unternehmen entscheidet nach eigenem Ermessen anders.
- Alle hierin enthaltenen Bevollmächtigungen des Käufers an das Unternehmen beinhalten ein uneingeschränktes Recht zur Übertragung von Befugnissen, d. h. das Unternehmen kann die Vollmachten (zusammen mit allen diesen beigefügten Rechten und Pflichten) an jede Person übertragen (unter anderem auf Personen, die derselben Kontrolle wie das Unternehmen unterliegen, übertragen, wobei eine solche Übertragung nicht als Interessenkonflikt gilt). Alle hierin dargelegten Bevollmächtigungen des Käufers an das Unternehmen bleiben bis zur Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag, der die Forderung des Käufers begründet, in Kraft. Sollte der Käufer eine der in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Vollmachten widerrufen, kann das Unternehmen die Beitreibung der Forderung vom Kreditnehmer und die Betreuung der Forderung verweigern.
- Unbeschadet der in diesem Artikel 6 aufgeführten Rechte und Pflichten trägt der Käufer allein die Verantwortung für alle Risiken, die mit dem Erwerb der Forderung zusammenhängen oder durch sie begründet sind, einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit der Erfüllung des Kreditvertrags sowie der Kreditaufnahme, Rückzahlung und eines Konkurses des Kreditnehmers. Der Käufer erklärt hiermit, dass er versteht, dass selbst nach besten Kräften weder das Unternehmen (noch Dritte, welche das Unternehmen mit der Betreuung der Forderung beauftragt hat) die Rückzahlung von im Rahmen eines Kreditvertrags verliehenen Geldes bzw. die Erfüllung des Zahlungsanspruchs aus der Forderung garantieren oder sicherstellen kann.
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Personenbezogene Daten des Nutzers und Weitergabe von Daten
- Der Nutzer erkennt an, dass das Unternehmen und gegebenenfalls andere Unternehmen, die zum selben Konzern wie das Unternehmen gehören, seine personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie verarbeiten.
- Bei Abschluss eines Nutzungsvertrages und der Abgabe von Willenserklärungen über das Portal, einschließlich der Unterzeichnung des Abtretungsvertrages, hat der Nutzer korrekte und genaue Angaben zu machen. Die vorsätzliche Angabe von unrichtigen und unvollständigen Informationen ist verboten und stellt einen Verstoß gegen den Nutzungsvertrag dar. Jeder Nutzer bestätigt bei Abschluss des Nutzungsvertrags, dass die von ihm über das Portal übermittelten Daten, einschließlich der im Abtretungsvertrag übermittelten Daten, korrekt sind.
- Die vom Nutzer angegebenen Kontaktinformationen und sonstigen personenbezogenen Daten gelten auch dann als korrekt, wenn dieser es versäumt hat, das Unternehmen über Änderungen zu informieren. Die Personen, die den Nutzer vertreten, gelten so lange als vertretungsberechtigt, bis der Nutzer das Unternehmen über eine Beendigung der Vertretungsberechtigung in Kenntnis gesetzt hat.
- Alle Mitteilungen des Nutzers an das Unternehmen sind schriftlich über das Portal zu übermitteln. Ein Versäumnis der Übermittlung nötiger Mitteilungen, die sich aus diesem Nutzungsvertrag ergeben, stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Nutzungsvertrag dar. Der Nutzer trägt das Risiko einer nicht ordnungsgemäßen Benachrichtigung des Unternehmens.
- Die Kontaktdaten des Unternehmens lauten: A. H. Tammsaare tee 56, 11316 Tallinn, Estland; E-Mail-Adresse: investor@bondora.com. Die Kontaktdaten des Unternehmens werden außerdem auf www.bondora.com veröffentlicht. Das Unternehmen setzt den Nutzer nicht über die Änderung der Kontaktdaten des Unternehmens in Kenntnis, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben oder ergibt sich aus dem Nutzungsvertrag.
- Die an die andere Partei unter Verwendung der korrekten Kontaktdaten gesendete Mitteilung gilt als von der empfangenden Partei empfangen: 1) bei persönlicher Übergabe zum Zeitpunkt der Quittierung durch Unterschrift; 2) bei Versand über das Portal, per E-Mail oder andere technische Mittel innerhalb von drei (3) Tagen nach dem Versand; 3) bei Versand per Post an einen Bestimmungsort innerhalb des Versandlandes innerhalb von fünf (5) Tagen nach Versand per Einschreiben und 4) bei Versand per Post an einen Bestimmungsort außerhalb des Versandlandes, innerhalb von sieben (7) Tage nach der Versendung per Einschreiben.
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Zugriff auf das Portal, Identifizierung und Genehmigung von Transaktionen
- Der Nutzer muss sich einmalig nach seiner Registrierung als Nutzer und vor der Unterzeichnung des ersten Abtretungsvertrages bzw. der Verifizierung der ersten Kauf- oder Verkaufstransaktion der Forderung identifizieren. Für den Fall, dass durch die Transaktionsparameter eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung entsteht, werden die Personen der jeweiligen Nutzer erneut identifiziert. Der Nutzer kann erst mit dem Investieren beginnen, wenn das Identifikationsverfahren vollständig abgeschlossen ist.
- Als juristische Person kann ein Nutzer über den individuellen Vertreter, der als Nutzer registriert wurde, auf der Grundlage seines Nutzernamens und Passworts auf das Portal zugreifen. Wenn sich der Vertreter der juristischen Person, die der Nutzer ist, ändert oder ein neuer Vertreter hinzukommt, kann der neue Vertreter (wenn eine Überprüfung seine Vertretungsberechtigung bestätigt) den Nutzer, der eine juristische Person ist, an dessen persönlichen Nutzer binden. Falls die Vertretungsbefugnis des Vertreters des Nutzers, der eine juristische Person ist, erloschen ist, hat der neue Vertreter das Unternehmen über das Erlöschen zu informieren.
- Der Nutzer hat unter anderem seine Identität nachzuweisen, indem er eine Überweisung auf das Portalkonto des Nutzers von einem auf seinen Namen eröffneten privaten Bankkonto bei einer Bank im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz oder in anderen Ländern, die das Unternehmen ausdrücklich genehmigt hat, vornimmt. Das verknüpfte Privatkonto ist in den Einstellungen des Portalkontos des Nutzers anzugeben. Zur Klarstellung: Wenn der Nutzer andere alternative Zahlungsoptionen für die Zahlung verwendet (wie z. B. Kreditkarten, Debitkarten, Zahlungsoptionen von Dritten), ist er verpflichtet, eine Zahlung wie im ersten Satz dieses Abschnitts beschrieben zu leisten, um seine Identität zu bestätigen.
- Zusätzlich zur Überprüfung der Identität durch eine Banküberweisung ist der Nutzer oder, im Falle einer juristischen Person, der Vertreter des Nutzers verpflichtet, alle weiteren Dokumente vorzulegen, die das Unternehmen zumutbarerweise anfordert, einschließlich einer Kopie eines gültigen, im Land des Wohnsitzes ausgestellten Ausweisdokuments, wie z. B. eines Reisepasses oder eines Personalausweises. Die Kopie ist in Farbe und im Falle eines Personalausweises doppelseitig vorzulegen. Alle durch den Identifikationsprozess erhaltenen Nutzerinformationen, wie Vor- und Nachname, Firmenname, persönlicher ID-Code, Registernummer, Bankkontonummer, Wohnadresse usw. werden am Ende des Registrierungsverfahrens gesammelt und gespeichert.
- Das Unternehmen ist berechtigt, eine Übersicht über den Nutzer, der mit ihnen in Verbindung stehenden Personen (einschließlich des letztendlich Begünstigten, Kooperationspartner) sowie eine Übersicht über die Aktivitäten (einschließlich der wirtschaftlichen Aktivitäten) und die Herkunft der Vermögenswerte des Nutzers zu verlangen („Know Your Customer“-Prinzip). Das Unternehmen kann den Zugang des Nutzers zum Portal einschränken oder unterbinden und/oder den Abschluss des Abtretungsvertrags verweigern, bevor der Nutzer die angeforderten Dokumente und/oder Informationen an das Unternehmen übermittelt hat.
- Das Unternehmen ist berechtigt, das Geld an den Nutzer zurückzugeben, wenn der Nutzer sich nicht gemäß Artikel 8.1 identifiziert hat.
- Wenn der Nutzer sich gemäß Artikel 8.1 identifiziert hat, aber das überwiesene Geld nicht in eines der Produkte und/oder Dienstleistungen des Unternehmens investiert hat, ist das Unternehmen berechtigt, das Geld automatisch an das GG-Konto des Nutzers zu überweisen.
- Wenn der Nutzer sich gemäß Artikel 8.1 identifiziert hat, aber das überwiesene Geld nicht in eines der Produkte und/oder Dienstleistungen des Unternehmens investiert hat, ist das Unternehmen berechtigt, das Geld automatisch an das GG-Konto des Nutzers zu überweisen.
- Das Unternehmen ist bei der Identifizierung eines Nutzers nicht durch die Artikel 8.3, 8.4 und 8.5 beschränkt und hat das Recht, das Verfahren der Identifizierung des Nutzers zu ändern und jedes andere Mittel zur Identifizierung eines Nutzers zu verwenden, das es zu einem beliebigen Zeitpunkt für angemessen hält.
- Bei der Anmeldung im Portal hat der Nutzer seinen Nutzernamen und sein Passwort einzugeben. Jede Person, die sich mit den für die Anmeldung erforderlichen Mitteln des Nutzers im Portal anmeldet, gilt als rechtmäßiger Vertreter des Nutzers, es sei denn, der Nutzer hat das Unternehmen gemäß Artikel 2.1.4.2 ordnungsgemäß informiert.
- Wenn eine zusätzliche Identifizierung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann der Abschluss des Nutzungsvertrags, des Abtretungsvertrags oder des Weiterverkaufsvertrags nur durch eine Genehmigung auf eine der folgenden Arten nach Ermessen des Nutzers erfolgen:
- Genehmigung mit dem Passwort des Portals
- mobile Genehmigung (zu diesem Zweck hat der Nutzer seine Mobiltelefonnummer anzugeben, an die jedes Mal eine neue PIN gesendet wird; die PIN ist im System einzugeben, um die Absichtserklärung zu bestätigen
- Genehmigungen auf anderem Weg, die vom Unternehmen als ausreichend angesehen werden und die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
- Das Unternehmen kann den Nutzer auffordern, den Identifizierungsprozess erneut zu durchlaufen und/oder zusätzliche Dokumente in Bezug auf die Identifizierung, die Einhaltung des „Know Your Customer“-Prinzips oder die bei der Transaktion verwendeten Finanzmittel vorzulegen, wenn
- ein begründeter Zweifel an der Richtigkeit der Identifizierung des Nutzers besteht
- die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Dokumente und/oder Informationen nicht ausreichend sind
- das Unternehmen sonstige Zweifel in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Dokumente und/oder Informationen oder den Nutzer hat.
- Eine Weigerung des Nutzers, sich zu identifizieren oder dem Unternehmen die verlangten Dokumente und/oder Informationen, die in diesem Nutzungsvertrag spezifiziert sind, zur Verfügung zu stellen, stellt einen grundlegenden Verstoß gegen diesen Nutzungsvertrag dar.
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Gebühren
- Das Unternehmen hat einen Anspruch auf die Gebühren für die erbrachten Leistungen gemäß der Preisliste, des Nutzungsvertrags oder anderer Verträge, die der Nutzer mit dem Unternehmen abgeschlossen hat. Der Nutzer ist verpflichtet, diese zu zahlen.
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Konkurs des Unternehmens
- Im Falle eines Konkurses des Unternehmens wird das Abschließen neuer Abtretungsverträge und Weiterverkaufsverträge sowie der Erwerb von GG-Forderungen unverzüglich eingestellt. Das Geld, das sich auf dem Portalkonto des Nutzers befindet, ist dem Nutzer zurückzuerstatten.
- Der Nutzer erhält alle Informationen über die Forderungen, die er besitzt, aus der Datenbank des Portals. Unabhängig von den Bestimmungen des GG-Vertrags erhält der Nutzer im Falle eines Konkurses des Unternehmens alle Informationen in der Datenbank des Portals, auch in Bezug auf die GG-Forderungen, die der Nutzer besitzt.
- Ein Konkurs des Unternehmens berührt nicht die Gültigkeit der Kreditverträge, der Abtretungsverträge oder der Weiterverkaufsverträge. Der GG-Kaufpreis wird jedoch sofort bei Konkurs des Unternehmens fällig.
- Im Falle eines Konkurses unternimmt das Unternehmen angemessene Schritte, um eine Einigung mit einem anderen Unternehmen zu erzielen, um die Verwaltung und Verfügung der Kreditverträge zwischen den Nutzern zu übertragen. Nachdem ein geeignetes Unternehmen ausgewählt wurde, informiert das Unternehmen die Käufer über die Identität des Unternehmens, mit dem der Vertrag angeschlossen wurden, und darüber, wie das Unternehmen das Portal einschließlich der Abtretungsverträge, des Weiterverkaufsvertrags und der Portalkonten weiter verwalten wird.
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Haftung
- Ein Nutzer, der falsche Informationen angegeben hat, haftet für den Schaden, der dem Unternehmen und anderen Nutzern durch die Angabe falscher Informationen entsteht, vor allem dann, wenn das Unternehmen oder andere Nutzer eine Transaktion mit dem Nutzer, der falsche Informationen angegeben hat, abgeschlossen haben, wenn sie von der Richtigkeit der übermittelten Informationen ausgegangen sind.
- Der Nutzer haftet für die Schäden und Verluste, die dadurch entstehen, dass Dritte in den Besitz der in Artikel 2.1.3 genannten Daten und Mittel gelangt sind. Der Nutzer ist sich dabei dessen bewusst und akzeptiert, dass Dritte, die die Daten missbräuchlich verwenden, rechtsverbindliche Verpflichtungen im Namen des Nutzers übernehmen können und der Nutzer zu deren Erfüllung verpflichtet ist.
- Der Nutzer haftet für die Verwendung der korrekten Zahlungsangaben (einschließlich Referenznummer), wenn er Zahlungen auf das Portalkonto des Unternehmens vornimmt. Das Unternehmen haftet nicht für eventuelle Schäden und Verluste, die dadurch entstehen, dass der Nutzer falsche Zahlungsangaben verwendet hat. Der Nutzer ist verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich zu informieren, wenn die geleistete Zahlung nicht auf seinem Portalkonto eingegangen ist und wenn der Nutzer eine falsche Zahlung auf sein Portalkonto erhält. Der Nutzer ist nicht berechtigt, über Beträge, die sich auf seinem Portalkonto befinden, zu verfügen, die Gegenstand von Streitigkeiten oder Rückgabeforderungen anderer Personen sein können (z. B. im Falle von falschen Zahlungen).
- Das Unternehmen haftet in keiner Weise für die Genauigkeit und Richtigkeit der Informationen, die ihm vom Nutzer oder einer anderen Person (unter anderem von der Person, von der die Forderung erworben wurde) vorgelegt werden.
- Das Unternehmen haftet nicht für:
- die Richtigkeit der vom Nutzer angegebenen Daten
- Verstöße gegen den Vertrag oder rechtswidriges Verhalten durch den Nutzer
- die Erfüllung der Aufgaben und Pflichten des Kreditnehmers im Rahmen des Kreditvertrags, u. a. Zahlungsverzögerungen im Rahmen des Kreditvertrags
- die Erfüllung von Verpflichtungen, die sich aus dem GG-Vertrag, den Abtretungsverträgen oder den Weiterverkaufsverträgen der Nutzer oder aus anderen Handlungen oder Unterlassungen der Nutzer ergeben
- das Bestehen der Vertretungsberechtigung des Vertreters des Nutzers, der eine juristische Person ist
- Das Unternehmen ist berechtigt, den Zugang zum Portal für die Dauer von Wartungs- und Reparaturarbeiten am Portal zu beschränken. Das Unternehmen haftet nicht für mögliche Schäden, die durch die Unterbrechung der Portaldienste verursacht werden.
- Der Nutzer haftet für die Rechtmäßigkeit der über das Portal getätigten Transaktionen.
- Der Nutzer schließt die Geschäfte im Portal direkt und auf eigene Verantwortung ab, wenn er selbst Partei der Transaktionen ist; er kann die im Portal vorgeschlagenen Vertragsvorlagen auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko nutzen. Das Unternehmen haftet nicht für etwaige Verpflichtungen, die sich für den Nutzer nach dem Gesetz aus dem Abschluss oder der Unterzeichnung des GG-Vertrags, des Abtretungsvertrages, des Weiterverkaufsvertrags oder der Nutzung des Portals ergeben können.
- Nichts in diesen Nutzungsbedingungen schränkt die Haftung im Falle einer vorsätzlichen Pflichtverletzung ein.
- Keine der Parteien ist für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Nutzungsvertrag verantwortlich, wenn sie durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung dieser Verpflichtungen gehindert oder die Erfüllung dadurch verzögert wird.
-
Änderung der Nutzungsbedingungen und der Preisliste
- Zum Zweck der Entwicklung von Diensten und ihrer besseren und sichereren Nutzung ist das Unternehmen berechtigt, die Nutzungsbedingungen einseitig zu ändern. Der Nutzer wird über die Änderung der Nutzungsbedingungen über das Portal informiert.
- Änderungen der Nutzungsbedingungen treten innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der Mitteilung im Portal in Kraft, es sei denn, die Nutzungsbedingungen schreiben etwas anderes vor.
- Das Unternehmen ist berechtigt, die Preisliste nach eigenem Ermessen zu ändern. Das Unternehmen informiert den Nutzer über die Änderungen der Preisliste mindestens 30 Kalendertage im Voraus über das Portal. Das Unternehmen benachrichtigt den Nutzer nicht im Voraus, wenn die Preisliste für den Nutzer vorteilhafter wird (z. B. durch Preissenkungen).
- Wenn der Nutzer mit den Änderungen in den Nutzungsbedingungen oder in der Preisliste nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den Nutzungsvertrag innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Information über die Änderung oder nach dem Zeitpunkt der Änderung zu kündigen, je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt.
- Das Unternehmen hat das Recht, die Nutzungsbedingungen ohne Vorankündigung gemäß Artikel 12.2
- aufgrund von Gesetzesänderungen oder Gerichtsbeschlüssen zu ändern und, falls erforderlich, diesen Änderungen oder dem Gerichtsbeschluss unverzüglich nachzukommen;
- wobei die Änderungen der Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten der Parteien nicht berühren (z. B. grammatikalische Anpassungen oder Verbesserungen).
-
Kündigung des Nutzungsvertrags
- Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag nur dann kündigen, wenn die Aufgaben und Pflichten gegenüber anderen Nutzern und dem Unternehmen, die sich aus den über das Portal unterzeichneten Verträgen ergeben, erfüllt wurden, der GG-Vertrag, die Abtretungsverträge und Weiterverkaufsverträge, die der Nutzer im Portal eingegangen ist, abgeschlossen sind (als Ergebnis einer ordnungsgemäßen Erfüllung) und der Kontostand des Nutzers null („0“) ist. Dieser Artikel 13.1 gilt auch für den Fall, dass der Nutzer seine Rechte gemäß Artikel 12.4 wahrnimmt.
- Der Nutzungsvertrag kann vom Nutzer durch Senden einer entsprechenden Mitteilung an das Unternehmen über das Portal gekündigt werden.
- Der Nutzer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragseintritt vom Nutzungsvertrag zurückzutreten, sofern die in Artikel 13.1 genannten Bedingungen erfüllt sind.
- Das Unternehmen kann den Nutzungsvertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn der Nutzer gegen die Bedingungen des Nutzungsvertrags verstößt.
- Das Unternehmen kann dem Nutzungsvertrag (einschließlich Sperrung oder Einschränkung des Zugriffs des Nutzers auf das Portal) ohne Vorankündigung kündigen, wenn der Nutzer ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens automatisierte Mittel verwendet oder verwendet hat (wobei die Zugriffsmittel nicht vom Unternehmen bereitgestellt werden), um auf das Portal zuzugreifen und alle Daten des Portals automatisiert zu erfassen (u. a. Harvester-Bots, Roboter, Spider, Scraper oder andere automatischen Geräte oder Programme) oder wenn der Nutzer Framing-Techniken verwendet, um dem Portal Daten oder Inhalte hinzuzufügen oder anderweitig auf das Portal einzuwirken.
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Schlussbestimmungen
- Mit der Registrierung des Nutzers durch das Unternehmen als Nutzer des Portals gilt der Nutzungsvertrag (der Teil dieser Nutzungsbedingungen ist) zwischen dem Unternehmen und dem Nutzer als geschlossen.
- Die Einkünfte aus der Nutzung des Portals sind gemäß der Gesetzgebung, der der Käufer unterliegt (z. B. das Land, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat), vom Käufer zu erklären und zu versteuern. Das Unternehmen ist nicht für eine steuerliche Beratung oder die Erklärung der Einkünfte verantwortlich.
- Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle mit dem Unternehmen geschlossenen Nutzungsverträge und für alle anderen Rechtsgeschäfte und -verträge, die zwischen den Nutzern und zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen bei der Nutzung des Portals geschlossen werden.
- Das Portal, die Portal-Website und das Urheberrecht der Inhalte gehören dem Unternehmen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Seiten des Portals zu einem anderen Zweck als dem persönlichen Gebrauch zu speichern, zu kopieren, zu ändern, zu übertragen, weiterzuleiten oder offenzulegen.
- Für die Rechtsverhältnisse, die sich aus der Nutzung des Portals ergeben, ist die Gesetzgebung der Republik Estland unter Berücksichtigung der geltenden zwingenden Bestimmungen aus dem Recht der Europäischen Union und der Gesetzgebung anderer Mitgliedstaaten maßgebend.
- Die Nutzer und das Unternehmen sind gehalten, ihre Konflikte auf dem Verhandlungswege lösen. Sollte keine Einigung zustande kommen, wird die Streitigkeit bezüglich dieses Nutzungsvertrags vor dem zuständigen Gericht des Nutzers entschieden, falls der Nutzer eine natürliche Person ist. Ist der Nutzer eine juristische Person oder bezieht sich die Streitigkeit auf einen anderen zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen geschlossenen Vertrag außer diesem Nutzungsvertrag, wird die Streitigkeit vor dem Landgericht Harju in der Republik Estland entschieden.
- Die Nutzungsbedingungen treten ab ihrer Zustimmung durch den Nutzer in Kraft und sind während der Dauer der im Nutzungsvertrag geregelten Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen gültig.
- Dieser Vertrag wurde in englischer Sprache verfasst.
- Diese Nutzungsbedingungen wurden zuletzt am 15.05.2024 aktualisiert.
Nutzungsbedingungen bis 28. Mai, 2024
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen und anderen Nutzern.
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Definitionen
Abtretungsvertrag – ein Vertrag, der über das Portal geschlossen und bei der Abtretung der Forderung abgeschlossen wurde, mit dem das Unternehmen die Forderung an den Käufer überträgt.
Kreditnehmer – eine Person, die den Kreditvertrag als Kreditnehmer abgeschlossen hat oder eine Person, die einen Antrag auf Kreditaufnahme gestellt hat.
Bankarbeitstag – ein Geschäftstag, d.h. ein beliebiger Tag außer Samstag, Sonntag, nationale oder öffentliche Feiertage der Republik Estland.
Käufer –der Nutzer, der ein Angebot zum Kauf der Forderung vom Unternehmen oder dem Verkäufer abgegeben oder die Forderung gekauft hat.
Forderung – eine Geldforderung aus dem Kreditvertrag gegen den Kreditnehmer. Die genaue Zusammensetzung der Forderung wird im Portal angegeben.
Unternehmen – Bondora Capital OÜ, estnische Firmennummer 12831506.
Portalkonto des Unternehmens – das Giro- oder Einlagenkonto des Unternehmens bei einer Bank, auf dem das von den Nutzern gemäß der Nutzungsvereinbarung oder einer anderen Vereinbarung überwiesene Geld verwahrt wird.
Kündigung – Kündigung des jeweiligen Kreditvertrags für den Fall, dass der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, eine planmäßige Zahlung vollständig im Rahmen des Kreditvertrags zu leisten und mehr als ein Monat seit dem Fälligkeitsdatum der zweiten Rückzahlung (die nicht ordnungsgemäß gezahlt wurde) vergangen ist und dem Kreditnehmer eine zusätzliche Frist von zwei Wochen für die Zahlung des nicht gezahlten Kreditbetrages (ohne fällige Zahlung) gewährt wurde, sofern nicht anders im Kreditvertrag vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben. Bei Kündigung wird die Zahlung der gesamten Schuld (d. h. des Kredits zusammen mit aufgelaufenen Zinsen, Verzugszinsen und Gebühren) vom Kreditnehmer verlangt.
Zahlungsverzug – Stornierung des jeweiligen Kreditvertrags für den Fall, dass der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, eine planmäßige Zahlung vollständig im Rahmen des Kreditvertrags zu leisten und mehr als ein Monat seit dem Fälligkeitsdatum der zweiten Rückzahlung (die nicht ordnungsgemäß gezahlt wurde) vergangen ist und dem Kreditnehmer eine zusätzliche Frist von zwei Wochen für die Zahlung des nicht gezahlten Kreditbetrages (ohne fällige Zahlung) gewährt wurde, sofern nicht anders im Kreditvertrag vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben. Bei Zahlungsverzug wird die Zahlung der gesamten Schuld (d.h. des Kredits zusammen mit aufgelaufenen Zinsen, Verzugszinsen und Gebühren) vom Kreditnehmer verlangt.
GG Konto – eine Art des Portal-Kontos, die ausschließlich zur Verwendung gemäß den GG Bedingungen bestimmt ist.
GG Käufer – der in den jeweiligen Geschäftsbedingungen von GG angegebene GG Nutzer.
GG Forderungen – Forderungen, die von einem GG Nutzer oder dem Unternehmen gemäß den GG Bedingungen erworben oder als solche gemäß den GG Bedingungen zugeteilt wurden.
GG Kaufpreis – der Gesamtkaufpreis, den das Unternehmen an den GG Käufer für den Erwerb aller oder eines Teils der GG Forderungen des GG Käufers zu zahlen hat.
GG Bedingungen – die Nutzungsbedingungen von Go & Grow, die zwischen dem Unternehmen und dem Nutzer vereinbart wurden, einschließlich der Allgemeinen Bestimmungen der Nutzungsbedingungen von Go & Grow.
GG Nutzer – der Nutzer, der eine gültige Vereinbarung mit dem Unternehmen gemäß den GG Bedingungen hat.
Kredit – der Nominalbetrag, der von einem Kreditgeber an den Kreditnehmer gemäß Kreditvertrag verliehen wird und der Gegenstand der Tilgung durch den Kreditnehmer.
Kreditvertrag – ein zwischen dem Kreditnehmer und einem Kreditgeber abgeschlossener Kreditvertrag.
Portal – Eine E-Service-Umgebung unter www.bondora.com im Internet, die vom Unternehmen verwaltet wird und über die die Nutzer die Forderungen verkaufen und kaufen können.
Postfach des Portals – eine Anwendung des Portals, über die die Nutzer wichtige persönliche Nachrichten bei der Nutzung des Portals erhalten können und über die die Nutzer persönliche Nachrichten an andere Nutzer, das Unternehmen oder andere Personen im Portal senden können.
Portfolio Manager – eine Anwendung des Portals, die automatisch Transaktionsaufträge gemäß den vom Käufer festgelegten Bedingungen einreicht.
Portfolio Pro – eine Anwendung des Portals, die automatisch Transaktionsaufträge gemäß den vom Käufer festgelegten Bedingungen einreicht.
Portalkonto – ein separates Konto des Nutzers oder des Unternehmens auf dem Portal für Abrechnungen und Transaktionen mit dem Unternehmen und anderen Nutzern basierend auf der Nutzungsvereinbarung, dem Abtretungsvertrag, der Weiterverkaufsvereinbarung und anderen Vereinbarungen. Der Nutzer kann alle mit dem Unternehmen abgeschlossenen Vereinbarungen über das Portalkonto aufrufen.
Kaufpreis – ein Preis für die Forderung, der zwischen dem Käufer und dem Unternehmen im Abtretungsvertrag oder zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Rahmen der Weiterverkaufsvereinbarung vereinbart wurde.
Referenznummer – eine personalisierte Nummer für jeden Nutzer, durch die ein Nutzer identifiziert werden kann.
Weiterverkaufsvereinbarung – ein Vertrag, der über das Portal im Sekundärmarkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer beim Weiterverkauf einer Forderung geschlossen wird.
Verkäufer – ein Vertrag, der über das Portal im Sekundärmarkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer beim Weiterverkauf einer Forderung geschlossen wird.
Abwicklungsverfahren für Offerten –ein Verfahren des Unternehmens, bei dem das Unternehmen (a) die Übereinstimmung zwischen einer Forderung und dem Offerte feststellt und (b) alle notwendigen Schritte unternimmt, um die Abtretung der Forderung in Übereinstimmung mit dem Abtretungsvertrag vorzubereiten.
Offerte – ein unverbindliches Angebot des Käufers, das die Kriterien festlegt, die eine Forderung erfüllen muss, damit der Käufer bereit ist, eine Forderung von dem Unternehmen oder dem Verkäufer zu erwerben.
Nutzungsbedingungen – diese Nutzungsbedingungen, die Teil der Nutzungsvereinbarung sind.
Testangebot – Das Unternehmen kann dem Nutzer von Zeit zu Zeit kostenlos Guthaben für den Kauf der Forderungen über das Portal anbieten. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Testangebot vollständig zurückzufordern, wenn der jeweilige Nutzer ein solches Testangebot erhalten hat und innerhalb der 30 Tage nach Erhalt des Testangebots keine Forderungen in Höhe von mindestens 10 Euro erworben hat. Falls das Testangebot für den Kauf der Forderung durch den jeweiligen Nutzer verwendet wurde, hat das Unternehmen das Recht, die Forderung zu verkaufen und die aus diesem Verkauf erhaltenen Gelder auf den Account des Unternehmens zu übertragen oder das Eigentum an der jeweiligen Forderung im Namen des jeweiligen Nutzers an das Unternehmen zu übertragen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, den jeweiligen Nutzer über eine solche Rückforderung des Testangebots oder einen Verkauf der Forderung zu informieren.
Nutzer – eine natürliche oder juristische Person, die eine Nutzungsvereinbarung mit dem Unternehmen geschlossen hat und als Nutzer des Portals registriert wurde.
Nutzungsvereinbarung – eine Vereinbarung, die zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen geschlossen wird und unter der das Unternehmen dem Nutzer über das Portal Dienstleistungen anbietet. Die Nutzungsvereinbarung kommt zu dem Zeitpunkt zustande, an dem der Nutzer die Nutzungsbedingungen akzeptiert.
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Allgemeine Aufgaben und Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer:
- darf das Portal nicht für illegale Transaktionen oder Operationen, einschließlich Betrug, verwenden;
- darf bei der Anmeldung, beim Kauf einer Forderung sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern nur zutreffende Informationen angeben;
- muss die für die Anmeldung im Portal erforderlichen Werkzeuge, einschließlich ID-Karte, Passwörter und Nutzernamen, so aufbewahren, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben;
- muss das Unternehmen unverzüglich, in jedem Fall aber spätestens innerhalb von fünf (5) Tagen
- über Änderungen der übermittelten Daten informieren;
- muss das Unternehmen darüber informieren, dass Dritte auf die in Artikel 2.1.3 genannten Daten und Werkzeuge Zugriff gehabt haben;
- muss, wenn sich das Vertretungsrecht des Vertreters der juristischen Person geändert hat oder erloschen ist, das Unternehmen über die Änderung oder das Erlöschen informieren. Der neue Vertreter muss das Erlöschen oder die Änderung der Vertretungsrechte dem Unternehmen mitteilen und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen;
- muss dem Unternehmen zusätzliche Dokumente und/oder Informationen zur Verfügung stellen, wenn dies für die Erfüllung der Nutzungsvereinbarung oder eines anderen zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen geschlossenen Vertrags erforderlich ist;
- muss bei der Nutzung des Portals umsichtig handeln. Muss sich bei der Kommunikation mit anderen Nutzern oder mit dem Unternehmen höflich und respektvoll verhalten.
- Das Unternehmen hat das Recht, die Rechte des Nutzers zur Nutzung des Portals einzuschränken oder zu kündigen und die Erfüllung der Pflichten oder Verpflichtungen des Unternehmens aus der Nutzungsvereinbarung, den GG Bedingungen, des Abtretungsvertrags oder einer anderen Vereinbarung zu verweigern, wenn Folgendes ersichtlich wird:
- der Nutzer verstößt gegen die Nutzungsvereinbarung oder die Pflichten oder Verpflichtungen des Nutzers aus einer Vereinbarung, die über das Portal geschlossen wurde;
- der Nutzer hat gegenüber dem Unternehmen oder anderen Nutzern falsche, irreführende und/oder ungenaue Informationen angegeben;
- der Nutzer verhält sich vulgär oder missachtet die in dem Unternehmen allgemein akzeptierten guten Sitten, wenn er das Portal nutzt oder mit anderen Nutzern oder mit dem Unternehmen kommuniziert;
- der Nutzer hat sich nicht in Übereinstimmung mit den Unternehmensrichtlinien identifiziert.
- der Nutzer weigert sich, dem Unternehmen angeforderte Informationen und/oder Dokumente, die in dieser Nutzungsvereinbarung angegeben sind, zur Verfügung zu stellen.
- Der Nutzer bestätigt, dass er über ein Bankkonto verfügt, das auf seinen Namen bei einer Bank eröffnet wurde, die im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz oder in anderen Ländern, die das Unternehmen ausdrücklich genehmigt hat, tätig ist, und dass er:
- seinen ständigen Wohnsitz in der Europäischen Union oder der Schweiz hat und mindestens 18 Jahre alt ist; oder
- eine juristische Person ist, die im jeweiligen Register in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz eingetragen ist; oder
- eine natürliche oder juristische Person ist, für die das Unternehmen die Nutzung des Portals gesondert gestattet hat; oder
- ein zugelassener Anleger ist, der in einem Land registriert ist, welches das Unternehmen separat genehmigt hat.
- Der Nutzer:
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Portalkonto
- Das Geld, das auf das Portalkonto des Unternehmens überwiesen wird, wird auf dem Portalkonto des Nutzers, dessen Referenznummer in der Überweisung angegeben wurde, als Eingang angezeigt. Solche aufgrund der Nutzungsvereinbarung und anderer Vereinbarungen überwiesenen Geldbeträge dürfen vom Unternehmen nur gemäß den Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Nutzungsvereinbarung, den GG Bedingungen, dem Abtretungsvertrag, der Weiterverkaufsvereinbarung und anderen einschlägigen Vereinbarungen verwendet werden.
- Das vom Nutzer überwiesene Geld wird dabei zur Erfüllung des Auftrags im Sinne von § 626 des estnischen Gesetzes über das Schuldrecht übergeben. Der jeweilige Geldbetrag in der Bank ist seiner Natur nach eine Forderung (gegen die Bank), die das Unternehmen in seinem eigenen Namen, aber im Auftrag des Nutzers und nur zu dem Zweck erworben hat, es zur Erfüllung des Auftrags zu nutzen. Das betreffende Geld gehört nicht zur Konkursmasse des Unternehmens, kann in einem Vollstreckungsverfahren gegen das Unternehmen nicht eingefordert werden und wird auch nicht in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen. Dies bedeutet für den Nutzer vor allem, dass durch die Überweisung von Geld auf das Portalkonto des Unternehmens und damit auf Portalkonto des Nutzers dieses Geld nicht vollständig in das Vermögen des Unternehmens übergeht, sondern dass der Nutzer die notwendigen Rechte auf das Geld behält, damit er es im Falle eines Konkurses des Unternehmens vollständig zurückerhält. Das Unternehmen zahlt dem Nutzer keine Zinsen für das Geld, das sich auf dem Portalkonto des Unternehmens befindet.
- Das Unternehmen ist berechtigt und verpflichtet, Abzüge und Gutschriften für das Portalkonto des Nutzers vorzunehmen und, um die Verpflichtungen des Nutzers aus der Nutzungsvereinbarung, den GG Bedingungen, dem Abtretungsvertrag, der Weiterverkaufsvereinbarung und anderen mit dem Nutzer abgeschlossenen Vereinbarungen zu erfüllen. Der Nutzer ermächtigt das Unternehmen hiermit unwiderruflich, Abzüge und Gutschriften für das Portalkonto des Nutzers gemäß den Nutzungsbedingungen oder einer anderen über das Portal abgeschlossenen Vereinbarung vorzunehmen.
- Der Nutzer ist berechtigt, vom Unternehmen eine Zahlung vom laufenden Kontokorrent des Portals auf ein vom Nutzer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen vom Unternehmen zugelassenen Land gehaltenes Girokonto unter der Bedingung zu verlangen, dass zuvor eine Zahlung von dem angegebenen Girokonto an das Kontokorrent des Portals mit einem Verweis auf die Referenznummer des Nutzers getätigt wurde und die vom Kreditinstitut bei der Einzahlung mitgeteilten Daten den vom Nutzer gespeicherten Daten entsprechen. Zahlungen können auf ein Bankkonto des Nutzers im Umfang des positiven Saldos des Portalkontos des Nutzers über die entsprechende technische Methode des Portals geleistet werden. Ein positiver Saldo bezeichnet denjenigen Betrag auf dem Portalkonto des Nutzers, der nicht mit fälligen Zahlungsrückständen zugunsten des Unternehmens oder eines anderen Nutzers belastet ist. Das Unternehmen erteilt den jeweiligen Überweisungsauftrag innerhalb eines Bankarbeitstages. Das Unternehmen ist berechtigt, die ihm zustehenden Forderungen an die Nutzer oder an Dritte abzutreten.
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Forderungsabtretung
- Das Unternehmen ist berechtigt, die ihm zustehenden Forderungen an die Nutzer oder an Dritte abzutreten.
- Der Käufer ist berechtigt, eine Offerte an das Unternehmen über die Nutzeroberfläche, die Programmierschnittstelle der Anwendung, den Portfolio Manager, Portfolio Pro oder gemäß den GG Bedingungen abzugeben.
- Die Offerte ist für maximal 3 Bankarbeitstage gültig. Der Käufer ist berechtigt, die Offerte jederzeit über die Nutzeroberfläche oder die Programmierschnittstelle der Anwendung zu widerrufen, bis das Unternehmen das Abwicklungsverfahren für die Offerte begonnen hat. Für den Fall, dass das Abwicklungsverfahren für die Offerte länger als 3 Bankarbeitstage in Anspruch nimmt (d.h. um eine Forderung zuzuweisen, die der Offerte entspricht), gilt die Offerte als nichtig. Zur Klarstellung sei erwähnt, dass Artikel 4.3 nicht für Offerten gilt, die gemäß den GG Bedingungen abgegeben werden.
- Nach Abschluss des Abwicklungsverfahrens für die Offerte wird der verbindliche Abtretungsvertrag zwischen dem Käufer und dem Unternehmen erstellt und ausgeführt.
- Nach Abschluss des Abtretungsvertrags wird der Kaufpreis dem Portalkonto des Käufers automatisch durch das Unternehmen belastet und dem Portalkonto des Unternehmens automatisch gutgeschrieben. Die Forderung gilt zu dem Zeitpunkt als von dem Unternehmen an den Käufer abgetreten, an dem das Portalkonto des Käufers mit dem vollständigen Kaufpreis belastet wurde.
- Das Unternehmen oder der Käufer informieren den Kreditnehmer nicht über die Abtretung der Forderung und das Unternehmen oder eine von dem Unternehmen autorisierte Person wird den Kredit weiter bedienen, sofern das Unternehmen dies nicht anders verlangt.
- Die Bestimmungen der Artikel 5.6, 5.7 und 5.11 gelten auch für die Abtretung der Forderung gemäß dem Abtretungsvertrag. Artikel 5.6 gilt für den Erwerb der GG Forderungen durch den GG Nutzer.
- Die genauen Bedingungen der Verfahren zur Abtretung einer Forderung sind im Abtretungsvertrag oder im Falle des Erwerbs der GG Forderungen in den GG Bedingungen festgelegt.
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Weiterverkauf von Forderungen
- Der Nutzer hat das Recht, eine Forderung, die ihm gehört, an andere Nutzer weiterzuverkaufen.
- Der Weiterverkauf der Forderungen erfolgt über das Portal.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Forderungen mit einem Abschlag oder Aufschlag weiterzuverkaufen. Der Abschlag bzw. Aufschlag wird auf den Rest des Kredits berechnet, der einen Teil der Forderung bildet. Bei Angebot der Forderungen für den Weiterverkauf gibt der Verkäufer, falls erforderlich, den Prozentsatz des Auf- oder Abschlags für die zum Weiterverkauf gekennzeichnete Forderung an.
- Der Kaufpreis ist der verbleibende Teil des Kredits, der Teil der Forderung, der ggf. mit einem Abschlag bzw. einem Aufschlag weiterverkauft werden soll.
- Das Angebot der Forderungen zum Weiterverkauf gilt als verbindliches Angebot an alle Nutzer. Das betreffende Angebot gilt als erfolgt, wenn der Verkäufer bestätigt, dass Forderungen abgetreten werden sollen und das diesbezügliche Angebot unterschrieben oder bestätigt hat. Die angebotenen Forderungen werden für alle identifizierten Nutzer sichtbar und alle identifizierten Nutzer können die angebotenen Forderungen zu dem vom Verkäufer bestimmten Preis erwerben.
- Nach dem Anbieten der Forderungen wird das Portal den Nutzern nicht den Namen, den persönlichen Identifikationscode, den spezifischen Wohnort (die lokale Jurisdiktion wird offengelegt), Daten über den Arbeitgeber oder den Kontoauszug des Kreditnehmers offenlegen. Beim Angebot der Forderungen kann das Portal die von den Kreditnehmern selbst offengelegten Daten mit Ausnahme der in diesem Artikel spezifizierten Daten an alle Nutzer weitergeben.
- 1. Das Portal gibt die Kreditbewertung des Kreditvertrags an, jedoch haften das Unternehmen, der Verkäufer oder sonstige an der Kreditbewertung beteiligten Personen nicht für die Gültigkeit oder Richtigkeit der Kreditbewertung des Kreditvertrags. Die Kreditbewertung stellt keine Zusicherung in Bezug auf die Kreditfähigkeit des Kreditnehmers oder die Erfüllung des Kreditvertrags durch den Kreditnehmer dar. Der Käufer bestätigt hiermit, dass er das Verfahren und die Methode der Kreditbewertung versteht und dass die Kreditbewertung nur für die internen Verfahren der Kreditvergabe durch den Kreditgeber bestimmt ist und keine Zusicherung über die Kreditfähigkeit des Kreditnehmers oder die Erfüllung des Kreditvertrags durch den Kreditnehmer darstellt. Die Kreditwürdigkeitsprüfung durch eine Person ersetzt keine eigene Kreditbewertung durch den Käufer und entbindet ihn nicht von der Erfordernis der Durchführung eigener Risikobewertungen.
- Der Nutzer kann die angebotenen Forderungen nur im Umfang des nicht eingeschränkten Betrags auf dem Portalkonto des Nutzers erwerben.
- Der Verkäufer und der Käufer schließen für den Verkauf der Forderung über den Sekundärmarkt im Rahmen des Portals eine Weiterverkaufsvereinbarung ab.
- Nach Abschluss der Weiterverkaufsvereinbarung wird das Portalkonto des Käufers automatisch vom Unternehmen belastet und das Portalkonto des Verkäufers erhält vom Unternehmen automatisch eine Gutschrift in Höhe des Kaufpreises.
- Bei Abtretung einer Forderung werden auch die Rechte des Verkäufers auf Rückzahlung des nicht getilgten Kredits, der Teil der Forderung ist, sowie die Zahlung der fälligen Zinsen und Verzugszinsen, einschließlich der Verbindlichkeiten und Verzugszinsen, an den Käufer übertragen. Nach der Abtretung einer Forderung werden alle vom Kreditnehmer geleisteten Zahlungen mit Ausnahme der Kosten für den Schuldendienst direkt an den Käufer überwiesen.
- Dieser Artikel 5 gilt nicht für die GG Forderungen, sofern in den Nutzungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
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Betreuung von Forderungen
- Das Unternehmen (oder eine von dem Unternehmen autorisierte Person), der Käufer oder der Verkäufer informieren den Kreditnehmer nicht über die Abtretung der Forderung im Falle des Abschlusses eines Abtretungsvertrags oder einer Weiterverkaufsvereinbarung. Das Unternehmen oder eine von dem Unternehmen bevollmächtigte Person (unter anderem die Person, von der die Forderung erworben wurde) bleibt in der Beziehung zum Kreditnehmer der Gläubiger, sofern das Unternehmen nichts anderes erfordert.
- Durch den Abschluss einer Vereinbarung gemäß den GG Bedingungen, eines Abtretungsvertrags oder einer Weiterverkaufsvereinbarung erteilt der Käufer dem Unternehmen eine unwiderrufliche Vollmacht:
- die Forderung und den Kreditvertrag, welcher die Forderung zugunsten des Käufers der Forderung begründet, gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu betreuen. Der Kreditvertrag wird im Namen des Unternehmens oder der Person, die das Unternehmen mit der Betreuung des Kreditvertrags beauftragt hat, betreut. Diese Betreuung umfasst:
- (a) das Halten aller Unterlagen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag;
- (b) die Kommunikation mit dem Kreditnehmer und den Behörden;
- (c) die Verwaltung der Erfüllung des Kreditvertrags einschließlich ausstehender Beträge;
- (d) Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten mit dem Kreditnehmer;
- (e) Inkasso;
- (f) Rückforderung der Forderung vor Gericht; und
- (g) die Durchsetzung von Gerichtsurteilen.
- Vereinbarungen zur Änderungen des Kreditvertrags, der der Forderung zugrundeliegt, gemäß den geltenden lokalen Vorschriften, Verbraucherkreditrichtlinien, Leitlinien für verantwortungsvolle Kreditvergabe und Marktpraktiken (unter anderem die Abtretung der Forderung an Dritte, Reduzierung der Forderung in Höhe der Kosten des Schuldendienstes) sowie die Ausübung des in Artikel 6.2.3 dargelegten Rechts, abzuschließen.
- Dies beinhaltet unter anderem:
- Abtretung der Forderung an Dritte;
- Reduzierung der Forderung in Höhe der Kosten des Schuldendienstes;
- Festlegung eines neuen Zahlungsplans, vorausgesetzt dass:
- (a) der bisher im Rahmen des Kreditvertrags geltende Zahlungsplan durch diesen neuen Zahlungsplan ersetzt wird; und
- (b) die Anzahl der zu zahlenden Raten 120 nicht übersteigt.
- die Gewährung einer Zahlungspause, vorausgesetzt dass:
- (a) der Zahlungsplan in diesem Fall um den Zeitraum der Zahlungspause verlängert wird; und
- (b) während der Zahlungspause Zinsen für den betreffenden Zeitraum berechnet werden, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
- die Forderung an einen Dritten abzutreten oder zu verkaufen, wenn der geschuldete Betrag bis zum Tag der Kündigung durch den Kreditnehmer nicht vollständig bezahlt ist und mit dem Kreditnehmer kein neuer Zahlungsplan vereinbart wurde, das Unternehmen hat jedoch vor der Durchführung einer Abtretung oder eines Verkaufs der Forderung Folgendes zu berücksichtigen:
- die finanzielle Lage des Kreditnehmers;
- die Höhe der Forderung und andere Umstände; und
- die Inkassokosten der Forderung.
- die Forderung des Käufers an eine von dem Unternehmen bevollmächtigte Person zu übertragen (unter anderem auf die Person, von der die Forderung erworben wurde) im Falle einer fortgesetzten Verschuldung oder eines sich anbahnenden Gerichtsverfahrens mit dem Kreditnehmer oder wenn der Gläubiger das Recht hätte, den Kreditvertrag nach dem jeweiligen Kreditvertrag zu kündigen. Das Unternehmen hat das Recht, den jeweiligen Abtretungsvertrag im Namen des Käufers abzuschließen.
- die Forderung und den Kreditvertrag, welcher die Forderung zugunsten des Käufers der Forderung begründet, gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu betreuen. Der Kreditvertrag wird im Namen des Unternehmens oder der Person, die das Unternehmen mit der Betreuung des Kreditvertrags beauftragt hat, betreut. Diese Betreuung umfasst:
- Für den Fall, dass der Verkäufer vor Abschluss des Weiterverkaufsvertrages die Forderung nach den Bedingungen des jeweiligen Darlehensvertrages, Abtretungsvertrages und sonstiger Vereinbarungen an die Gesellschaft zur Einziehung abgetreten hat, gehen mit Abschluss des Weiterverkaufsvertrages anstelle der ursprünglichen Forderung alle Forderungen, die der Verkäufer bei Abtretung der Forderung an die Gesellschaft erworben hat, auf den Käufer über.
- Das Unternehmen überweist alle Beträge, die zur Erfüllung der Forderung vom Kreditnehmer eingenommen werden, abzüglich der Beträge, die zur Erfüllung der GG Forderung eingezogen wurden, auf das Portalkonto des Käufers. Die vom Kreditnehmer an den ursprünglichen Kreditgeber gezahlten Gebühren (z.B. Vertragsgebühr und jährliche Verwaltungsgebühr, die nicht als Teil des Anspruchs an den Benutzer abgetreten werden) sowie die Schuldendienstkosten werden jedoch nicht an den Käufer übertragen.
- Alle hierin enthaltenen Bevollmächtigungen des Käufers an das Unternehmen beinhalten ein uneingeschränktes Recht zur Übertragung von Befugnissen, d.h. das Unternehmen kann die Vollmachten (zusammen mit allen diesen beigefügten Rechten und Pflichten) an jede Person (unter anderem auf Personen, die derselben Kontrolle wie das Unternehmen unterliegen, übertragen und eine solche Übertragung soll nicht als Interessenkonflikt gelten). Alle hierin dargelegten Bevollmächtigungen des Käufers an das Unternehmen bleiben bis zur Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag, der die Forderung des Käufers begründet, in Kraft. Sollte der Käufer eine der in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Vollmachten widerrufen, kann das Unternehmen die Beitreibung der Forderung vom Kreditnehmer und die Betreuung der Forderung verweigern.
- Unbeschadet der in diesem Artikel 6 aufgeführten Rechte und Pflichten trägt der Käufer allein die Verantwortung für alle Risiken, die mit dem Erwerb der Forderung zusammenhängen oder durch sie begründet sind, einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit der Erfüllung des Kreditvertrags sowie der Kreditaufnahme, Rückzahlung und eines Konkurses des Kreditnehmers. Der Käufer erklärt hiermit, dass er versteht, dass selbst nach besten Kräften weder das Unternehmen (noch Dritte, welche das Unternehmen mit der Betreuung der Forderung beauftragt hat) die Rückzahlung von im Rahmen eines Kreditvertrags verliehenen Geldes bzw. die Erfüllung des Zahlungsanspruchs aus der Forderung garantieren oder sicherstellen kann.
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Personenbezogene Daten des Nutzers und Weitergabe von Daten
- Der Nutzer erkennt an, dass das Unternehmen und gegebenenfalls andere Unternehmen, die zum selben Konzern wie das Unternehmen gehören, seine personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie verarbeiten.
- Bei Abschluss eines Nutzungsvertrages und der Abgabe von Willenserklärungen über das Portal, einschließlich der Unterzeichnung des Abtretungsvertrages, muss der Nutzer richtige und genaue Angaben machen. Die vorsätzliche Angabe von unrichtigen und unvollständigen Informationen ist verboten und stellt einen Verstoß gegen die Nutzungsvereinbarung dar. Jeder Nutzer bestätigt bei Abschluss Nutzungsvereinbarung, dass die von ihm über das Portal übermittelten Daten, einschließlich der im Abtretungsvertrag übermittelten Daten, richtig sind.
- Die vom Nutzer angegebenen Kontaktinformationen und sonstigen personenbezogenen Daten gelten auch dann als korrekt, wenn dieser es versäumt hat, das Unternehmen über Änderungen zu informieren. Die Personen, die den Nutzer vertreten, gelten so lange als vertretungsberechtigt, bis der Nutzer das Unternehmen über eine Beendigung der Vertretungsberechtigung in Kenntnis gesetzt hat.
- Alle Mitteilungen des Nutzers an das Unternehmen müssen schriftlich über die technische Lösung des Portals übermittelt werden. Ein Versäumnis der Übermittlung nötiger Mitteilungen, die sich aus dieser Nutzungsvereinbarung ergeben, stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Nutzungsvereinbarung dar. Der Nutzer trägt das Risiko einer nicht ordnungsgemäßen Benachrichtigung des Unternehmens.
- Die Kontaktdaten des Unternehmens lauten A. H. Tammsaare tee 56, Tallinn 1316, Estland, E-Mail: investor@bondora.com. Die Kontaktdaten des Unternehmens werden außerdem www.bondora.com veröffentlicht. Das Unternehmen setzt den Nutzer nicht über die Änderung der Kontaktdaten des Unternehmens in Kenntnis, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben oder ergibt sich aus der Nutzungsvereinbarung.
- Die an die andere Partei unter Verwendung der korrekten Kontaktdaten gesendete Mitteilung gilt als von der empfangenden Partei empfangen: 1) bei persönlicher Übergabe zum Zeitpunkt der Quittierung durch Unterschrift; 2) bei Versand über das Portal, per E-Mail oder mit anderen technischen Mitteln drei (3) Tage nach dem Versand; 3) bei Versand per Post an einen Bestimmungsort innerhalb des Versandlandes fünf (5) Tage nach der Versendung per Einschreiben; und 4) bei Versand per Post an einen Bestimmungsort außerhalb des Versandlandes, sieben (7) Tage nach der Versendung per Einschreiben.
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Zugriff auf das Portal, Identifizierung und Genehmigung von Transaktionen
- Der Nutzer muss sich einmalig nach seiner Registrierung als Nutzer und vor der Unterzeichnung des ersten Abtretungsvertrages bzw. der Verifizierung der ersten Kauf- und Verkaufstransaktion der Forderung identifizieren. Für den Fall, dass durch die Transaktionsparameter eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung entsteht, werden die Personen der jeweiligen Nutzer erneut identifiziert. Der Nutzer kann erst mit dem Investieren beginnen, wenn das Identifikationsverfahren vollständig abgeschlossen ist.
- Ein Nutzer, der eine juristische Person ist, kann über den individuellen Vertreter, der als Nutzer registriert wurde, auf der Grundlage seines Nutzernamens und Passworts auf das Portal zugreifen. Wenn sich der Vertreter der juristischen Person, die der Nutzer ist, ändert oder ein neuer Vertreter hinzukommt, kann der neue Vertreter (wenn eine Überprüfung seine Vertretungsberechtigung bestätigt) den Nutzer, der eine juristische Person ist, an dessen persönlichen Nutzer binden. Falls die Vertretungsbefugnis des Vertreters des Nutzers, der eine juristische Person ist, erloschen ist, muss der neue Vertreter das Unternehmen über das Erlöschen informieren.
- Der Nutzer muss unter anderem seine Identität nachweisen, indem er eine Überweisung auf das Portalkonto des Nutzers von einem auf seinen Namen eröffneten privaten Bankkonto bei einer Bank im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz oder in anderen Ländern, die das Unternehmen ausdrücklich genehmigt hat, vornimmt. Das verknüpfte Privatkonto muss auf der Einstellungsseite des Portalkontos des Nutzers angegeben werden. Zur Klarstellung – wenn der Nutzer andere alternative Zahlungsoptionen für die Zahlung verwendet (wie z. B. Kreditkarten, Debitkarten, Zahlungsoptionen von Dritten), ist er verpflichtet, eine Zahlung wie im ersten Satz dieses Abschnitts beschrieben zu leisten, um seine Identität zu bestätigen.
- Zusätzlich zur Überprüfung der Identität durch eine Banküberweisung ist der Nutzer oder, im Falle einer juristischen Person, der Vertreter des Nutzers verpflichtet, alle weiteren Dokumente vorzulegen, die das Unternehmen zumutbarerweise anfordert, einschließlich einer Kopie eines gültigen, im Land des Wohnsitzes ausgestellten Ausweisdokuments, wie z. B. Reisepass oder Personalausweis. Die Kopie muss in Farbe und im Falle des Personalausweises doppelseitig sein. Alle durch den Identifikationsprozess erhaltenen Nutzerinformationen, wie Vor- und Nachname, Firmenname, persönlicher ID-Code, Registrierungscode, Bankkontonummer, Wohnadresse usw. werden am Ende des Registrierungsverfahrens gesammelt und gespeichert.
- Das Unternehmen ist berechtigt, eine Übersicht über den Nutzer, der mit ihnen in Verbindung stehenden Personen (einschließlich des letztendlich Begünstigten, Kooperationspartner) sowie eine Übersicht über die Aktivitäten (einschließlich der wirtschaftlichen Aktivitäten) und die Herkunft der Vermögenswerte des Nutzers zu verlangen („Know-Your-Customer“-Prinzip). Das Unternehmen kann den Zugang des Nutzers zum Portal einschränken oder unterbinden und/oder den Abschluss des Abtretungsvertrags verweigern, bevor der Nutzer die angeforderten Dokumente und/oder Informationen an das Unternehmen übermittelt hat.
- Das Unternehmen ist berechtigt, das Geld an den Nutzer zurückzugeben, wenn der Nutzer sich nicht gemäß Artikel 8.1 identifiziert hat.
- Wenn der Nutzer sich gemäß Artikel 8.1 identifiziert hat, aber das überwiesene Geld nicht in eines der Produkte und/oder Dienstleistungen des Unternehmens investiert hat, ist das Unternehmen berechtigt, das Geld automatisch an das GG Konto des Nutzers zu überweisen.
- Wenn die persönliche Identifikation des Nutzers oder Käufers nicht gemäß Artikel 8.1 vollständig durchgeführt wurde, muss die Identifikation spätestens dann durchgeführt werden, bevor eine Abhebung vom Portalkonto des Nutzers veranlasst werden kann.
- Das Unternehmen ist bei der Identifizierung eines Nutzers nicht durch die Artikel 8.3, 8.4 und 8.5 beschränkt und hat das Recht, das Verfahren der Identifizierung des Nutzers zu ändern und jedes andere Mittel zur Identifizierung eines Nutzers zu verwenden, das es zu einem beliebigen Zeitpunkt für angemessen hält.
- Bei der Anmeldung im Portal muss der Nutzer seinen Nutzernamen und sein Passwort eingeben. Jede Person, die sich mit den für die Anmeldung erforderlichen Werkzeugen des Nutzers im Portal anmeldet, gilt als rechtmäßiger Vertreter des Nutzers, es sei denn, der Nutzer hat das Unternehmen gemäß Artikel 2.1.4.2 ordnungsgemäß informiert.
- Wenn eine zusätzliche Identifizierung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann der Abschluss der Nutzungsvereinbarung, des Abtretungsvertrags oder der Weiterverkaufsvereinbarung nur durch eine Genehmigung auf eine der folgenden Arten nach Ermessen des Nutzers erfolgen:
- Genehmigung mit dem Passwort des Portals;
- mobile Genehmigung (zu diesem Zweck muss der Nutzer seine Mobiltelefonnummer angeben, an die jedes Mal eine neue PIN gesendet wird; die PIN muss im System eingegeben werden, um die Absichtserklärung zu bestätigen);
- Genehmigungen auf anderem Weg, die vom Unternehmen als ausreichend angesehen werden und die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
- Das Unternehmen kann den Nutzer auffordern, den Identifizierungsprozess erneut zu durchlaufen und/oder zusätzliche Dokumente in Bezug auf die Identifizierung, die Einhaltung des „Know Your Customer“-Prinzips oder die bei der Transaktion verwendeten Mittel vorzulegen, wenn
- ein begründeter Zweifel an der Richtigkeit der Identifizierung des Nutzers besteht;
- die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Dokumente und/oder Informationen nicht ausreichend sind;
- das Unternehmen andere Zweifel in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Dokumente und/oder Informationen oder den Nutzer hat.
- Eine Weigerung des Nutzers, sich zu identifizieren oder dem Unternehmen die verlangten Dokumente und/oder Informationen, die in dieser Nutzungsvereinbarung spezifiziert sind, zur Verfügung zu stellen, stellt einen grundlegenden Verstoß gegen diese Nutzungsvereinbarung dar.
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Gebühren
- Das Unternehmen hat einen Anspruch auf die Gebühren für die erbrachten Leistungen gemäß der Preisliste, der Nutzungsvereinbarung oder anderer Vereinbarungen, die der Nutzer mit dem Unternehmen abgeschlossen hat, und der Nutzer ist verpflichtet, diese zu zahlen.
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Konkurs des Unternehmens
- Im Falle eines Konkurses des Unternehmens wird das Abschließen neuer Abtretungsverträge und Weiterverkaufsvereinbarungen sowie der Erwerb der GG Forderungen unverzüglich eingestellt. Das Geld, das sich auf dem Portalkonto des Nutzers befindet wird dem Nutzer zurückerstattet.
- Der Nutzer erhält alle Informationen über die Forderungen, die er besitzt, aus der Datenbank des Portals. Unabhängig von den GG Bedingungen erhält der Nutzer im Falle eines Konkurses des Unternehmens alle Informationen in der Datenbank des Portals, auch in Bezug auf die GG Forderungen, die der Nutzer besitzt.
- Ein Konkurs des Unternehmens berührt nicht die Gültigkeit der Kreditverträge, der Abtretungsverträge oder der Weiterverkaufsvereinbarungen. Der GG Kaufpreis wird jedoch sofort bei Konkurs des Unternehmens fällig.
- Im Falle des Konkurses wird das Unternehmen angemessene Schritte unternehmen, um eine Vereinbarung mit einem anderen Unternehmen einzugehen, um die Verwaltung und Administration der Kreditverträge zwischen den Nutzern zu übertragen. Nachdem ein geeignetes Unternehmen ausgewählt wurde, informiert das Unternehmen die Käufer über die Identität des Unternehmens, mit dem die Vereinbarungen getroffen wurden, und darüber, wie das Unternehmen das Portal einschließlich der Abtretungsverträge, der Weiterverkaufsvereinbarungen und der Portalkonten weiter verwalten wird.
-
Haftung
- Der Nutzer, der falsche Informationen angegeben hat, haftet für den Schaden, der dem Unternehmen und anderen Nutzern durch die Angabe falscher Informationen entsteht, vor allem dann, wenn das Unternehmen oder andere Nutzer eine Transaktion mit dem Nutzer abgeschlossen haben, der falsche Informationen angegeben hat, da sie von der Richtigkeit der übermittelten Informationen ausgegangen sind.
- Der Nutzer haftet für die Schäden und Verluste, die dadurch entstehen, dass Dritte in den Besitz der in Artikel 2.1.3 genannten Daten und Werkzeuge gelangt sind, und der Nutzer ist sich dessen bewusst und akzeptiert, dass Dritte, die die Daten missbräuchlich verwenden, rechtsverbindliche Verpflichtungen für den Nutzer übernehmen können und der Nutzer zu deren Erfüllung verpflichtet ist.
- Der Nutzer haftet für die Verwendung der korrekten Zahlungsangaben (einschließlich Referenznummer), wenn er Zahlungen auf das Portalkonto des Unternehmens vornimmt. Das Unternehmen haftet nicht für eventuelle Schäden und Verluste, die dadurch entstehen, dass der Nutzer falsche Zahlungsangaben verwendet hat. Der Nutzer ist verpflichtet, die Gesellschaft unverzüglich zu informieren, wenn die geleistete Zahlung nicht auf seinem Portalkonto eingegangen ist, und wenn der Nutzer eine falsche Zahlung auf sein/ihr Portalkonto erhält. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Beträge auf seinem Portalkonto zu verwenden, die Gegenstand von Streitigkeiten oder Rückgabeansprüchen anderer Personen sein können (z.B. im Falle von falschen Zahlungen).
- Das Unternehmen haftet in keiner Weise für die Genauigkeit und Richtigkeit der Informationen, die ihm vom Nutzer oder einer anderen Person (unter anderem von der Person, von der die Forderung erworben wurde) vorgelegt werden.
- Das Unternehmen haftet nicht für:
- die Wahrhaftigkeit der vom Nutzer angegebenen Daten;
- verstöße gegen die Vereinbarung oder rechtswidriges Verhalten durch den Nutzer;
- die Erfüllung der Aufgaben und Pflichten des Kreditnehmers im Rahmen des Kreditvertrags, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Zahlungsverzögerungen im Rahmen des Kreditvertrags;
- die Erfüllung von Verpflichtungen, die sich aus den GG Bedingungen, den Abtretungsverträgen oder den Weiterverkaufsvereinbarungen der Nutzer oder aus anderen Handlungen oder Unterlassungen der Nutzer ergeben;
- das Bestehen der Vertretungsberechtigung des Vertreters des Benutzers, der eine juristische Person ist;
- Das Unternehmen ist berechtigt, den Zugang zum Portal für die Dauer von Wartungs- und Reparaturarbeiten am Portal zu beschränken. Das Unternehmen haftet nicht für mögliche Schäden, die durch die Unterbrechung der Portaldienste verursacht werden.
- Der Nutzer haftet für die Rechtmäßigkeit der über das Portal getätigten Transaktionen.
- Der Nutzer schließt die Geschäfte im Portal direkt und auf eigene Verantwortung ab, er ist selbst Partei der Transaktionen; er kann die im Portal vorgeschlagenen Vertragsvorlagen auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko nutzen. Das Unternehmen haftet nicht für etwaige Verpflichtungen, die sich für den Nutzer nach dem Gesetz aus dem Abschluss oder der Unterzeichnung der GG Bedingungen, des Abtretungsvertrages, der Weiterverkaufsvereinbarung oder der Nutzung des Portals ergeben können.
- Nichts in diesen Nutzungsbedingungen schränkt die Haftung im Falle einer vorsätzlichen Pflichtverletzung ein.
- Keine der Parteien ist für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Nutzungsvereinbarung verantwortlich, wenn sie durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung dieser Verpflichtungen gehindert wird oder diese verzögert.
-
Änderung der Bedingungen und der Preisliste
- Zum Zweck der Entwicklung von Diensten und ihrer besseren und sichereren Nutzung ist das Unternehmen berechtigt, die Nutzungsbedingungen einseitig zu ändern und zu ergänzen.
- Die Nutzer werden über die Änderung der Nutzungsbedingungen über das Portal informiert. Änderungen und Ergänzungen treten innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Benachrichtigung im Portal in Kraft oder wenn der Nutzer die Nutzungsbedingungen akzeptiert, indem er auf das entsprechende Feld klickt, wenn er sich im Portal anmeldet, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.
- Das Unternehmen ist berechtigt, die Preisliste nach eigenem Ermessen zu ändern. Das Unternehmen informiert die Nutzer über die Änderungen der Preisliste mindestens vier Wochen im Voraus über das Portal. Die Gesellschaft benachrichtigt die Nutzer nicht im Voraus, wenn die Preisliste für den Nutzer vorteilhafter wird (z.B. Durch Preissenkungen).
- Ist der Nutzer mit den Ergänzungen und Änderungen der Nutzungsbedingungen oder der Preisliste nicht einverstanden, hat er das Recht, den Nutzungsvertrag innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung über das Portal zu kündigen.
- Die Frist für die Vorankündigung gemäß Artikel 12.2 findet keine Anwendung und der Nutzer wird über die Änderungen durch das Portal informiert, wenn
- sich die geltenden Gesetze oder Normen, die die Beziehungen aus den Nutzungsbedingungen regeln, ändern und eine Änderung der Nutzungsbedingungen zur Einhaltung der neuen Gesetze und/oder Normen erforderlich ist;
- die Änderungen der Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten der Parteien nicht verändern (z.B. grammatikalische Anpassungen oder Verbesserungen).
-
Kündigung der Nutzungsvereinbarung
- Der Nutzer kann die Nutzungsvereinbarung nur dann kündigen, wenn die Aufgaben und Pflichten gegenüber anderen Nutzern und dem Unternehmen, die sich aus den über das Portal unterzeichneten Vereinbarungen ergeben, erfüllt wurden, die GG Bedingungen, die Abtretungsverträge und Weiterverkaufsvereinbarungen, die der Nutzer im Portal eingegangen ist, abgeschlossen sind (als Ergebnis einer ordnungsgemäßen Erfüllung) und der Kontostand des Nutzers null („0“) ist. Dieser Artikel 13.1 gilt auch für den Fall, dass der Nutzer seine Rechte gemäß Artikel 12.4 wahrnimmt.
- Die Nutzungsvereinbarung kann vom Nutzer durch Senden einer entsprechenden Mitteilung an das Unternehmen über das Portal gekündigt werden.
- Der Nutzer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragseintritt von der Nutzungsvereinbarung zurückzutreten; sofern die in Artikel 13.1 genannten Bedingungen erfüllt sind.
- Das Unternehmen kann die Nutzungsvereinbarung jederzeit fristlos kündigen, wenn der Nutzer gegen die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung verstößt.
- Das Unternehmen kann die Nutzungsvereinbarung (einschließlich Sperrung oder Einschränkung des Zugriffs des Nutzers auf das Portal) ohne Vorankündigung kündigen, wenn der Nutzer ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens automatisierte Mittel verwendet oder verwendet hat (diese Zugriffsmittel werden vom Unternehmen nicht bereitgestellt), um auf das Portal zuzugreifen und alle Daten des Portals automatisiert zu erfassen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Harvester-Bots, Roboter, Spider, Scraper oder andere automatischen Geräte oder Programme) oder wenn der Nutzer Framing-Techniken verwendet, um dem Portal Daten oder Inhalte hinzuzufügen oder anderweitig auf das Portal einzuwirken.
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Schlussbestimmungen
- Mit der Registrierung des Nutzers durch das Unternehmen als Nutzer des Portals gilt die Nutzungsvereinbarung (die Teil dieser Nutzungsbedingungen ist) zwischen dem Unternehmen und dem Nutzer als geschlossen.
- Die Einkünfte aus der Nutzung des Portals sind gemäß der Gesetzgebung, der der Käufer unterliegt (z. B. das Land, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat), vom Käufer zu erklären und zu versteuern. Das Unternehmen ist nicht für eine steuerliche Beratung oder die Erklärung der Einkünfte verantwortlich.
- Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle mit dem Unternehmen geschlossenen Nutzungsvereinbarungen und für alle anderen Rechtsgeschäfte und -vereinbarungen, die zwischen den Nutzern und zwischen Nutzern und dem Unternehmen bei der Nutzung des Portals geschlossen werden.
- Das Portal, die Portal-Website und das Urheberrecht der Inhalte gehören dem Unternehmen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Seiten des Portals zu einem anderen Zweck als dem persönlichen Gebrauch zu speichern, zu kopieren, zu ändern, zu übertragen, weiterzuleiten oder offenzulegen.
- Für die Rechtsverhältnisse, die sich aus der Nutzung des Portals ergeben, ist die Gesetzgebung der Republik Estland unter Berücksichtigung der geltenden zwingenden Bestimmungen aus dem Recht der Europäischen Union und der Gesetzgebung anderer Mitgliedstaaten maßgebend.
- Die Nutzer und das Unternehmen sind gehalten, ihre Konflikte auf dem Verhandlungswege lösen. Sollte keine Einigung zustandekommen, wird die Streitigkeit bezüglich dieser Nutzungsvereinbarung vor dem zuständigen Gericht des Nutzers entschieden, falls der Nutzer eine natürliche Person ist. Ist der Nutzer eine juristische Person oder bezieht sich die Streitigkeit auf eine andere zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen geschlossene Vereinbarung außer dieser Nutzungsvereinbarung, wird die Streitigkeit vor dem Bezirksgericht Harju in der Republik Estland entschieden.
- Die Nutzungsbedingungen gelten mit ihrer Annahme durch den Nutzer und gelten während der Dauer der in der Nutzungsvereinbarung geregelten Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen.
- Diese Vereinbarung wurde in englischer Sprache verfasst.
- Diese Nutzungsbedingungen wurde zuletzt am 20 Oktober 2023 aktualisiert.
-
Nutzungsbedingungen bis 20. Oktober, 2024
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen und anderen Nutzern.
Bitte beachten Sie: Die bis zum 20. Oktober 2023 gültige Version der Nutzungsbedingungen gilt weiterhin für Benutzer, deren Portalkonto nicht das neue GG-Produktupdate erhalten hat. Die Nutzungsbedingungen in der Fassung vom 20. Oktober 2023 gelten für Benutzer, die das neue GG-Produktupdate erhalten haben, einschließlich neuer Benutzer, die sich seit dem 10. Oktober 2023 registriert haben.
Wir entschuldigen uns für eventuelle Unannehmlichkeiten. Falls Sie Fragen dazu haben, welche Version der Nutzungsbedingungen für Sie gilt, setzen Sie sich bitte hier mit uns in Verbindung.-
Definitionen
Abtretungsvertrag – ein Vertrag, der über das Portal geschlossen und bei der Abtretung der Forderung abgeschlossen wurde, mit dem das Unternehmen die Forderung an den Käufer überträgt.
Kreditnehmer – eine Person, die den Kreditvertrag als Kreditnehmer abgeschlossen hat oder eine Person, die einen Antrag auf Kreditaufnahme gestellt hat.
Bankarbeitstag – ein Geschäftstag, d.h. ein beliebiger Tag außer Samstag, Sonntag, nationale oder öffentliche Feiertage der Republik Estland.
Käufer –der Nutzer, der ein Angebot zum Kauf der Forderung vom Unternehmen oder dem Verkäufer abgegeben oder die Forderung gekauft hat.
Forderung – eine Geldforderung aus dem Kreditvertrag gegen den Kreditnehmer. Die genaue Zusammensetzung der Forderung wird im Portal angegeben.
Unternehmen – Bondora Capital OÜ, estnische Firmennummer 12831506.
Postanschrift des Unternehmens – A.H. Tammsaare tee 47, 11316 Tallinn, Estland.
Portalkonto des Unternehmens – das Giro- oder Einlagenkonto des Unternehmens bei einer Bank, auf dem das von den Nutzern gemäß der Nutzungsvereinbarung oder einer anderen Vereinbarung überwiesene Geld verwahrt wird.
Schuldendienstkosten – ein fester, vom Unternehmen festgelegter Satz für die Entschädigung der Kosten im Zusammenhang mit dem Inkasso- und gerichtlichen Eintreibungsverfahren des jeweiligen Kreditnehmers durch den Käufer an die Gesellschaft. Diese Kosten umfassen alle direkten und tatsächlichen Kosten im Zusammenhang mit Inkasso (Mahnungen, Gebühren von Inkassobüros, Gebühren für die Eintreibung usw.) und der rechtlichen Beitreibung (Gerichtskosten, Anwaltsgebühren usw.).
Zahlungsverzug – Stornierung des jeweiligen Kreditvertrags für den Fall, dass der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, eine planmäßige Zahlung vollständig im Rahmen des Kreditvertrags zu leisten und mehr als ein Monat seit dem Fälligkeitsdatum der zweiten Rückzahlung (die nicht ordnungsgemäß gezahlt wurde) vergangen ist und dem Kreditnehmer eine zusätzliche Frist von zwei Wochen für die Zahlung des nicht gezahlten Kreditbetrages (ohne fällige Zahlung) gewährt wurde, sofern nicht anders im Kreditvertrag vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben. Bei Zahlungsverzug wird die Zahlung der gesamten Schuld (d.h. des Kredits zusammen mit aufgelaufenen Zinsen, Verzugszinsen und Gebühren) vom Kreditnehmer verlangt.
GG Konto – eine Art des Portal-Kontos, die ausschließlich zur Verwendung gemäß den GG Bedingungen bestimmt ist.
GG Käufer – der in den jeweiligen Geschäftsbedingungen von GG angegebene GG Nutzer.
GG Forderungen – Forderungen, die von einem GG Nutzer oder dem Unternehmen gemäß den GG Bedingungen erworben oder als solche gemäß den GG Bedingungen zugeteilt wurden.
GG Kaufpreis – der Gesamtkaufpreis, den das Unternehmen an den GG Käufer für den Erwerb aller oder eines Teils der GG Forderungen des GG Käufers zu zahlen hat.
GG Bedingungen – die Nutzungsbedingungen von GG, die zwischen dem Unternehmen und dem Nutzer vereinbart wurden, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GG.
GG Nutzer – der Nutzer, der eine gültige Vereinbarung mit dem Unternehmen gemäß den GG Bedingungen hat.
Kredit – der Nominalbetrag, der von einem Kreditgeber an den Kreditnehmer gemäß Kreditvertrag verliehen wird und der Gegenstand der Tilgung durch den Kreditnehmer.
Kreditvertrag – ein über das Portal zwischen dem Kreditnehmer und einem Kreditgeber abgeschlossener Kreditvertrag.
Portal – Eine E-Service-Umgebung unter www.bondora.com im Internet, die vom Unternehmen verwaltet wird und über die die Nutzer die Forderungen verkaufen und kaufen können.
Postfach des Portals – eine Anwendung des Portals, über die die Nutzer wichtige persönliche Nachrichten bei der Nutzung des Portals erhalten können und über die die Nutzer persönliche Nachrichten an andere Nutzer, das Unternehmen oder andere Personen im Portal senden können.
Portfolio Manager – eine Anwendung des Portals, die automatisch Transaktionsaufträge gemäß den vom Käufer festgelegten Bedingungen einreicht.
Portfolio Pro – eine Anwendung des Portals, die automatisch Transaktionsaufträge gemäß den vom Käufer festgelegten Bedingungen einreicht.
Portalkonto – ein separates Konto des Nutzers oder des Unternehmens auf dem Portal für Abrechnungen und Transaktionen mit dem Unternehmen und anderen Nutzern basierend auf der Nutzungsvereinbarung, dem Abtretungsvertrag, der Weiterverkaufsvereinbarung und anderen Vereinbarungen. Der Nutzer kann auch alle mit dem Unternehmen abgeschlossenen Vereinbarungen über das Portalkonto aufrufen.
Kaufpreis – ein Preis für die Forderung, der zwischen dem Käufer und dem Unternehmen im Abtretungsvertrag oder zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Rahmen der Weiterverkaufsvereinbarung vereinbart wurde.
Referenznummer – eine personalisierte Nummer für jeden Nutzer, durch die ein Nutzer identifiziert werden kann.
Weiterverkaufsvereinbarung – ein Vertrag, der über das Portal im Sekundärmarkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer beim Weiterverkauf einer Forderung geschlossen wird.
Verkäufer – der Nutzer, der die Forderung die ihm gehört über den vom Portal verwalteten Sekundärmarkt verkauft.
Abwicklungsverfahren für Offerten –ein Verfahren des Unternehmens, bei dem das Unternehmen (a) die Übereinstimmung zwischen einer Forderung und dem Offerte feststellt und (b) alle notwendigen Schritte unternimmt, um die Abtretung der Forderung in Übereinstimmung mit dem Abtretungsvertrag vorzubereiten.
Offerte – ein unverbindliches Angebot des Käufers, das die Kriterien festlegt, die eine Forderung erfüllen muss, damit der Käufer bereit ist, eine Forderung von dem Unternehmen oder dem Verkäufer zu erwerben.
Nutzungsbedingungen – diese Nutzungsbedingungen, die Teil der Nutzungsvereinbarung sind.
Testangebot – Das Unternehmen kann dem Nutzer von Zeit zu Zeit kostenlos Guthaben für den Kauf der Forderungen über das Portal anbieten. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Testangebot vollständig zurückzufordern, wenn der jeweilige Nutzer ein solches Testangebot erhalten hat und innerhalb der 30 Tage nach Erhalt des Testangebots keine Forderungen in Höhe von mindestens 10 Euro erworben hat. Falls das Testangebot für den Kauf der Forderung durch den jeweiligen Nutzer verwendet wurde, hat das Unternehmen das Recht, die Forderung zu verkaufen und die aus diesem Verkauf erhaltenen Gelder auf den Account des Unternehmens zu übertragen oder das Eigentum an der jeweiligen Forderung im Namen des jeweiligen Nutzers an das Unternehmen zu übertragen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, den jeweiligen Nutzer über eine solche Rückforderung des Testangebots oder einen Verkauf der Forderung zu informieren.
Nutzer – eine natürliche oder juristische Person, die eine Nutzungsvereinbarung mit dem Unternehmen geschlossen hat und als Nutzer des Portals registriert wurde.
Nutzungsvereinbarung – eine Vereinbarung, die zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen geschlossen wird und unter der das Unternehmen dem Nutzer über das Portal Dienstleistungen anbietet. Die Nutzungsvereinbarung kommt zu dem Zeitpunkt zustande, an dem der Nutzer die Nutzungsbedingungen akzeptiert.
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Allgemeine Aufgaben und Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer:
- darf das Portal nicht für illegale Transaktionen oder Operationen, einschließlich Betrug, verwenden;
- darf bei der Anmeldung, beim Kauf einer Forderung sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern nur zutreffende Informationen angeben;
- muss die für die Anmeldung im Portal erforderlichen Werkzeuge, einschließlich ID-Karte, Passwörter und Nutzernamen, so aufbewahren, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben;
- muss das Unternehmen unverzüglich, in jedem Fall aber spätestens innerhalb von fünf (5) Tagen
- über Änderungen der übermittelten Daten informieren;
- muss das Unternehmen darüber informieren, dass Dritte auf die in Artikel 2.1.3 genannten Daten und Werkzeuge Zugriff gehabt haben;
- muss, wenn sich das Vertretungsrecht des Vertreters der juristischen Person geändert hat oder erloschen ist, das Unternehmen über die Änderung oder das Erlöschen informieren. Der neue Vertreter muss das Erlöschen oder die Änderung der Vertretungsrechte dem Unternehmen mitteilen und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen;
- muss dem Unternehmen zusätzliche Dokumente und/oder Informationen zur Verfügung stellen, wenn dies für die Erfüllung der Nutzungsvereinbarung oder eines anderen zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen geschlossenen Vertrags erforderlich ist;
- muss bei der Nutzung des Portals umsichtig handeln. Muss sich bei der Kommunikation mit anderen Nutzern oder mit dem Unternehmen höflich und respektvoll verhalten.
- Das Unternehmen hat das Recht, die Rechte des Nutzers zur Nutzung des Portals einzuschränken oder zu kündigen und die Erfüllung der Pflichten oder Verpflichtungen des Unternehmens aus der Nutzungsvereinbarung, den GG Bedingungen, des Abtretungsvertrags oder einer anderen Vereinbarung zu verweigern, wenn Folgendes ersichtlich wird:
- der Nutzer verstößt gegen die Nutzungsvereinbarung oder die Pflichten oder Verpflichtungen des Nutzers aus einer Vereinbarung, die über das Portal geschlossen wurde;
- der Nutzer hat gegenüber dem Unternehmen oder anderen Nutzern falsche, irreführende und/oder ungenaue Informationen angegeben;
- der Nutzer verhält sich vulgär oder missachtet die in dem Unternehmen allgemein akzeptierten guten Sitten, wenn er das Portal nutzt oder mit anderen Nutzern oder mit dem Unternehmen kommuniziert;
- der Nutzer hat sich nicht in Übereinstimmung mit den Unternehmensrichtlinien identifiziert.
- der Nutzer weigert sich, dem Unternehmen angeforderte Informationen und/oder Dokumente, die in dieser Nutzungsvereinbarung angegeben sind, zur Verfügung zu stellen.
- Der Nutzer bestätigt, dass er über ein Bankkonto verfügt, das auf seinen Namen bei einer Bank eröffnet wurde, die im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz oder in anderen Ländern, die das Unternehmen ausdrücklich genehmigt hat, tätig ist, und dass er:
- seinen ständigen Wohnsitz in der Europäischen Union oder der Schweiz hat und mindestens 18 Jahre alt ist; oder
- eine juristische Person ist, die im jeweiligen Register in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz eingetragen ist; oder
- eine natürliche oder juristische Person ist, für die das Unternehmen die Nutzung des Portals gesondert gestattet hat; oder
- ein zugelassener Anleger ist, der in einem Land registriert ist, welches das Unternehmen separat genehmigt hat.
- Der Nutzer:
-
Portalkonto
- Das Geld, das auf das Portalkonto des Unternehmens überwiesen wird, wird auf dem Portalkonto des Nutzers, dessen Referenznummer in der Überweisung angegeben wurde, als Eingang angezeigt. Solche aufgrund der Nutzungsvereinbarung und anderer Vereinbarungen überwiesenen Geldbeträge dürfen vom Unternehmen nur gemäß den Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Nutzungsvereinbarung, den GG Bedingungen, dem Abtretungsvertrag, der Weiterverkaufsvereinbarung und anderen einschlägigen Vereinbarungen verwendet werden.
- Das vom Nutzer überwiesene Geld wird dabei zur Erfüllung des Auftrags im Sinne von § 626 des estnischen Gesetzes über das Schuldrecht übergeben. Der jeweilige Geldbetrag in der Bank ist seiner Natur nach eine Forderung (gegen die Bank), die das Unternehmen in seinem eigenen Namen, aber im Auftrag des Nutzers und nur zu dem Zweck erworben hat, es zur Erfüllung des Auftrags zu nutzen. Das betreffende Geld gehört nicht zur Konkursmasse des Unternehmens, kann in einem Vollstreckungsverfahren gegen das Unternehmen nicht eingefordert werden und wird auch nicht in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen. Dies bedeutet für den Nutzer vor allem, dass durch die Überweisung von Geld auf das Portalkonto des Unternehmens und damit auf Portalkonto des Nutzers dieses Geld nicht vollständig in das Vermögen des Unternehmens übergeht, sondern dass der Nutzer die notwendigen Rechte auf das Geld behält, damit er es im Falle eines Konkurses des Unternehmens vollständig zurückerhält. Das Unternehmen zahlt dem Nutzer keine Zinsen für das Geld, das sich auf dem Portalkonto des Unternehmens befindet.
- Das Unternehmen ist berechtigt und verpflichtet, Abzüge und Gutschriften für das Portalkonto des Nutzers vorzunehmen und, um die Verpflichtungen des Nutzers aus der Nutzungsvereinbarung, den GG Bedingungen, dem Abtretungsvertrag, der Weiterverkaufsvereinbarung und anderen mit dem Nutzer abgeschlossenen Vereinbarungen zu erfüllen. Der Nutzer ermächtigt das Unternehmen hiermit unwiderruflich, Abzüge und Gutschriften für das Portalkonto des Nutzers gemäß den Nutzungsbedingungen oder einer anderen über das Portal abgeschlossenen Vereinbarung vorzunehmen.
- Der Nutzer ist berechtigt, vom Unternehmen eine Zahlung vom laufenden Kontokorrent des Portals auf ein vom Nutzer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen vom Unternehmen zugelassenen Land gehaltenes Girokonto unter der Bedingung zu verlangen, dass zuvor eine Zahlung von dem angegebenen Girokonto an das Kontokorrent des Portals mit einem Verweis auf die Referenznummer des Nutzers getätigt wurde und die vom Kreditinstitut bei der Einzahlung mitgeteilten Daten den vom Nutzer gespeicherten Daten entsprechen. Zahlungen können auf ein Bankkonto des Nutzers im Umfang des positiven Saldos des Portalkontos des Nutzers über die entsprechende technische Methode des Portals geleistet werden. Ein positiver Saldo bezeichnet denjenigen Betrag auf dem Portalkonto des Nutzers, der nicht mit fälligen Zahlungsrückständen zugunsten des Unternehmens oder eines anderen Nutzers belastet ist. Das Unternehmen erteilt den jeweiligen Überweisungsauftrag innerhalb eines Bankarbeitstages. Das Unternehmen ist berechtigt, die ihm zustehenden Forderungen an die Nutzer oder an Dritte abzutreten.
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Forderungsabtretung
- Das Unternehmen ist berechtigt, die ihm zustehenden Forderungen an die Nutzer oder an Dritte abzutreten.
- Der Käufer ist berechtigt, eine Offerte an das Unternehmen über die Nutzeroberfläche, die Programmierschnittstelle der Anwendung, den Portfolio Manager, Portfolio Pro oder gemäß den GG Bedingungen abzugeben.
- Die Offerte ist für maximal 3 Bankarbeitstage gültig. Der Käufer ist berechtigt, die Offerte jederzeit über die Nutzeroberfläche oder die Programmierschnittstelle der Anwendung zu widerrufen, bis das Unternehmen das Abwicklungsverfahren für die Offerte begonnen hat. Für den Fall, dass das Abwicklungsverfahren für die Offerte länger als 3 Bankarbeitstage in Anspruch nimmt (d.h. um eine Forderung zuzuweisen, die der Offerte entspricht), gilt die Offerte als nichtig. Zur Klarstellung sei erwähnt, dass Artikel 4.3 nicht für Offerten gilt, die gemäß den GG Bedingungen abgegeben werden.
- Nach Abschluss des Abwicklungsverfahrens für die Offerte wird der verbindliche Abtretungsvertrag zwischen dem Käufer und dem Unternehmen erstellt und ausgeführt.
- Nach Abschluss des Abtretungsvertrags wird der Kaufpreis dem Portalkonto des Käufers automatisch durch das Unternehmen belastet und dem Portalkonto des Unternehmens automatisch gutgeschrieben. Die Forderung gilt zu dem Zeitpunkt als von dem Unternehmen an den Käufer abgetreten, an dem das Portalkonto des Käufers mit dem vollständigen Kaufpreis belastet wurde.
- Das Unternehmen oder der Käufer informieren den Kreditnehmer nicht über die Abtretung der Forderung und das Unternehmen oder eine von dem Unternehmen autorisierte Person wird den Kredit weiter bedienen, sofern das Unternehmen dies nicht anders verlangt.
- Die Bestimmungen der Artikel 5.6, 5.7 und 5.11 gelten auch für die Abtretung der Forderung gemäß dem Abtretungsvertrag. Artikel 5.6 gilt für den Erwerb der GG Forderungen durch den GG Nutzer.
- Die genauen Bedingungen der Verfahren zur Abtretung einer Forderung sind im Abtretungsvertrag oder im Falle des Erwerbs der GG Forderungen in den GG Bedingungen festgelegt.
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Weiterverkauf von Forderungen
- Der Nutzer hat das Recht, eine Forderung, die ihm gehört, an andere Nutzer weiterzuverkaufen.
- Der Weiterverkauf der Forderungen erfolgt über das Portal.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Forderungen mit einem Abschlag oder Aufschlag weiterzuverkaufen. Der Abschlag bzw. Aufschlag wird auf den Rest des Kredits berechnet, der einen Teil der Forderung bildet. Bei Angebot der Forderungen für den Weiterverkauf gibt der Verkäufer, falls erforderlich, den Prozentsatz des Auf- oder Abschlags für die zum Weiterverkauf gekennzeichnete Forderung an.
- Der Kaufpreis ist der verbleibende Teil des Kredits, der Teil der Forderung, der ggf. mit einem Abschlag bzw. einem Aufschlag weiterverkauft werden soll.
- Das Angebot der Forderungen zum Weiterverkauf gilt als verbindliches Angebot an alle Nutzer. Das betreffende Angebot gilt als erfolgt, wenn der Verkäufer bestätigt, dass Forderungen abgetreten werden sollen und das diesbezügliche Angebot unterschrieben oder bestätigt hat. Die angebotenen Forderungen werden für alle identifizierten Nutzer sichtbar und alle identifizierten Nutzer können die angebotenen Forderungen zu dem vom Verkäufer bestimmten Preis erwerben.
- Nach dem Anbieten der Forderungen wird das Portal den Nutzern nicht den Namen, den persönlichen Identifikationscode, den spezifischen Wohnort (die lokale Jurisdiktion wird offengelegt), Daten über den Arbeitgeber oder den Kontoauszug des Kreditnehmers offenlegen. Beim Angebot der Forderungen kann das Portal die von den Kreditnehmern selbst offengelegten Daten mit Ausnahme der in diesem Artikel spezifizierten Daten an alle Nutzer weitergeben.
- Das Portal gibt die Kreditbewertung des Kreditvertrags an, jedoch haften das Unternehmen, der Verkäufer oder sonstige an der Kreditbewertung beteiligten Personen nicht für die Gültigkeit oder Richtigkeit der Kreditbewertung des Kreditvertrags. Die Kreditbewertung stellt keine Zusicherung in Bezug auf die Kreditfähigkeit des Kreditnehmers oder die Erfüllung des Kreditvertrags durch den Kreditnehmer dar. Der Käufer bestätigt hiermit, dass er das Verfahren und die Methode der Kreditbewertung versteht und dass die Kreditbewertung nur für die internen Verfahren der Kreditvergabe durch den Kreditgeber bestimmt ist und keine Zusicherung über die Kreditfähigkeit des Kreditnehmers oder die Erfüllung des Kreditvertrags durch den Kreditnehmer darstellt. Die Kreditwürdigkeitsprüfung durch eine Person ersetzt keine eigene Kreditbewertung durch den Käufer und entbindet ihn nicht von der Erfordernis der Durchführung eigener Risikobewertungen.
- Der Nutzer kann die angebotenen Forderungen nur im Umfang des nicht eingeschränkten Betrags auf dem Portalkonto des Nutzers erwerben.
- Der Verkäufer und der Käufer schließen für den Verkauf der Forderung über den Sekundärmarkt im Rahmen des Portals eine Weiterverkaufsvereinbarung ab.
- Nach Abschluss der Weiterverkaufsvereinbarung wird das Portalkonto des Käufers automatisch vom Unternehmen belastet und das Portalkonto des Verkäufers erhält vom Unternehmen automatisch eine Gutschrift in Höhe des Kaufpreises.
- Bei Abtretung einer Forderung werden auch die Rechte des Verkäufers auf Rückzahlung des nicht getilgten Kredits, der Teil der Forderung ist, sowie die Zahlung der fälligen Zinsen und Verzugszinsen, einschließlich der Verbindlichkeiten und Verzugszinsen, an den Käufer übertragen. Nach der Abtretung einer Forderung werden alle vom Kreditnehmer geleisteten Zahlungen mit Ausnahme der Kosten für den Schuldendienst direkt an den Käufer überwiesen.
- Dieser Artikel 5 gilt nicht für die GG Forderungen, sofern in den Nutzungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
-
Betreuung von Forderungen
- Das Unternehmen (oder eine von dem Unternehmen autorisierte Person), der Käufer oder der Verkäufer informieren den Kreditnehmer nicht über die Abtretung der Forderung im Falle des Abschlusses eines Abtretungsvertrags oder einer Weiterverkaufsvereinbarung. Das Unternehmen oder eine von dem Unternehmen bevollmächtigte Person (unter anderem die Person, von der die Forderung erworben wurde) bleibt in der Beziehung zum Kreditnehmer der Gläubiger, sofern das Unternehmen nichts anderes erfordert.
- Durch den Abschluss einer Vereinbarung gemäß den GG Bedingungen, eines Abtretungsvertrags oder einer Weiterverkaufsvereinbarung erteilt der Käufer dem Unternehmen eine unwiderrufliche Vollmacht:
- die Forderung und den Kreditvertrag, welcher die Forderung zugunsten des Käufers der Forderung begründet, gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu betreuen. Der Kreditvertrag wird im Namen des Unternehmens oder der Person, die das Unternehmen mit der Betreuung des Kreditvertrags beauftragt hat, betreut. Diese Betreuung umfasst:
- (a) das Halten aller Unterlagen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag;
- (b) die Kommunikation mit dem Kreditnehmer und den Behörden;
- (c) die Verwaltung der Erfüllung des Kreditvertrags einschließlich ausstehender Beträge;
- (d) Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten mit dem Kreditnehmer;
- (e) Inkasso;
- (f) Rückforderung der Forderung vor Gericht; und
- (g) die Durchsetzung von Gerichtsurteilen.
- Vereinbarungen zur Änderungen des Kreditvertrags, der der Forderung zugrundeliegt, gemäß den geltenden lokalen Vorschriften, Verbraucherkreditrichtlinien, Leitlinien für verantwortungsvolle Kreditvergabe und Marktpraktiken (unter anderem die Abtretung der Forderung an Dritte, Reduzierung der Forderung in Höhe der Kosten des Schuldendienstes) sowie die Ausübung des in Artikel 6.2.3 dargelegten Rechts, abzuschließen.
- Dies beinhaltet unter anderem:
- Abtretung der Forderung an Dritte;
- Reduzierung der Forderung in Höhe der Kosten des Schuldendienstes;
- Festlegung eines neuen Zahlungsplans, vorausgesetzt dass:
- (a) der bisher im Rahmen des Kreditvertrags geltende Zahlungsplan durch diesen neuen Zahlungsplan ersetzt wird; und
- (b) die Anzahl der zu zahlenden Raten 120 nicht übersteigt.
- die Gewährung einer Zahlungspause, vorausgesetzt dass:
- (a) der Zahlungsplan in diesem Fall um den Zeitraum der Zahlungspause verlängert wird; und
- (b) während der Zahlungspause Zinsen für den betreffenden Zeitraum berechnet werden, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
- die Forderung an einen Dritten abzutreten oder zu verkaufen, wenn der geschuldete Betrag bis zum Tag des Verzuges durch den Kreditnehmer nicht vollständig bezahlt ist und mit dem Kreditnehmer kein neuer Zahlungsplan vereinbart wurde, das Unternehmen hat jedoch vor der Durchführung einer Abtretung oder eines Verkaufs der Forderung Folgendes zu berücksichtigen:
- die finanzielle Lage des Kreditnehmers;
- die Höhe der Forderung und andere Umstände; und
- die Inkassokosten der Forderung.
- die Forderung des Käufers an eine von dem Unternehmen bevollmächtigte Person zu übertragen (unter anderem auf die Person, von der die Forderung erworben wurde) im Falle einer fortgesetzten Verschuldung oder eines sich anbahnenden Gerichtsverfahrens mit dem Kreditnehmer oder wenn der Gläubiger das Recht hätte, den Kreditvertrag nach dem jeweiligen Kreditvertrag zu kündigen. Das Unternehmen hat das Recht, den jeweiligen Abtretungsvertrag im Namen des Käufers abzuschließen.
- die Forderung und den Kreditvertrag, welcher die Forderung zugunsten des Käufers der Forderung begründet, gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu betreuen. Der Kreditvertrag wird im Namen des Unternehmens oder der Person, die das Unternehmen mit der Betreuung des Kreditvertrags beauftragt hat, betreut. Diese Betreuung umfasst:
- Für den Fall, dass der Verkäufer vor Abschluss des Weiterverkaufsvertrages die Forderung nach den Bedingungen des jeweiligen Darlehensvertrages, Abtretungsvertrages und sonstiger Vereinbarungen an die Gesellschaft zur Einziehung abgetreten hat, gehen mit Abschluss des Weiterverkaufsvertrages anstelle der ursprünglichen Forderung alle Forderungen, die der Verkäufer bei Abtretung der Forderung an die Gesellschaft erworben hat, auf den Käufer über.
- Das Unternehmen überweist alle Beträge, die zur Erfüllung der Forderung vom Kreditnehmer eingenommen werden, abzüglich der Beträge, die zur Erfüllung der GG Forderung eingezogen wurden, auf das Portalkonto des Käufers. Die vom Kreditnehmer an den ursprünglichen Kreditgeber gezahlten Gebühren (z.B. Vertragsgebühr und jährliche Verwaltungsgebühr, die nicht als Teil des Anspruchs an den Benutzer abgetreten werden) sowie die Schuldendienstkosten werden jedoch nicht an den Käufer übertragen.
- Alle hierin enthaltenen Bevollmächtigungen des Käufers an das Unternehmen beinhalten ein uneingeschränktes Recht zur Übertragung von Befugnissen, d.h. das Unternehmen kann die Vollmachten (zusammen mit allen diesen beigefügten Rechten und Pflichten) an jede Person (unter anderem auf Personen, die derselben Kontrolle wie das Unternehmen unterliegen, übertragen und eine solche Übertragung soll nicht als Interessenkonflikt gelten). Alle hierin dargelegten Bevollmächtigungen des Käufers an das Unternehmen bleiben bis zur Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag, der die Forderung des Käufers begründet, in Kraft. Sollte der Käufer eine der in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Vollmachten widerrufen, kann das Unternehmen die Beitreibung der Forderung vom Kreditnehmer und die Betreuung der Forderung verweigern.
- Unbeschadet der in diesem Artikel 6 aufgeführten Rechte und Pflichten trägt der Käufer allein die Verantwortung für alle Risiken, die mit dem Erwerb der Forderung zusammenhängen oder durch sie begründet sind, einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit der Erfüllung des Kreditvertrags sowie der Kreditaufnahme, Rückzahlung und eines Konkurses des Kreditnehmers. Der Käufer erklärt hiermit, dass er versteht, dass selbst nach besten Kräften weder das Unternehmen (noch Dritte, welche das Unternehmen mit der Betreuung der Forderung beauftragt hat) die Rückzahlung von im Rahmen eines Kreditvertrags verliehenen Geldes bzw. die Erfüllung des Zahlungsanspruchs aus der Forderung garantieren oder sicherstellen kann.
-
Personenbezogene Daten des Nutzers und Weitergabe von Daten
- Mit dem Abschluss der Nutzungsvereinbarung oder mit der Absicht, ein Rechtsgeschäft durch Vermittlung durch das Portal abzuschließen, erteilt der Nutzer dem Unternehmen das Einverständnis, seine personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie zu verarbeiten.
- Das Unternehmen ist berechtigt, alle Daten des Nutzers zu verarbeiten, die es im Verlauf der Kommunikation (z.B. postalisch, telefonisch, per E-Mail, über das Portal usw.) erhalten hat.
- Bei Abschluss eines Nutzungsvertrages und der Abgabe von Willenserklärungen über das Portal, einschließlich der Unterzeichnung des Abtretungsvertrages, muss der Nutzer richtige und genaue Angaben machen. Die vorsätzliche Angabe von unrichtigen und unvollständigen Informationen ist verboten und stellt einen Verstoß gegen die Nutzungsvereinbarung dar. Jeder Nutzer bestätigt bei Abschluss Nutzungsvereinbarung, dass die von ihm über das Portal übermittelten Daten, einschließlich der im Abtretungsvertrag übermittelten Daten, richtig sind.
- Die vom Nutzer angegebenen Kontaktinformationen gelten als korrekt, wenn dieser es versäumt hat, das Unternehmen über Änderungen zu informieren. Die Personen, die den Nutzer vertreten, gelten so lange als vertretungsberechtigt, bis der Nutzer das Unternehmen über eine Beendigung der Vertretungsberechtigung in Kenntnis gesetzt hat.
- Alle Mitteilungen des Nutzers an das Unternehmen müssen schriftlich über die technische Lösung des Portals übermittelt werden. Ein Versäumnis der Übermittlung nötiger Mitteilungen, die sich aus dieser Nutzungsvereinbarung ergeben, stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Nutzungsvereinbarung dar. Der Nutzer trägt das Risiko einer nicht ordnungsgemäßen Benachrichtigung des Unternehmens.
- Die Kontaktdaten des Unternehmens werden unter www.bondora.com veröffentlicht. Das Unternehmen setzt den Nutzer nicht über die Änderung der Kontaktdaten des Unternehmens in Kenntnis, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben oder ergibt sich aus der Nutzungsvereinbarung.
- Die an die andere Partei unter Verwendung der korrekten Kontaktdaten gesendete Mitteilung gilt als von der empfangenden Partei empfangen: 1) bei persönlicher Übergabe zum Zeitpunkt der Quittierung durch Unterschrift; 2) bei Versand über das Portal, per E-Mail oder mit anderen technischen Mitteln drei (3) Tage nach dem Versand; 3) bei Versand per Post an einen Bestimmungsort innerhalb des Versandlandes fünf (5) Tage nach der Versendung per Einschreiben; und 4) bei Versand per Post an einen Bestimmungsort außerhalb des Versandlandes, sieben (7) Tage nach der Versendung per Einschreiben.
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Zugriff auf das Portal, Identifizierung und Genehmigung von Transaktionen
- Der Nutzer muss sich einmalig nach seiner Registrierung als Nutzer und vor der Unterzeichnung des ersten Abtretungsvertrages bzw. der Verifizierung der ersten Kauf- und Verkaufstransaktion der Forderung identifizieren. Für den Fall, dass durch die Transaktionsparameter eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung entsteht, werden die Personen der jeweiligen Nutzer erneut identifiziert. Der Nutzer kann erst mit dem Investieren beginnen, wenn das Identifikationsverfahren vollständig abgeschlossen ist.
- Ein Nutzer, der eine juristische Person ist, kann über den individuellen Vertreter, der als Nutzer registriert wurde, auf der Grundlage seines Nutzernamens und Passworts auf das Portal zugreifen. Wenn sich der Vertreter der juristischen Person, die der Nutzer ist, ändert oder ein neuer Vertreter hinzukommt, kann der neue Vertreter (wenn eine Überprüfung seine Vertretungsberechtigung bestätigt) den Nutzer, der eine juristische Person ist, an dessen persönlichen Nutzer binden. Falls die Vertretungsbefugnis des Vertreters des Nutzers, der eine juristische Person ist, erloschen ist, muss der neue Vertreter das Unternehmen über das Erlöschen informieren.
- Der Nutzer muss unter anderem seine Identität nachweisen, indem er eine Überweisung auf das Portalkonto des Nutzers von einem auf seinen Namen eröffneten privaten Bankkonto bei einer Bank im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz oder in anderen Ländern, die das Unternehmen ausdrücklich genehmigt hat, vornimmt. Das verknüpfte Privatkonto muss auf der Einstellungsseite des Portalkontos des Nutzers angegeben werden. Zur Klarstellung – wenn der Nutzer andere alternative Zahlungsoptionen für die Zahlung verwendet (wie z. B. Kreditkarten, Debitkarten, Zahlungsoptionen von Dritten), ist er verpflichtet, eine Zahlung wie im ersten Satz dieses Abschnitts beschrieben zu leisten, um seine Identität zu bestätigen.
- Zusätzlich zur Überprüfung der Identität durch eine Banküberweisung ist der Nutzer oder, im Falle einer juristischen Person, der Vertreter des Nutzers verpflichtet, eine Kopie eines gültigen, im Land des Wohnsitzes ausgestellten Ausweisdokuments, wie z. B. Reisepass oder Personalausweis, bei der Gesellschaft vorzulegen. Die Kopie muss in Farbe und im Falle des Personalausweises doppelseitig sein. Alle durch den Identifikationsprozess erhaltenen Nutzerinformationen, wie Vor- und Nachname, Firmenname, persönlicher ID-Code, Registrierungscode, Bankkontonummer, Wohnadresse usw. werden am Ende des Registrierungsverfahrens gesammelt und gespeichert.
- Das Unternehmen ist berechtigt, eine Aufstellung der Nutzer, der mit ihnen in Verbindung stehenden Personen (einschließlich des letztendlich Begünstigten, Kooperationspartner) sowie eine Übersicht über die Aktivitäten (einschließlich der wirtschaftlichen Aktivitäten) und die Herkunft der Vermögenswerte des Nutzers zu verlangen („Know-Your-Customer“-Prinzip). Das Unternehmen kann den Zugang des Nutzers zum Portal einschränken oder unterbinden und/oder den Abschluss des Abtretungsvertrags verweigern, bevor der Nutzer die angeforderten Dokumente und/oder Informationen an das Unternehmen übermittelt hat.
- Das Unternehmen ist berechtigt, das Geld an den Nutzer zurückzugeben, wenn der Nutzer sich nicht gemäß Artikel 8.1 identifiziert hat.
- Wenn der Nutzer sich gemäß Artikel 8.1 identifiziert hat, aber das überwiesene Geld nicht in eines der Produkte und/oder Dienstleistungen des Unternehmens investiert hat, ist das Unternehmen berechtigt, das Geld 30 Tage nach Erhalt der Überweisung automatisch dem GG Konto des Nutzers gutzuschreiben.
- Wenn die persönliche Identifikation des Nutzers oder Käufers nicht gemäß Artikel 8.1 vollständig durchgeführt wurde, muss die Identifikation spätestens vor der Abhebung vom Portalkonto des Nutzers vollständig durchgeführt werden.
- Das Unternehmen ist bei der Identifizierung eines Nutzers nicht durch die Artikel 8.3, 8.4 und 8.5 beschränkt und hat das Recht, das Verfahren der Identifizierung des Nutzers zu ändern und jedes andere Mittel zur Identifizierung eines Nutzers zu verwenden, das es zu einem beliebigen Zeitpunkt für angemessen hält.
- Bei der Anmeldung im Portal muss der Nutzer seinen Nutzernamen und sein Passwort eingeben. Jede Person, die sich mit den für die Anmeldung erforderlichen Werkzeugen des Nutzers im Portal anmeldet, gilt als rechtmäßiger Vertreter des Nutzers, es sei denn, der Nutzer hat das Unternehmen gemäß Artikel 2.1.4.2 ordnungsgemäß informiert.
- Wenn eine zusätzliche Identifizierung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann der Abschluss der Nutzungsvereinbarung, des Abtretungsvertrags oder der Weiterverkaufsvereinbarung nur durch eine Genehmigung auf eine der folgenden Arten nach Ermessen des Nutzers erfolgen:
- Genehmigung mit dem Passwort des Portals;
- mobile Genehmigung (zu diesem Zweck muss der Nutzer seine Mobiltelefonnummer angeben, an die jedes Mal eine neue PIN gesendet wird; die PIN muss im System eingegeben werden, um die Absichtserklärung zu bestätigen);
- Genehmigungen auf anderem Weg, die vom Unternehmen als ausreichend angesehen werden und die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
- Das Unternehmen kann den Nutzer auffordern, den Identifizierungsprozess erneut zu durchlaufen und/oder zusätzliche Dokumente in Bezug auf die Identifizierung, die Einhaltung des „Know Your Customer“-Prinzips oder die bei der Transaktion verwendeten Mittel vorzulegen, wenn
- ein begründeter Zweifel an der Richtigkeit der Identifizierung des Nutzers besteht;
- die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Dokumente und/oder Informationen nicht ausreichend sind;
- das Unternehmen andere Zweifel in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Dokumente und/oder Informationen oder den Nutzer hat.
- Eine Weigerung des Nutzers, sich zu identifizieren oder dem Unternehmen die verlangten Dokumente und/oder Informationen, die in dieser Nutzungsvereinbarung spezifiziert sind, zur Verfügung zu stellen, stellt einen grundlegenden Verstoß gegen diese Nutzungsvereinbarung dar.
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Gebühren
- Das Unternehmen hat einen Anspruch auf die Gebühren für die erbrachten Leistungen gemäß der Preisliste, der Nutzungsvereinbarung oder anderer Vereinbarungen, die der Nutzer mit dem Unternehmen abgeschlossen hat, und der Nutzer ist verpflichtet, diese zu zahlen.
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Konkurs des Unternehmens
- Im Falle eines Konkurses des Unternehmens wird das Abschließen neuer Abtretungsverträge und Weiterverkaufsvereinbarungen sowie der Erwerb der GG Forderungen unverzüglich eingestellt. Das Geld, das sich auf dem Portalkonto des Nutzers befindet wird dem Nutzer zurückerstattet.
- Der Nutzer erhält alle Informationen über die Forderungen, die er besitzt, aus der Datenbank des Portals. Unabhängig von den GG Bedingungen erhält der Nutzer im Falle eines Konkurses des Unternehmens alle Informationen in der Datenbank des Portals, auch in Bezug auf die GG Forderungen, die der Nutzer besitzt.
- Ein Konkurs des Unternehmens berührt nicht die Gültigkeit der Kreditverträge, der Abtretungsverträge oder der Weiterverkaufsvereinbarungen. Der GG Kaufpreis wird jedoch sofort bei Konkurs des Unternehmens fällig.
- Im Falle des Konkurses wird das Unternehmen angemessene Schritte unternehmen, um eine Vereinbarung mit einem anderen Unternehmen einzugehen, um die Verwaltung und Administration der Kreditverträge zwischen den Nutzern zu übertragen. Nachdem ein geeignetes Unternehmen ausgewählt wurde, informiert das Unternehmen die Käufer über die Identität des Unternehmens, mit dem die Vereinbarungen getroffen wurden, und darüber, wie das Unternehmen das Portal einschließlich der Abtretungsverträge, der Weiterverkaufsvereinbarungen und der Portalkonten weiter verwalten wird.
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Haftung
- Der Nutzer, der falsche Informationen angegeben hat, haftet für den Schaden, der dem Unternehmen und anderen Nutzern durch die Angabe falscher Informationen entsteht, vor allem dann, wenn das Unternehmen oder andere Nutzer eine Transaktion mit dem Nutzer abgeschlossen haben, der falsche Informationen angegeben hat, da sie von der Richtigkeit der übermittelten Informationen ausgegangen sind.
- Der Nutzer haftet für die Schäden und Verluste, die dadurch entstehen, dass Dritte in den Besitz der in Artikel 2.1.3 genannten Daten und Werkzeuge gelangt sind, und der Nutzer ist sich dessen bewusst und akzeptiert, dass Dritte, die die Daten missbräuchlich verwenden, rechtsverbindliche Verpflichtungen für den Nutzer übernehmen können und der Nutzer zu deren Erfüllung verpflichtet ist.
- Der Nutzer haftet für die Verwendung der korrekten Zahlungsangaben (einschließlich Referenznummer), wenn er Zahlungen auf das Portalkonto des Unternehmens vornimmt. Das Unternehmen haftet nicht für eventuelle Schäden und Verluste, die dadurch entstehen, dass der Nutzer falsche Zahlungsangaben verwendet hat. Der Nutzer ist verpflichtet, die Gesellschaft unverzüglich zu informieren, wenn die geleistete Zahlung nicht auf seinem Portalkonto eingegangen ist, und wenn der Nutzer eine falsche Zahlung auf sein/ihr Portalkonto erhält. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Beträge auf seinem Portalkonto zu verwenden, die Gegenstand von Streitigkeiten oder Rückgabeansprüchen anderer Personen sein können (z.B. im Falle von falschen Zahlungen).
- Das Unternehmen haftet in keiner Weise für die Genauigkeit und Richtigkeit der Informationen, die ihm vom Nutzer oder einer anderen Person (unter anderem von der Person, von der die Forderung erworben wurde) vorgelegt werden.
- Das Unternehmen haftet nicht für:
- die Wahrhaftigkeit der vom Nutzer angegebenen Daten;
- verstöße gegen die Vereinbarung oder rechtswidriges Verhalten durch den Nutzer;
- die Erfüllung der Aufgaben und Pflichten des Kreditnehmers im Rahmen des Kreditvertrags, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Zahlungsverzögerungen im Rahmen des Kreditvertrags;
- die Erfüllung von Verpflichtungen, die sich aus den GG Bedingungen, den Abtretungsverträgen oder den Weiterverkaufsvereinbarungen der Nutzer oder aus anderen Handlungen oder Unterlassungen der Nutzer ergeben;
- das Bestehen der Vertretungsberechtigung des Vertreters des Benutzers, der eine juristische Person ist;
- Das Unternehmen ist berechtigt, den Zugang zum Portal für die Dauer von Wartungs- und Reparaturarbeiten am Portal zu beschränken. Das Unternehmen haftet nicht für mögliche Schäden, die durch die Unterbrechung der Portaldienste verursacht werden.
- Der Nutzer haftet für die Rechtmäßigkeit der über das Portal getätigten Transaktionen.
- Der Nutzer schließt die Geschäfte im Portal direkt und auf eigene Verantwortung ab, er ist selbst Partei der Transaktionen; er kann die im Portal vorgeschlagenen Vertragsvorlagen auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko nutzen. Das Unternehmen haftet nicht für etwaige Verpflichtungen, die sich für den Nutzer nach dem Gesetz aus dem Abschluss oder der Unterzeichnung der GG Bedingungen, des Abtretungsvertrages, der Weiterverkaufsvereinbarung oder der Nutzung des Portals ergeben können.
- Nichts in diesen Nutzungsbedingungen schränkt die Haftung im Falle einer vorsätzlichen Pflichtverletzung ein.
- Keine der Parteien ist für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Nutzungsvereinbarung verantwortlich, wenn sie durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung dieser Verpflichtungen gehindert wird oder diese verzögert.
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Änderung der Bedingungen und der Preisliste
- Zum Zweck der Entwicklung von Diensten und ihrer besseren und sichereren Nutzung ist das Unternehmen berechtigt, die Nutzungsbedingungen einseitig zu ändern und zu ergänzen.
- Die Nutzer werden über die Änderung der Nutzungsbedingungen über das Portal informiert. Änderungen und Ergänzungen treten innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Benachrichtigung im Portal in Kraft oder wenn der Nutzer die Nutzungsbedingungen akzeptiert, indem er auf das entsprechende Feld klickt, wenn er sich im Portal anmeldet, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.
- Das Unternehmen ist berechtigt, die Preisliste nach eigenem Ermessen zu ändern. Das Unternehmen informiert die Nutzer über die Änderungen der Preisliste mindestens vier Wochen im Voraus über das Portal. Die Gesellschaft benachrichtigt die Nutzer nicht im Voraus, wenn die Preisliste für den Nutzer vorteilhafter wird (z.B. Durch Preissenkungen).
- Ist der Nutzer mit den Ergänzungen und Änderungen der Nutzungsbedingungen oder der Preisliste nicht einverstanden, hat er das Recht, den Nutzungsvertrag innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung über das Portal zu kündigen.
- Die Frist für die Vorankündigung gemäß Artikel 12.2 findet keine Anwendung und der Nutzer wird über die Änderungen durch das Portal informiert, wenn
- sich die geltenden Gesetze oder Normen, die die Beziehungen aus den Nutzungsbedingungen regeln, ändern und eine Änderung der Nutzungsbedingungen zur Einhaltung der neuen Gesetze und/oder Normen erforderlich ist;
- die Änderungen der Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten der Parteien nicht verändern (z.B. grammatikalische Anpassungen oder Verbesserungen).
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Kündigung der Nutzungsvereinbarung
- Der Nutzer kann die Nutzungsvereinbarung nur dann kündigen, wenn die Aufgaben und Pflichten gegenüber anderen Nutzern und dem Unternehmen, die sich aus den über das Portal unterzeichneten Vereinbarungen ergeben, erfüllt wurden, die GG Bedingungen, die Abtretungsverträge und Weiterverkaufsvereinbarungen, die der Nutzer im Portal eingegangen ist, abgeschlossen sind (als Ergebnis einer ordnungsgemäßen Erfüllung) und der Kontostand des Nutzers null („0“) ist. Dieser Artikel 13.1 gilt auch für den Fall, dass der Nutzer seine Rechte gemäß Artikel 12.4 wahrnimmt.
- Die Nutzungsvereinbarung kann vom Nutzer durch Senden einer entsprechenden Mitteilung an das Unternehmen über das Portal gekündigt werden.
- Der Nutzer hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragseintritt von der Nutzungsvereinbarung zurückzutreten; sofern die in Artikel 13.1 genannten Bedingungen erfüllt sind.
- Das Unternehmen kann die Nutzungsvereinbarung jederzeit kündigen, wenn der Nutzer gegen die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung verstößt oder wenn der Nutzer, der eine natürliche Person ist, seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner Daten teilweise oder vollständig zurückzieht oder ein anderes Recht gemäß der Datenschutzrichtlinie geltend macht.
- Das Unternehmen kann die Nutzungsvereinbarung (einschließlich Sperrung oder Einschränkung des Zugriffs des Nutzers auf das Portal) ohne Vorankündigung kündigen, wenn der Nutzer ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens automatisierte Mittel verwendet oder verwendet hat (diese Zugriffsmittel werden vom Unternehmen nicht bereitgestellt), um auf das Portal zuzugreifen und alle Daten des Portals automatisiert zu erfassen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Harvester-Bots, Roboter, Spider, Scraper oder andere automatischen Geräte oder Programme) oder wenn der Nutzer Framing-Techniken verwendet, um dem Portal Daten oder Inhalte hinzuzufügen oder anderweitig auf das Portal einzuwirken.
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Schlussbestimmungen
- Mit der Registrierung des Nutzers durch das Unternehmen als Nutzer des Portals gilt die Nutzungsvereinbarung (die Teil dieser Nutzungsbedingungen ist) zwischen dem Unternehmen und dem Nutzer als geschlossen.
- Die Einkünfte aus der Nutzung des Portals sind gemäß der Gesetzgebung des Landes, in dem der Käufer seinen Wohnsitz oder Standort hat, zu erklären und zu versteuern. Das Unternehmen ist nicht für eine steuerliche Beratung oder die Erklärung der Einkünfte verantwortlich.
- Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle mit dem Unternehmen geschlossenen Nutzungsvereinbarungen und für alle anderen Rechtsgeschäfte und -vereinbarungen, die zwischen den Nutzern und zwischen Nutzern und dem Unternehmen bei der Nutzung des Portals geschlossen werden.
- Das Portal, die Portal-Website und das Urheberrecht der Inhalte gehören dem Unternehmen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Seiten des Portals zu einem anderen Zweck als dem persönlichen Gebrauch zu speichern, zu kopieren, zu ändern, zu übertragen, weiterzuleiten oder offenzulegen.
- Für die Rechtsverhältnisse, die sich aus der Nutzung des Portals ergeben, ist die Gesetzgebung der Republik Estland unter Berücksichtigung der geltenden zwingenden Bestimmungen aus dem Recht der Europäischen Union und der Gesetzgebung anderer Mitgliedstaaten maßgebend.
- Die Nutzer und das Unternehmen sind gehalten, ihre Konflikte auf dem Verhandlungswege lösen. Sollte keine Einigung zustandekommen, wird die Streitigkeit bezüglich dieser Nutzungsvereinbarung vor dem zuständigen Gericht des Nutzers entschieden, falls der Nutzer eine natürliche Person ist. Ist der Nutzer eine juristische Person oder bezieht sich die Streitigkeit auf eine andere zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen geschlossene Vereinbarung außer dieser Nutzungsvereinbarung, wird die Streitigkeit vor dem Bezirksgericht Harju in der Republik Estland entschieden.
- Die Nutzungsbedingungen gelten mit ihrer Annahme durch den Nutzer und gelten während der Dauer der in der Nutzungsvereinbarung geregelten Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen.
- Diese Vereinbarung wurde in englischer Sprache verfasst.
- Diese Nutzungsbedingungen wurde zuletzt am 8 Februar 2021 aktualisiert.
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