Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Go & Grow Uplift Cash Bonus-Kampagne
Allgemeine Informationen und Kampagne
Die Kampagne „Go & Grow Uplift Cash Bonus“ (nachfolgend „Kampagne“) wird von Bondora Capital OÜ, Registernummer 12831506, mit Sitz in A.H. Tammsaare tee 56, 11316 Tallinn, Estland, investor@bondora.com (nachfolgend „Bondora“) durchgeführt.
Die Kampagne dauert vom 24. September 2025 bis zum 23. Oktober 2025 (nachfolgend „Kampagnenzeitraum“).
Teilnehmer qualifizieren sich für die zusätzliche Vergütung (nachfolgend „Kampagnenbonus“), wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
Der Teilnehmer verfügt über ein registriertes Go & Grow-Konto bei Bondora.
Während des Kampagnenzeitraums zahlt der Teilnehmer neue Einlagen ein, die dem von Bondora in der Einladungsmail zur Kampagne angegebenen persönlichen Zielbetrag entsprechen oder diesen übersteigen (das „Ziel“). Wenn im jeweiligen Angebot nicht anders angegeben ist, können Einlagen als eine Überweisung oder als mehrere Überweisungen eingezahlt werden, die zusammen das Ziel betragen.
Die während des Kampagnenzeitraums investierten Gelder werden für den Zeitraum von 90 Tagen nach dem Ende des Kampagnenzeitraums (nachfolgend „Einbehaltungszeitraum“) nicht abgehoben. Der Einbehaltungszeitraum beginnt am 24 Oktober 2025 bis einschließlich 21 Januar 2026.
Kampagnenbonus
Teilnehmer, die während des Kampagnenzeitraums ihr persönliches Ziel erreichen oder übertreffen und alle anderen Kampagnenbedingungen erfüllen, erhalten einen Kampagnenbonus.
Der Kampagnenbonus ist ein fester Geldbetrag, der mit dem Ziel verknüpft ist und in der Kampagneneinladung angegeben wird.
Der Kampagnenbonus beträgt bis zu 2% des Ziels und wird in runden Zahlen angegeben.
Der maximale Kampagnenbonus beträgt 200 EUR, unabhängig von der Höhe der Einlage.
Pro Teilnehmer wird nur ein Kampagnenbonus vergeben.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die das Kampagnenangebot direkt von Bondora per E-Mail erhalten.
Die Kampagne ist nur für die Go & Grow-Nutzer verfügbar, die die KYC/AML-Checks von Bondora bestanden haben und einen guten Ruf haben.
Investitionen, die vor dem Kampagnenzeitraum getätigt oder reinvestiert wurden, qualifizieren sich nicht für den Kampagnenbonus.
Reinvestierte Beträge, Überweisungen innerhalb der Plattform von Bondora oder während des Kampagnenzeitraums abgehobene und erneut eingezahlte Gelder zählen nicht zum Ziel.
Auszahlung des Kampagnenbonus
Der Kampagnenbonus wird den berechtigten Teilnehmern nach dem 90-tägigen Einbehaltungszeitraum gutgeschrieben, vorausgesetzt, dass alle Bedingungen erfüllt sind.
Der Kampagnenbonus wird innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen von Bondora auf das Go & Grow-Konto des Teilnehmers ausgezahlt, nachdem die Kriterien für Teilnahmeberechtigung und die Anforderungen des Einbehaltungszeitraums überprüft wurden.
Der Kampagnenbonus versteht sich inklusive aller anfallenden Steuern. Der Teilnehmer ist allein für die Meldung und Deckung aller steuerlichen Verpflichtungen verantwortlich, die in seiner jeweiligen Gerichtsbarkeit anfallen können.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Teilnehmer erkennt an, dass Bondora die personenbezogenen Daten der Kampagnenteilnehmer gemäß der Datenschutzrichtlinie von Bondora verarbeitet, jedoch nur zum Zweck der Durchführung und Verwaltung der Kampagne.
Sonstiges
Das Verfahren für die Durchführung der Kampagne ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, die von allen Teilnehmern an der Kampagne einzuhalten sind.
Bondora hat das Recht, die Bedingungen der Kampagne zu ändern oder die Kampagne aus einem wichtigen Grund vorzeitig zu beenden. Bondora informiert die Teilnehmer über die oben genannten Umstände per eine E-Mail-Nachricht, die an die Teilnehmer gesendet wird.
Bei Fragen zur Kampagne, einschließlich möglicher Beschwerden, kann der Kampagnenteilnehmer Bondora über die in Ziffer 1.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Kontaktdaten kontaktieren oder eine Nachricht über Bondoras „Help Center“ -Seite schreiben. Bondora beantwortet Fragen und bearbeitet Forderungen innerhalb von höchstens 15 Tagen. Der Verbraucher hat das Recht, eine Beschwerde bei der Verbraucherschlichtungsstelle einzureichen (Adresse: Endla 10A, 10122 Tallinn, E-Mail: avaldus@komisjon.ee, Telefon: +372 620 1707).
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Kampagne ergeben, werden gemäß den Gesetzen der Republik Estland vor der Verbraucherschlichtungsstelle oder gemäß den Nutzungsbedingungen von Go & Grow beigelegt.
Hierbei handelt es sich um eine Finanzdienstleistung. Bitte prüfen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf bondora.ee und konsultieren Sie ggf. einen Experten.