Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Go & Grow Frühjahrs-Cashback-Kampagne

  1. Allgemeine Informationen und Kampagne
    1. Die Kampagne „Go & Grow Cashback“ (nachfolgend die „Kampagne“) wird von Bondora Capital OÜ, Registernummer 12831506, mit Sitz in A.H. Tammsaare tee 56, 11316 Tallinn, Estland (nachfolgend „Bondora“) organisiert.
    2. Die Kampagne läuft vom 28. April 2025 bis zum 29. Mai 2025 (nachstehend der „Kampagnenzeitraum“).
    3. Die Teilnehmer qualifizieren sich für die zusätzliche Vergütung (im Folgenden der „Kampagnenbonus“), wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
      1. Der Teilnehmer besitzt ein registriertes Go & Grow-Konto bei Bondora.
      2. Während des Kampagnenzeitraums investiert der Teilnehmer einen Betrag, der eine der beiden definierten Stufen (siehe Abschnitt 2) erreicht oder übersteigt.
      3. Die während des Kampagnenzeitraums investierten Gelder werden während eines Zeitraums von 90 Tagen nach Ende des Kampagnenzeitraums (nachfolgend der „Rückhaltezeitraum“) nicht abgehoben. Der Rückhaltezeitraum beginnt am 29. Mai 2025 und endet am 30. August 2025 (einschließlich).
  2. Kampagnenbonus
    1. Teilnehmer an der Kampagne können sich für einen Kampagnenbonus qualifizieren, der auf dem Gesamtbetrag der während des Kampagnenzeitraums investierten Gelder basiert, sofern alle Kampagnenbedingungen erfüllt sind.
      1. Stufe I: Wenn der investierte Gesamtbetrag 1000 EUR übersteigt, erhält der Teilnehmer einen Kampagnenbonus von 20 EUR.
      2. Stufe II: Wenn der investierte Gesamtbetrag 5000 EUR übersteigt, erhält der Teilnehmer einen Kampagnenbonus von 100 EUR.
    2. Pro Teilnehmer wird nur eine Bonusstufe vergeben, basierend auf der höchsten anwendbaren Investitionsschwelle, die während der Kampagne erreicht wird.
  3. Teilnahmeberechtigung
    1. Nur Teilnehmer, die das Angebot der Kampagne direkt von Bondora per E-Mail, SMS oder über die Plattform von Bondora am oder nach dem 28. April 2025 erhalten, sind zur Teilnahme berechtigt.
    2. Investitionen, die vor dem Kampagnenzeitraum getätigt oder reinvestiert wurden, qualifizieren sich nicht für den Kampagnenbonus.
    3. Reinvestierte Beträge oder Gelder, die innerhalb der Plattform verschoben werden, sind von der Berechnung des Kampagnenbonus ausgeschlossen.
  4. Auszahlung des Kampagnenbonus
    1. Der Kampagnenbonus wird den berechtigten Teilnehmern nach dem 90-tägigen Rückhaltezeitraum gutgeschrieben, vorausgesetzt, alle Bedingungen wurden erfüllt.
    2. Der Kampagnenbonus wird innerhalb von 72 Stunden von Bondora auf das Go & Grow-Konto des Teilnehmers ausgezahlt, sobald die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung und die Verweildauer nachgewiesen sind.
    3. Der Kampagnenbonus ist inklusive aller anfallenden Steuern. Der Teilnehmer ist allein für die Meldung und Deckung aller steuerlichen Verpflichtungen verantwortlich, die in seiner jeweiligen Gerichtsbarkeit anfallen können.
  5. Verarbeitung personenbezogener Daten
    1. Der Teilnehmer erkennt an, dass Bondora die personenbezogenen Daten der Teilnehmer an der Kampagne gemäß der Datenschutzrichtlinie von Bondora verarbeitet, jedoch nur zum Zweck der Organisation und Verwaltung der Kampagne.
  6. Verschiedenes
    1. Das Verfahren für die Durchführung der Kampagne ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, die von allen Teilnehmern an der Kampagne einzuhalten sind.
    2. Bondora hat das Recht, die Bedingungen der Kampagne zu ändern oder die Kampagne aus einem wichtigen Grund vorzeitig zu beenden. Bondora informiert die Teilnehmer über die oben genannten Umstände durch eine E-Mail-Nachricht an die Teilnehmer.
    3. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Kampagne, einschließlich möglicher Beschwerden, kann der Teilnehmer der Kampagne Bondora über die in Artikel 1.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Kontaktdaten kontaktieren oder eine Nachricht über die Seite „Hilfe-Center“ von Bondora schreiben. Bondora beantwortet Fragen und bearbeitet Anträge innerhalb von höchstens 15 Tagen. Der Verbraucher hat das Recht, eine Beschwerde bei der Verbraucherschlichtungsstelle einzureichen (Adresse: Endla 10A, 10122 Tallinn, E-Mail: avaldus@komisjon.ee, Telefon: +372 620 1707).
    4. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Kampagne ergeben, werden gemäß den Gesetzen der Republik Estland vor der Verbraucherschlichtungsstelle oder gemäß den Go & Grow-Nutzungsbedingungen beigelegt.

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Hierbei handelt es sich um eine Finanzdienstleistung. Bitte prüfen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf bondora.ee und konsultieren Sie ggf. einen Experten.